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geschichte artikel (Interpretation und charakterisierung)

Die gesetzgebungsfunktion des deutschen bundestags



X  Bundesregierung ist ein fleißiges Parlament

 Imposanter Ausstoß an Gesetzen (nach v. Beyme, S. 267/268)

 Ausbau bürgerlicher Möglichkeiten der Gesetzgebung auf Bundesebene, zur Verbesserung der Gesetzgebung, Stärkung der Rückkopplung

- stößt auf Mehrheit im Wählervolk
- SPD und vor allen Dingen Grüne (80er Jahre): direkte Beteiligungsformen des Volkes im Bundesprogramm, Unionsparteien lehnten und lehnen dies ab. (historische Argumentation wg. Weimarer Republik)
- Volksabstimmung hätte sich angeboten (laut v. Beyme, S. 269) bei der Bonn/Berlin-Frage


Die Entstehung eines Bundesgesetzes

 Gesetzentwurf durch Bundestag / Bundesregierung / Bundesrat
 Gesetzgebungsfunktion durch den Bundestag

 1. Lesung (Einbringung)
 Ausschußberatungen

 2.Lesung (Einzelberatung)
 3. Lesung (Schlußabstimmung)

Der Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung sind die drei einzigen Organe, die Gesetze in den Prozeß der Gesetzgebung einbringen können. Sie erkennen den
Handlungsbedarf entweder selbst (Steuergesetze) oder bekommen von Institutionen wie Interessenverbänden, Massenmedien oder Parteien entweder fertige Entwürfe oder
werden von diesen auf den Handlungsbedarf hingewiesen. Der weitere Weg hängt nun davon ab, welches Organ den Gesetzentwurf einbringt:

Bundestag:
Im Bundestag kann nur eine Gruppe von Abgeordneten mit mindestens Fraktionsstärke (5%, 34 Abgeordnete) einen Gesetzentwurf einbringen, in dem dieser dem Bundestagspräsidenten vorgelegt wird. Kommt der Gesetzentwurf von einer Fraktion, übernimmt dieses der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion.

[der Vollständigkeit halber werden auch die Abläufe der Weiterbehandlung von Gesetzesentwürfen der zwei anderen Organe aufgeführt, die für das Referat jedoch zu vernachlässigen sind]


Bundesregierung:
Kommt ein Gesetzentwurf von der Bundesregierung, muß dieser erst dem Bundesrat zur Kommentierung vorgelegt werden. Ein Ausschuß des Bundesrats bearbeitet den
Gesetzentwurf und schreibt einen Kommentar. Dieser beinhaltet die Meinung des Ausschusses und die Chancen der Billigung durch den Bundesrat. Da die
Zusammensetzung der Ausschüsse den Mehrheitsverhältnissen im Bundesrat folgt, ist dies auch die Meinung des Bundesrats. In einer Plenardebatte im Bundesrat wird
dieser Kommentar angenommen oder erneut an den Ausschuß verwiesen. Nach spätestens drei Wochen muß ein Vertreter des Bundesrates den kommentierten
Gesetzentwurf bei der Bundestagspräsidentin einreichen.

Bundesrat:
Ein Gesetz vom Bundesrat wird von der Bundesregierung kommentiert und dann an den Bundestagspräsidenten übergeben.

Der Bundestagspräsident legt nun zusammen mit dem Ältestenrat des Bundestages den Termin für die erste Lesung und die für das Gesetz zuständigen Ausschüsse fest.


1. Lesung:
Vor der ersten Lesung bekommt jeder Abgeordneter eine Kopie des Gesetzentwurfes, die er durcharbeitet (oder auch nicht), so daß der Bundestagspräsident den Gesetzentwurf gleich in die zuständigen Ausschüsse zur Bearbeitung geben kann. Bei sehr wichtigen Gesetzen findet jedoch schon hier eine \"Allgemeine Aussprache\" statt, die jedoch vorher beantragt werden muß.

Ausschußberatungen:
Die zuständigen Ausschüsse, können den Gesetzentwurf nach belieben ändern, ergänzen, umformulieren oder Streichungen vornehmen. Die Ausschußsitzungen sind

nicht öffentlich.

Ausschüsse können Experten zu ihren Problemen anhören (Hearing). Werden Experten gehört, so sind die Ausschußsitzungen öffentlich. Welche Experten gehört werden
entscheidet der Ausschuß selbst. Dabei gibt es auch für die Minderheiten in den Ausschüssen das Recht, ihre Experten einzuladen.

Diese Expertenanhörungen ändern sehr wenig, da die meisten Abgeordneten nach ihren Parteivorgaben abstimmen.



2. Lesung (Einzelberatung):
In dieser Phase gibt der Bundestag den Ergebnissen der Ausschüsse seinen Segen. Da die Abgeordneten ihren Parteikollegen vertrauen und die Ausschüsse in der Zusammensetzung das Parlament repräsentieren, geschieht dies meist ohne Probleme. Bei der zweiten Lesung muß der Bundestag jedem Paragraphen einzeln zustimmen.


3. Lesung (Generaldebatte und Schlußabstimmung):
Die dritte Lesung kann unmittelbar nach der zweiten kommen. In der Debatte halten Abgeordnete \"Reden zum Fenster hinaus\", d.h. sie beschreiben in ihren Reden nur
allbekannte Parteistandpunkte. Ziel ist es, die Wähler zu überzeugen.

 
 

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