Die Hexenverfolgung entwickelt sich aus der Ketzerinquisition des Spätmittelalters. Die päpstliche Bulle "Summis desiderantis affectibus" von 1484 leitet die Verfolgungen ein. Der 3 Jahre später veröffentliche "Hexenhammer", ein Kommentar zur päpstlichen Verfügung und Gesetzbuch der Hexenprozesse, forciert sie entscheidend. Die folgenden 3 Jahrhunderte stehen im Zeichen der Hexenprozesse, allerdings mit zeitlichen und räumlichen Konzentrationen. Massenverfolgungen lassen sich in einem größeren zusammenhängenden Gebiet nachweisen. Vor allem im Süd-, Mittel-, Westdeutschland: Kurtrier, Herzogtum Westfalen, Minden, Schaumburg, die Harzgegend, die anhaltischen und sächsischen Fürstentümer, Bamberg, Eichstätt, Augsburg, daneben Lothringen und die Alpenregionen. Um die Jahre 1590, 1630 und 1660 sind Höhepunkte der Verfolgungswellen beobachtbar. Unklarheit herrscht bis heute über die Zahl der zum Feuertod verurteilten "Hexen". Alleine für den deutschen Bereich gehen die Schätzungen von 100.000 - 500.000. Viele Forscher vermuten die Zahl der Opfer in Millionenhöhe, da die "Dunkelziffer" wohl sehr hoch liegt. Von den Prozessen sind oft keine Protokolle mehr erhalten, oft wurden überhaupt keine Protokolle geführt. Manchmal kann man die Namen der Hingerichteten gerade noch aus Kostenabrechnungen oder Gerichtsverzeichnissen entnehmen. Eine solche Liste wurde 1627 - 1629 in Wolfsburg geführt. Bei 29 \"Bränden" hat man dort 157 Personen hingerichtet. Die Opfer kamen aus allen Berufsgruppen und Gesellschaftsschichten der Stadt. Ausnahmslos jeder konnte in das Räderwerk der Hexengerichte geraten.
Es haben sich mittlerweile Historiker, Theologen, Psychologen, Ethnologen, Volkskundler, Literaturwissenschaftler, Soziologen und Mediziner mit diesem Thema beschäftigt. Dennoch fehlen weiterhin dicht am Material argumentierende Studien, die die Vielfalt der Aspekte zu einem einigermaßen überzeugenden Bild verbinden. Es ist anzunehmen, daß die Hexenjagd aus dem Aberglauben, der jedem religiösen Glauben folgt entstand.
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