Im Zuge der europ. Einigungsbewegung seit Ende des 2. Weltkrieges wurde 1952 die Europ. Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion) von Belgien, der BR Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden gegründet. 1957 wurden mit den Römischen Verträgen die Europ. Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europ.
Atomgemeinschaft (EURATOM) eingerichtet; der EWG oblag v.a. die Schaffung eines gemeinsamen Agrarmarktes, während die EURATOM die friedl. Nutzung der Kernenergie vorantreiben sollte. 1967 wurden die Institutionen der drei Gemeinschaften miteinander verschmolzen, so daß für alle drei (de jure weiterbestehenden) Gemeinschaften gemeinsame Organe geschaffen wurden. Mit dem erfolgten Abbau der Binnenzölle und dem Aufbau eines gemeinsamen Außenzolltarifs konnte die Grundlage für eine Zollunion zum 1.
1. 1970 gelegt werden. 1973 konnte die ursprüngl. Sechsergemeinschaft um Dänemark, Großbritannien und Irland erweitert werden, 1981 trat Griechenland bei, Spanien und Portugal kamen 1986 hinzu, Österreich, Finnland und Schweden wurden 1995 Mgl.staaten.
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