Die Grausamkeit der Todesstrafe beschränkt sich nicht auf den tatsächlichen Moment der Hinrichtung. Schon die Erfahrung, in der Todeszelle auf die eigene Hinrichtung warten zu müssen, ist grausam und unmenschlich. Der Verurteilte wird lange vor der Hinrichtung gezwungen, mit der Vorstellung zu leben, an einem festgesetzten Tag exekutiert zu werden. Im laufe des gesamten Berufungsverfahren steht er vor der quälenden Zerreißprobe zwischen Lebenswillen und Hoffnung einerseits und der Notwendigkeit anderseits, sich auf den möglicherweise drohenden Tod vorzubereiten. Dieser Konflikt kann dazu führen, daß Gefangene eine Einstellung ihres Berufungsverfahrens und - als eine Art von Selbstmord - die Vollstreckung des Todesurteils fordern.
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