Luther, Martin,
dt. Reformator, * 10. 11. 1483 Eisleben, † 18. 2. 1546 Eisleben; Sohn des Bergmanns Hans L., besuchte die Schule in Mansfeld, Magdeburg u. Eisenach, studierte seit 1501 in Erfurt, erwarb dort 1505 den Magistergrad, trat infolge eines bei einem Gewitter abgelegten Gelübdes am 17. 7. 1505 in den Orden der Augustiner-Eremiten zu Erfurt ein, wo er 1507 zum Priester geweiht wurde. 1508 las L. an der Universität Wittenberg über die Ethik des Aristoteles, anschließend über die Sentenzen. 1510/11 reiste er in Angelegenheiten des Ordens nach Rom, 1512 wurde er in Wittenberg zum Doktor der Theologie promoviert. Seine erste Vorlesung über die Psalmen hielt L. 1513-1515, 1515/16 folgten Vorlesungen über den Römerbrief u. 1516 -1518 über Galater- u. Hebräerbrief.
Die Verkündigung des Ablasses zugunsten des Neubaus der Peterskirche in Rom durch den Dominikaner J. Tetzel, der nach einer ihm vom Erzbischof Albrecht von Mainz gegebenen Anweisung zur Gewinnung des Ablasses für Verstorbene die Notwendigkeit des Gnadenstandes verneinte u. in marktschreierischer Weise für den Ablass warb, rief bei L. Widerspruch hervor. L. formulierte seine Bedenken schon in Predigten, sodann in 95 Thesen, die er am 31. 10. 1517 zum Zweck einer Disputation mit Gelehrten in Wittenberg anschlagen ließ u. dem Mainzer Erzbischof u. dem Bischof von Brandenburg zusandte mit der Aufforderung zu einer schriftl. Gegenäußerung (der genaue Zeitpunkt ist umstritten). Luthers Thesen, die mehrfach abgedruckt wurden, fanden, für ihn selbst unerwartet, eine weite Verbreitung. Schon 1518 erhoben der Erzbischof von Mainz u. die Dominikaner Klage in Rom, wo ein Verfahren gegen L. von der Finanzbehörde eingeleitet wurde. Im Verhör durch den Kardinallegaten T. Cajetan im Oktober 1518 zu Augsburg lehnte L. einen Widerruf ab, wenn ihm nicht aus der Bibel oder der Vernunft ein Irrtum nachgewiesen werden könne. Der Appellation an den Papst folgte die Appellation an ein allg. Konzil. Auf der Leipziger Disputation im Juli 1519 zwischen J. Eck u. A. Karlstadt, in die L. eingriff, lehnte L. die Irrtumslosigkeit der allg. Konzilien ab. Aus seiner Rechtfertigungsverkündigung ergab sich notwendig die Kritik am Papsttum, das sich nach Luthers Auffassung über den klaren Wortlaut der Schrift hinwegsetzte. Die Bulle „Exsurge Domine“ vom 15. 6. 1520 verurteilte 41 Sätze aus Luthers Schriften u. forderte seine Unterwerfung. L. antwortete mit der Veröffentlichung seiner drei großen Programmschriften „An den christl. Adel deutscher Nation von des christl. Standes Besserung“ (August 1520), „Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche“ (Oktober 1520, ursprüngl. latein.) u. „Von der Freiheit eines Christenmenschen“ (November 1520), durch die er den größten Teil des dt. Volkes für sich gewann. Die päpstl. Bulle seiner Verurteilung übergab er mitsamt dem kirchl. Rechtsbuch am 10. 12. 1520 feierlich der Verbrennung.
Am 3. 1. 1521 wurde L. von Papst Leo X. exkommuniziert. Auf dem Reichstag zu Worms im April 1521 lehnte L. den Widerruf u. die stumme Unterwerfung unter ein vom Papst einberufenes allg. Konzil ab; Kaiser Karl V. verhängte darauf über L. die Reichsacht. Kurfürst Friedrich der Weise von Sachsen ließ L. nach einem Scheinüberfall auf die Wartburg bringen. L. übersetzte dort das NT ins Deutsche. Die Übersetzung erschien 1522 im Druck; 1534 folgte die des AT. Während des Wartburgaufenthalts hatten sich vielerorts luth. Gemeinden gebildet; als schwärmerische Elemente Unruhe stifteten, konnte L. 1522 durch acht Predigten in Wittenberg die Lage beruhigen u. so ein Eingreifen der weltl. Obrigkeit vermeiden. Für seine Gemeinden stellte er liturg. u. vermögensrechtl. Vorschriften zusammen; die nach Abschaffung der Privatmesse nicht mehr benötigten Stiftungskapitalien überließ er den weltl. Behörden für Schul- u. Wohltätigkeitszwecke. Seine Schrift gegen die Mönchsgelübde bewog zahlreiche Mönche u. Nonnen, die Klöster zu verlassen. Die 1524/25 allenthalben im Reich ausbrechenden Bauernaufstände beriefen sich vielfach auf Luthers Lehren, doch rief dieser nach anfänglichem Verständnis für die Anliegen der unter Rechtsunsicherheit leidenden Bauern die Fürsten zum Kampf „wider die räuberischen u. mörderischen Rotten der Bauern“ auf. Am 13. 6. 1525 heiratete L. die ehem. Zisterziensernonne Katharina von Bora (* 1499, † 1552).
Seine Schrift „De servo arbitrio“ („Vom unfreien Willen“) vollendete den Bruch mit Erasmus von Rotterdam. Auch der Gegensatz zu H. Zwingli u. den Wiedertäufern trat nun schärfer hervor. Das Marburger Religionsgespräch (1529) mit Zwingli führte nur zu teilweiser Übereinstimmung, weil L. an der wirklichen Gegenwart Christi im Abendmahl festhielt. Zur Belehrung für das Volk verfasste L. 1529 den „Kleinen Katechismus“, für die Pfarrer den „Großen Katechismus“. Auf dem Augsburger Reichstag 1530 legten mehrere ev. Reichsstände ihre hauptsächl. von P. Melanchthon verfasste Bekenntnisschrift („Confessio Augustana“, „Augsburgisches Bekenntnis“) vor; L. weilte während dieser Zeit auf der Coburg. Als die ev. Reichsstände sich wegen ihrer gefährdeten Lage Ende 1530 zum Schmalkaldischen Bund zusammenschlossen, gab L. hierzu nur zögernd seine Zustimmung. 1539 legte er in der Schrift „Von den Conciliis u. Kirchen“ eindrucksvoll seinen Kirchenbegriff dar. Er leugnete nicht die Heilsmöglichkeit für den röm.-kath. Christen innerhalb einer vom Papst geleiteten Kirche, zeigte aber den Ursprung der Kirche in Wort u. Sakrament, ohne menschl. Zusätze, auf. In der Kampfschrift „Wider das Papsttum zu Rom, vom Teufel gestiftet“ rechnete L. scharf mit dem Papsttum ab.
In seinen letzten Lebensjahren widmete sich L. dem Ausbau seiner Gemeinden. Durch Krankheiten geplagt u. mitunter von seelischen Anfechtungen bedrückt, starb er 1546 zu Eisleben. Spätere Behauptungen über einen angebl. Selbstmord sind ohne Grundlage.
Luthers Theologie hat ihr Zentrum in der Rechtfertigungsverkündigung, die christozentrisch interpretiert werden muss. Er hielt an der Evidenz (Klarheit) der Schrift fest, die er jedoch nicht biblizistisch verstand. In seiner genialen Bibelauslegung ist ein Reichtum theolog. Neuansätze angelegt, der sich schlecht in ein System einfangen lässt. In unerbittlichem Ringen um die Wahrheit der Offenbarung Gottes in Christus bereitete L. auch der neuzeitlichen Problematik (Welt- u. Menschenbild) die Bahn (Personalismus). Im polit. u. sozialethischen Bereich keineswegs prinzipiell konservativ, ordnete sich L. doch dem Rahmen des 16. Jh. in mancher Hinsicht ein (Dreiständelehre). Er verstand sich als Lehrer der Heiligen Schrift, nicht als Reformator der Kirche oder des Staats im Rahmen der damaligen Gesellschaftsordnung.
Luthers Schriften und Bibelübersetzungen haben zur Verbreitung u. Durchsetzung einer allg. dt. Hochsprache wesentlich beigetragen. Seine Sprache war geprägt vom Stil der meißn. Kanzleien u. der mittelalterl. Prosaliteratur. Die große Wirkung seiner Sprache erklärt sich durch die weite Verbreitung seiner Werke über ganz Dtschld. u. in allen Schichten sowie durch sein Bemühen um sprachl. Klarheit u. Allgemeinverständlichkeit. L. hat den Wortschatz des Neuhochdeutschen bereichert, einmal durch Neuprägungen (z. B. gastfrei, Herzenslust, übertünchen, wetterwendisch), zum anderen dadurch, dass er bereits vorhandenem Wortgut einen neuen inhaltl. Gehalt gab (z. B. Gnade, Glaube, fromm, evangelisch) u. dass von ihm gebrauchte Mundartwörter in die Hochsprache übernommen wurden (z. B. Lippe, schüchtern). In seinem Spätwerk war L. zudem um eine Vereinheitlichung der äußeren Sprachform bemüht.
Botschaft und Lehre
Martin Luthers neue Theologie erwuchs aus seinen kritischen religiösen Erfahrungen mit der mittelalterlichen Theologie und aus seinen Studien, die an die humanistischen Erkenntnisse anknüpften. In seiner reformatorischen Botschaft bestand die Gerechtigkeit Gottes nicht mehr in einer Forderung Gottes, sondern als dem Menschen erwiesene Gnade.
Damit brauchte der Mensch sich die Gnade Gottes nicht länger durch Leistungen und Anstrengungen zu verdienen. Seine Rechtfertigung und Heilsgewissheit konnte er durch Glauben an das Evangelium erreichen. Die reformatorische Botschaft stellte ein Handeln aus der Freiheit der Gottes- und Nächstenliebe in Aussicht.
Sie richtete sich gegen die Ausübung weltlicher Herrschaft durch Kleriker, indem sie die so genannten Zweireichelehre formulierte. Luthers reformatorische Lehre rückte die Autorität der Heiligen Schrift ins Zentrum und untergrub damit die Autoritätsansprüche des Papstes und seiner postulierten Unfehlbarkeit.
Luther erklärte das geltende Kirchenrecht für ungültig, als er am 10. Dezember 1520 Gesetzessammlungen des kanonischen Rechts verbrannte. Mit der Reformation wollte er die Lehre und nicht wie die mittelalterlichen Reformbestrebungen ausschließlich das Leben reformieren.
Der Augsburger Religionsfriede
Nachdem der Plan eines katholischen Universalreiches unter der kaiserlichen Herrschaft gescheitert war, kam es durch den „Augsburger Religionsfrieden\" 1555 zur offiziellen Anerkennung der Lutheraner durch den Kaiser.
Die lutherische und die katholische Kirche galten nun als gleichberechtigt. Damit erlangten die Anhänger der „Augsburger Konfession\" im Deutschen Reich Rechtsschutz. Als Basis galt, dass die Untertanen die Religion ihres Landesherrn anzunehmen hatten. Zwar war eine gewaltsame Bekehrung verboten, dennoch bestand als Möglichkeit des Ausweichens nur die Auswanderung.
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