Die ursprüngliche Absicht der Alliierten, weitere Prozesse vor dem Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg durchzuführen, wurde nicht weiterverfolgt. Durch Kontrollratsgesetz Nr. 10 vom 20. Dezember 1945 ermächtigten die Gouverneure der vier Besatzungszonen die Besatzungsbehörden, zur Aburteilung von Kriegsverbrechern \"geeignete Gerichtshöfe\" zu schaffen. In der amerikanischen Zone wurden in Nürnberg zwölf weitere Verfahren durchgeführt, die auch als Nürnberger Nachfolgeprozesse bekannt wurden.Anklage war gegen insgesamt 185 Personen erhoben worden, verhandelt wurde gegen 177: Vier Angeklagte hatten Selbstmord verübt, vier waren für verhandlungsunfähig erklärt worden.
Die Vorbereitungen für die Nachfolgeprozesse hatten im Mai 1946 begonnen, während der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher noch im Gange war. Bald nach dessen Beendigung wurde das Amt der US-Anklagebehörde eingerichtet und Telford Taylor zu seinem Leiter ernannt. Die erste Anklageschrift -Vereinigte Staaten gegen Karl Brandt (Der \"Ärzteprozeß\")- wurde am 25. Oktober 1946 eingereicht, am 9.12. begann das Verfahren.
Das letzte Urteil in den Nachfolgeprozessen erging am 11. April 1949.Die 12 Nachfolgeprozesse lassen sich in fünf Gruppen untergliedern: Ärzte und Juristen: 39 Angeklagte SS und Polizei: 56 Angeklagte Industrielle und Bankiers: 42 Angeklagte Militärische Führer: 26 Angeklagte Minister und hohe Regierungsbeamte: 22 Angeklagte.24 Angeklagte wurden zum Tod verurteilt, 20 zu lebenslänglicher Haft und 98 zu Freiheitsstrafen zwischen 18 Monaten und 25 Jahren. Freispruch erging in 35 Fällen. Von den zum Tod Verurteilten wurden 12 hingerichtet, einer an Belgien ausgeliefert (dort verstorben), 11 zu lebenslanger Haft begnadigt.
Mit Gnadenerlaß vom 31. Januar 1951 setzte US-Hochkommissar McCloy zahlreiche Strafen herab.(54)Auf der Grundlage einer von Telford Taylor, Chefankläger in den Nürnberger Nachfolgeprozessen, erstellten Übersicht (55), folgt eine knappe Skizze der 12 Verfahren.
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