Am 30. Januar 1933 wird Hitler von Reichspräsident Hindenburg zum Reichskanzler ernannt. Sofort mit der Regierungsübernahme Hitlers änderte sich auch die Rolle der SA in Bezug auf ihre Legalität. Hitler setzte die SA als Hilfspolizei ein, nun mit dem Ziel der Inhaftierung und Bekämpfung der politischen Gegner wie Kommunisten, Sozialdemokraten, Gewerkschaftsfunktionäre sowie der Juden. Noch mehr Macht und Möglichkeit zur Willkür erhielt die SA durch die von Hindenburg am 28. Februar 1933 - dem Tag nach dem Brand des Reichstagsgebäudes - unterzeichnete "Notverordnung zum Schutz von Volk und Staat". Durch diese Verordnung wurden die Grundrechte der Verfassung auf unbestimmte Zeit außer Kraft gesetzt. Nun konnten Polizei und SA politische Gegner und Juden ohne gerichtliche Kontrolle verhaften. Durch ihre Rolle als Hilfspolizei hatte die SA nunmehr auch die Möglichkeit zu allgemeinem Straßenterror, ohne eine ernstliche gesetzliche Verfolgung fürchten zu müssen. Die erste Gelegenheit ergab sich am 1. April 1933, als im ganzen Reichsgebiet ein Boykott jüdischer Geschäfte durchgeführt wurde. Die SA ging bei solchen Aktionen äußerst unmenschlich und grausam vor. Nicht selten forderten die verübten Grausamkeiten Todesopfer, zumeist Juden. Nur sehr selten kam es deswegen zu Gerichtsverhandlungen, noch seltener zu Verurteilungen wie am 23. Juni 1939, als das Schwurgericht Köln SA-Leute verurteilte, die im Oktober 1933 einen angeblichen Kommunisten erschossen hatten.
In den ersten Wochen und Monaten des neuen Regimes war es hauptsächlich die SA, die die sogenannten "frühen Konzentrationslager" einrichtete, beispielsweise im Berliner Columbia -Haus, in Cholditz (Sachsen), Dachau, Hamburg - Fuhlsbüttel, Oranienburg (nahe Berlin), Sonnenburg (Mark Brandenburg).Außerdem richteten einzelne SA-Einheiten für kurze Zeit in leeren Fabrikhallen oder ähnlichen Räumen unkontrolliert sogenannte "wilde Konzentrationslager" ein. Viele Gefangene fanden in diesen Lagern den Tod, allerdings nicht systematisch, wie in den späteren Konzentrationslagern, sondern auf Grund einzelner Exzesse und Gewalttaten. Im März 1934 wurden diese Lager der SA aufgelöst. Es wurden große Lager unter der Aufsicht der "Inspektion der Konzentrationslager" eingerichtet.
Durch ihre Stellung als Hilfspolizei und ihre hohe Zahl der Mitglieder wurde die SA ein Konkurrent der Reichswehr. Dies führte zu einer Auseinandersetzung zwischen SA-Führer Ernst Röhm und den Generalen der Reichswehr und Hitler, da Röhm die SA und die Reichswehr zu einem Volksheer unter seiner Führung vereinigen wollte. Die Generale standen diesem Plan ablehnend gegenüber. Hitler entschied sich für die Reichswehr und die Generale, wohl auch aus Angst um seinen Führungsanspruch mit Röhm in einer derart machtvollen Position. Hitler ließ unter dem Vorwand des "Röhm - Putsches", einer von Hitler, Himmler und Göring fingierten Revolte der SA, Röhm und andere hohe SA-Führer am 30. Juni/1. Juli 1934 ermorden. Neuer Stabschef der SA wurde Viktor Lutze, doch die Macht der SA war gebrochen. Im November 1938 erhielt sie jedoch noch einmal Gelegenheit, sich als Darsteller "spontanen Volkszorns" zu präsentieren, Synagogen zu demolieren oder in Brand zu stecken, jüdische Geschäfte und Wohnungen zu plündern und zahlreiche Juden festzunehmen oder zu töten. Anlass hierzu war die Ermordung des in Paris tätigen Legationsrates von Rath durch den jüdischen Emigranten Herszel Grynszpan am 7. November 1938. Dies hatte das in der Nacht vom 9. auf 10. November von Goebbels inszenierte Pogrom zur Folge, welches unter dem Namen "Reichskristallnacht" in die Geschichte einging. In den Nürnberger Prozessen 1946 wurde die SA zur "verbrecherischen Organisation" erklärt.
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