Am 18. Februar legten die Geschwister Scholl zwischen 1500 und 1800 Flugblätter in der Münchner Universität in Päckchen ab, und Sophie Scholl warf einen Haufen vom zweiten Stock in den Lichthof. Der Verrat des Hausmeisters der Universität, der sie bei dieser Aktion entdeckte, führte noch am gleichen Tag zur Verhaftung von Hans und Sophie Scholl sowie von Christoph Probst. Weitere führende Mitglieder (Kurt Huber, Alexander Schmorell, Willi Graf und Hans Leipelt) wurden kurze Zeit später ebenfalls verhaftet. Am 22. Februar 1943, vier Tage nach ihrer Verhaftung, wurden die Geschwister Scholl sowie Christoph
Probst vom Volksgerichtshof unter Roland Freister zum Tode verurteilt. Seine Begründung für diese Strafe war:
" ... Wenn solches Handeln anders als mit dem Tode bestraft würde, wäre der Anfang einer Entwicklungskette gebildet, deren Ende einst: 1918 war. Deshalb gab es für den Volksgerichtshof zum Schutze des Volkes und Reiches nur eine gerechte Strafe, die Todesstrafe. Der Volksgerichtshof weiß sich darin mit unseren Soldaten einig! Durch ihren Verrat an unsrem Volk haben die Angeklagten ihre Bürgerehre für immer verwirkt ..."
Nach ihrer Verurteilung sahen sie der Hinrichtung in der Zuversicht entgegen, daß ihre Tat nicht vergeblich gewesen sei.
"Wir haben alles, alles auf uns genommen, das wird Wellen schlagen", sagte Sophie Scholl im letzten Gespräch mit ihrer Mutter.
Noch am selben Tag, nur wenige Stunden nach dem Urteilsspruch, wurden sie mit den Fallbeil hingerichtet. Auch Kurt Huber und Alexander Schmorell richtete man am 13. Juli 1943 hin; Willi Graf am 12. Oktober 1943. Dreizehn weitere Mitglieder der "Weißen Rose" wurden inhaftiert oder zwangsweise an die Front geschickt.
Die Flugblattaktion war zu einem Zeitpunkt gekommen, als bereits viele Deutsche am siegreichen Ausgang des Krieges zweifelten. Eben darum hatte die Gestapo mit einer verschärften Suchaktion nach den Tätern und der Volksgerichtshof mit einem verstärkten Urteil reagiert.
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