Der Großteil der Bevölkerung des Mittelalters waren Bauern.
Da beinahe alle Güter des täglichen Bedarfs selbst erzeugt wurden spielte Handel nur eine geringe Rolle.
Unter den Bauern gab es "Freie" und "Leibeigene", dazwischen gab es die verschiedensten Formen von Abhängigkeit von Grundherrn, Leib- und Gerichtsherrn.
Neben einfachen Bewirtschaftungsformen wie die Brandrodungswirtschaft und die Feldgraswirtschaft war die Zwei- bzw. später die Dreifelderwirtschaft üblich.
Brandrodungswirtschaft: Acker- und Grünlandwirtschaft auf durch Brand gerodeten Grundstücken. Ein Teil des Waldes wird niedergebrannt, der Boden wird durch die Asche gedüngt und so lange genutzt bis er erschöpft ist.
Feldgraswirtschaft: Regelmäßiger Wechsel von Ackerbau und Wiesennutzung auf einem Grundstück.
Die Menschen waren in Mittelalter ständig von Hungersnöten bedroht. Die schlecht ernährte Bevölkerung war sehr anfällig für Krankheiten und wurde oft Opfer von Seuchen und Epidemien.
GRUNDHERRSCHAFT
Die Grundherrschaft des Königs, des Adels und der Kirche waren ihrer Größe nach sehr unterschiedlich. Sie konnten von sehr wenigen bis zu tausenden Höfen reichen. Oft waren diese über weite Gebiete verstreut. Dazwischen lagen wiederum Besitzungen anderer Herrschaften. Das kam besonders oft bei kirchlichen Herrschaften vor, denn diese kamen zumeist durch Schenkungen in verschiedenen Landesteilen zustande.
Der Grad der Freiheit oder Abhängigkeit des einzelnen Bauern war höchst unterschiedlich.
Die "Freien" siedelten auf Land, das nur dem König unterstand. Die Freien leisteten nur dem König Abgaben.
Im Laufe der Zeit nahm die Zahl der Freien immer mehr ab sie gerieten in Abhängigkeit von einem Grundherrn und wurden den Leibeigenen gleichgestellt.
Die Ursache dafür waren die zahlreichen Kriege. Ein Freier musste im Sommer in der Gefolgschaft des Königs in den Krieg ziehen und vernachlässigte so seinen Hof.
Diese Situation nützten die Grafen oft aus, um die Freien in Abhängigkeit zu bringen.
Die Leibeigenen waren an den Hof des Grundherrn gebunden. Sie waren zu unbeschränkten Leistungen an ihre Herren verpflichtet.
In der Mitte des 11.Jahrhunderts begann die Blütezeit der Landwirtschaft. Neuerungen wie der eiserne Pflug mit Rädern und Streichbrett ermöglichten die Bearbeitung schwerer Böden. Die Verwendung von Pferd und Kummet erhöhte die Zugleistung der Gespanne. Die Dreifelderwirtschaft brachte regelmäßigere und größere Erträge. Die Folge daraus war, dass die Bevölkerungszahl stieg.
Die Grundherren hatten Interesse an dieser inneren Kolonisation (Wälder wurden gerodet, neue Dörfer angelegt,...) und gewährten daher den Bauern ein "besseres Recht" ("Roden macht frei"). Den Bauern war es nun möglich, freier und selbständiger zu wirtschaften.
LEHEN
Ein Lehen bestand aus Grundbesitz und Verfügungsgewalt über abhängige Menschen. Manchmal war damit auch ein Amt verbunden.
Ein Lehen wurde für bereits erwiesene oder für die Zukunft erwartete Gefolgschaftstreue oder Dienste gegeben.
Das Lehensverhältnis enthielt vor allem ein gegenseitiges Treueversprechen, gegenseitige Zusage von "Rat und Hilfe" sowie "Schutz und Schirm".
Ursprünglich konnte das Lehensverhältnis nur durch den Tod gelöst werden, das Lehen fiel an den Lehensgeber zurück. Bald jedoch wurden Lehen erblich.
Das Lehenswesen entstand aus dem germanischen Gefolgschaftswesen und der keltischen Vasallität (vassus = Knecht).
Die Wirtschaft des Frühmittelalters war nur wenig entwickelt, die Könige verfügten nur über geringe Steuereinnahmen. Dienste und Leistungen mussten durch Übertragung von Lehen abgegolten werden. Der Lehensempfänger konnte seine Entlohnung in Form von Abgaben und Diensten der Untertanen einheben.
Das System konnte nur solange funktionieren so lange die Könige über genügend Land verfügten. Sie waren daher gezwungen neue Gebiete zu erobern.
Mehr Grund und Boden bedeutete mehr Vasallen und damit auch mehr Macht.
FEUDALISMUS
Der mittelalterliche Feudalstaat war auf gegenseitige Treueversprechen, auf gegenseitige persönliche Verpflichtung zu Hilfe und Beistand aufgebaut.
Der "Staat" bestand aus einem Verband von Personen, die einander durch diese Verpflichtungen verbunden waren (Personenverbandsstaat).
KÖNIG
Kronvasallen
Herzöge, Grafen
Bischöfe, Reichsäbte
Untervasallen
Ritter, Dienstmannen
(Ministeriale), Äbte
Leib
Grund Herrschaft
Gerichts
unfreie, "hörige", leibeigene
Bauern
|