Am 31. Dezember 1851 wurde die vorhin beschriebene OKTROYIERTE MÄRZ¬VERFASSUNG mit der Begründung, daß sie den Verhältnissen des österreichischen Kaiserstaates nicht angemessen sei, durch eine Verfassung in drei kaiserlichen Patenten außer Kraft gesetzt und zugleich wurden auch "Grundsätze für organische Einrichtungen in den Kronländern des österreichischen Kaiserstaates" aufgestellt. Diese Gesetzgebungsakten hoben alle im Zuge der 48'er Revolution eingeführten Bestimmungen, mit Ausnahme der Bauern¬befreiung und einiger Grundrechte, auf.
Die Behörden wurden in vier Bereiche aufgeteilt:
Kronländer
Kreise
Bezirke
Gemeinden
In der ersten Instanz waren Gerichtsbarkeit und Verwaltung jedoch wieder vereint. Dies entsprach daher nicht mehr dem Ideal der GEWALTENTEILUNG, wie sie Montesquieu einst gefordert hatte.
Diese Epoche von 1851 bis 1860 nennt man NEOABSOLUTISMUS.
Zu dieser Zeit wurde auch der von JOSEPH II. beschrittene Weg der Entmachtung der Kirche verlassen, indem die Befugnisse der römisch-katholischen Kirche stark ausgeweitet wurden, womit ihr wieder die alte Rolle als Stütze des absoluten Regimes zukam. 1855 wurde ein KONKORDAT abgeschlossen, in dem die Rechte der Kirche auf den Gebieten des Unterrichts und des Eherechts vergrößert wurden.
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