Der Norddeutsche Bund war eine Art Übergangsbündnis (18. August 1866 - 1870), das nach der Auflösung des Deutschen Bundes (1815-1866) nur bis zur Reichsgründung 1871 währte. Er diente den Preußen zur Demonstration ihrer Stellung und barg Handels, Zoll und Waffenbündnisse in sich. Der Norddeutsche Bund umfasste noch 15 weitere Kleinstaaten und war das "Kleindeutsche Reich", gewährte aber die Einzelsouveränität und hatte aber ein gemeinsames Parlament. Die Süddeutschen Staaten waren nicht ausgeschlossen, waren zwar nicht direkt im föderalistischen Staatenbund, hatten aber auch Waffen und Zollverträge und konnten Bismarck somit im Falle eines Krieges gegen Frankreich als Pufferzone und starke Hilfe dienen, denn im Kriegsfall hatte Preußen den Oberbefehl.
Bismarck formulierte eine Verfassung für den Norddeutschen Bund, die nahezu Originalgetreu später für das Deutsche Reich verwendet wird. Bismarck (ehemaliger Ministerpräsident und Außenminister Preußens) lässt sich zum Bundeskanzler wählen. Mit Österreich wird ein Friedensvertrag geschlossen.
1876 trat der ehemalige liberale Wirtschaftsminister Delbrück ins Amt des Präsidenten, der für eine wirtschaftliche Liberalisierung mit Gewerbefreiheit (1869), Vereinheitlichung der Maße, Währungseinheit etc. sorgte. Auch die Süddeutschen Staaten folgten Zögerlich einem Beitritt zu diesen Wirtschaftsbestimmungen. Das Staatswesen mit Einbeziehung von den Süddeutschen Staaten wuchs rasch zusammen.
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