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geschichte artikel (Interpretation und charakterisierung)

Die kirchen und das reich



Die 1871 verwirklichte kleindeutsche Lösung wirkte sich auch auf da Verhältnis der beiden großen christlichen Kirchen aus. Waren im Deutschen Bund noch 52% der Bevölkerung Katholiken, so sank ihr Anteil im neuen Reich auf 37 %.
Seit der Reformationszeit waren die deutschen evangelischen Kirchen an die jeweiligen Landesherren und Territorien gebunden. Insgesamt 39 evangelische Landeskirchen im Reichsgebiet stellten sich der Obrigkeit vielfältig in Verkündigung, Religionsunterricht und den Anweisungen der kirchlichen Aufsichtsbehörden zur Verfügung.
Demgegenüber war die in sich klar gegliederte und straff organisierte katholische Kirche mit den Ländern durch die Kulturbürokratie nur locker verknüpft.

Es entzündete sich der sogenannte Kulturkampf, den Liberale und Protestanten als grundsätzliche Auseinandersetzung mit dem Katholizismus betrachteten. Gegen das päpstliche Dogma bildete sich um den Münchner Kirchenhistoriker Ignaz von Döllinger eine innerkatholische Opposition, die "Altkatholiken". Viele ihrer Anhänger waren als Professoren, Religionslehrer und Militärgeistliche Staatsbeamte. Als die Kirche forderte, die müßten aus ihren Ämtern entfernt werden, war das Verhältnis von Staat und Kirche berührt.
Der Kulturkampf wurde vornehmlich in den Einzelstaaten ausgetragen, in Preußen, Baden und Bayern, dessen Kultusminister und späterer Ministerpräsident Lutz von Bismarck als wichtiger Verbündeter eingestuft wurde.
Die Auseinandersetzung gliederte sich in zwei Abschnitte. Bismarck ging es zunächst darum, Staat und Kirche stärker voneinander abzugrenzen.
Mit den Stimmen der nationalliberalen Abgeordneten wurde auf Antrag Bayerns der "Kanzelparagraph" in die Reichsgesetzgebung übernommen, der es Geistlichen verbot, in de Ausübung ihres Amtes die staatliche Politik zu kritisieren.
Die zweite Phase seit 1872 war durch den Kampf Bismarcks gegen das Zentrum gekennzeichnet, das er wegen seiner Verbindungen zu katholischen Minderheiten als reichsfeindlich einstufte. Nunmehr waren Geistliche wie Laien gleichermaßen von den Regierungsmaßnahmen betroffen. Die Liberalen setzten 1872 ein Verbot des Jesuitenordens durch, die "Maigesetze" von 1873 unterwarfen den Klerus der staatlichen Aufsicht, 1874 wurde die Zivilehe verbindlich für alle eingeführt, ein Jahr später wurden die Standesämter eingerichtet. Als der Klerus auf die "Maigesetze" mit passivem Widerstand reagierte, gaben neue verschärfte Strafgesetze die Möglichkeit zu Polizeiaktionen und Verhaftungen, die die katholische Bevölkerung noch weiter dem Reich entfremdeten. 1876 waren zeitweilig alle Bischöfe in Preußen verhaftet oder ausgewiesen, waren fast ein viertel der Pfarreien unbesetzt.

 
 

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