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geschichte artikel (Interpretation und charakterisierung)

Die "fremden dienste"



Die Basis der fremden Dienste waren Verträge mit jenen Staaten die
schweizer Söldner benötigten. Der wichtigste Abnehmer war Frank-reich.
Das Soldbündnis mit Frankreich, erstmals 1521 abgeschlossen
und immer wieder erneuert, bildet den einzigen aussenpolitischen
Nenner in der Eidgenossenschaft. Zürich, das in Folge der Reformati-on
die fremden Dienste abgelehnt hat, trat 1614 diesem Bündnis bei.
Alle anderen Soldverträge wurden nur von einzelnen Orten abgeschlos-sen.
Die Bündnisse bildeten einen Rahmenvertrag, welcher die Höchst-zahl
anzuwerbender Söldner festlegte und den Vertragspartner zu re-gelmässigen
Zahlungen an die Orte verpflichtete. Im Falle Frankreichs
kam noch die Gewährung von Handelsprivilegien dazu. Eigentliche
Soldunternehmer, patrizische Familien, betrieben das Werbegeschäft
mit obrigkeitlicher Genehmigung. Es handelte sich in der Regel um
Elitetruppen, die von eigenen Offizieren und nach eigenem Recht be-fehligt
wurden. Nach wie vor schien der fremde Dienst politische und
ökonomische Notwendigkeit zu sein. Die fremden Dienste garantier-ten
bei gleichmässiger Verteilung auf die Staaten die Neutralität und
eine zeitgemässe Ausbildung von Offizier und Mannschaft. Für arme
Gebirgskantone bedeuteten sie vertraglich gesicherte Staatseinnah-men.
Die fremden Dienste boten aber auch Aufstiegsmöglichkeiten für
die Untertanen. Aber es wurden natürlich auch soundsoviele Schwei-zer
durch soziale Not in diese Dienste einzutreten gezwungen.
Die einst so ungebundenen fremden Dienste nahmen im Laufe des
17. Jahrhunderts den Charakter von ausgesprochenen Garnisons-diensten
mit periodischen Kriegseinsätzen an. Ihr Aushängeschild waren
die "Schweizergarden", die Leibwachen verschiedener Monarchen.
Das Soldbündnis von 1663 erlaubte dem französischen König Ludwig
XIV. das Anwerben von bis zu 16 000 Söldnern in der Schweiz. Die
Kantone erhalten dafür jährliche Pensions-Zahlungen, ebenso Erleich-terungen
im Salz und Getreidehandel und bei den Warenzöllen.



Zur Unterzeichnung von diesem zog ein Tross von 200 Personen unter
Führung des Zürcher Bürgermeisters Johann Heinrich Waser nach Pa-ris.
Johann Heinrich Blunschli beschreibt dies so: "Anno 1663 im
Oktober reisten die Herren Abgesandten der 13 Orte und die zuge-wandten
der Eidgenossenschaft nach Paris. Es waren Herren, Kam-merdiener
und Reiter zu Pferd, um die 200 Personen. Überall im Kö-nigreich,
wo die Herren Ehrengesandten durchreisten, wurden sie so
prächtig empfangen, wie der König. Nachdem sie mit grossem Pomp
in Paris eingeritten waren - es hatte eine unglaubliche Menge Zu-schauer
-, wurden sie durch den Grafen Harcourt in 40 Kutschen zur
königlichen Audienz abgeholt und köstlich bewirtet." Eine Woche lang
geniessen die Abgesandten das Pariser Stadtleben: Allabendliche
Empfänge, Theater mit Molière, ein Festakt in der Notre-Dame zum
Schluss, und alles auf Kosten des Königs. Nach vierwöchigem Aufent-halt
kehren sie Ende November wieder in die Schweiz zurück.
Louis XIV. träumt von der Vorherrschaft in Europa, und dies zu jedem
Preis. Auch die Eidgenossen gehören mit in seine Pläne. Das Abkom-men
mit ihnen garantiert den ungestörten Nachschub von Söldnern-truppen
für Ludwigs kriegerische Unternehmungen. Zudem bindet die
Abhängigkeit der Kantone von den Geldzahlungen die Eidgenossen-schaft

politisch an Frankreich.
Die Soldverträge bedeuten ein lukratives Geschäft für die Staatskas-sen
der Kantone und die Soldunternehmer, die sogenannten Pensions-herren.
Überzeugte Befürworter des Bündnisses sind auch die Textil-kaufleute.
Sie seztzen auf den Export und versprechen sich Handels-vorteile.
Louis XIV. liess die Unterzeichnung der Bündnisses auf einem Wand-teppich
festhalten. Der Auftrag für ein Gemälde von gleichem Umfang
würde einen Bruchteil der Tapisserie-Kosten ausmachen. Wandteppi-che
sind demnach ein Luxusgut, das Reichtum und Macht repräsen-tiert.
Sie gehören zur Grundausstattung jedes fürstlichen Hofes im 16.
und 17. Jahrhundert. Der Bedarf Ludwig XIV. ist so gross, dass es zur
Errichtung einer eigenen Werkstätte kommt. Die "Manufacture des Go-belins"
produziert ausschliesslich für den Hof. Die "Petite Académie",
das ideologische Zentrum für die höfische Kunstproduktion, bestimmt
das Bildprogramm, die Hofmaler führen die Zeichnungen aus, und
die Werkstätten stellen die Teppiche nach Vorlage her.
Wandteppich von Louis XIV., welcher die Unterzeichnung des Soldbündnisses von 1663
mit den Eidgenossen zeigt.

 
 

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