Einführung
Am 20.11.1945 begann im Nürnberger Justizpalast in der Fürther-Straße 110 im Saal 600 der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher. 21 ehemals führende Vertreter des \"1000-jährigen Reiches\" saßen auf der Anklagebank. Auch gegen sechs Gruppen und Organisationen - das Reichskabinett, das Führerkorps der NSDAP, SS und SD, SA und Gestapo, Generalstab und Oberkommando der Wehrmacht - wurde Anklage erhoben. Sie lautete auf Verschwörung und Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Nach 9 Monaten wurde am 1.10.1946 das Urteil verlesen: 12 mal die Todesstrafe (Bormann in Abwesenheit), 3 mal lebenslänglich, 4 Zeitstrafen zwischen 10 und 20 Jahren, 3 Freisprüche. Im Anschluß an den internationalen Hauptkriegsverbrecherprozeß fanden die 12 Nürnberger Nachfolgeprozesse statt. Mit dem letzten Urteil am 11. April 1949 waren die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse zu Ende. Sie wurden zu einer umfassenden Darstellung des nationalsozialistischen Regimes. Anläßlich des 50. Jahrestages des Beginns der Nürnberger Prozesse bietet das Bildungszentrum, die Volkshochschule der Stadt Nürnberg, interessierten Laien eine Zusammenstellung wichtiger Inhalte der Prozesse. Den roten Faden bildet dabei die zeitliche Abfolge der Ereignisse: von den ersten Schritten seit 1940 über die Entstehung der Anklageschrift bis zur Eröffnung des Hauptkriegsverbrecherprozesses. Daran schließen sich Auszüge aus den Beweisvorträgen der amerikanischen, britischen, französischen und sowjetischen Anklagebehörde an. Es folgt eine kurze Darstellung der Argumente der Verteidigung und ein Überblick über das Urteil. Exemplarisch werden die Schuldsprüche einschließlich Begründung durch das Gericht für vier der einundzwanzig angeklagten Einzelpersonen im Wortlaut zitiert. Den Abschluß bildet eine Übersicht über die Nürnberger Nachfolgeprozesse.
Der Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozeß stellte schon allein in organisatorischer Sicht alles bisher Dagewesene in den Schatten. An 218 Tagen wurde verhandelt. Das Sitzungsprotokoll umfaßt 4 Millionen Wörter und füllte 16 000 Seiten. Von der Anklage wurden 2360 Beweisdokumente vorgelegt, von der Verteidigung 2700. Das Gericht hörte 240 Zeugen und prüfte 300 000 eidesstattliche Erklärungen. Der Prozeß wurde in vier Sprachen geführt: englisch, französisch, russisch und deutsch.
Die vorliegende Zusammenstellung kann nur eine grobe Skizze sein. Es werden eine Reihe wichtiger Aspekte angesprochen, andere jedoch, die in der zeitgeschichtlichen Forschung und in der politischen Diskussion nach 1949 bis heute eine wichtige Rolle spielen, konnten - schon aus Platzgründen - nicht berücksichtigt werden.
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