Ludwig XIV., einer seiner Vorgänger pflegte im Ancien Régime schon immer zu sagen "L'Etat c'est moi!" und so herrschte auch sein Nachfolger, Ludwig XVI.
In der neuen Verfassung von 1791 wurde die Gewaltenteilung eingeführt. Die Legislative, die von den Bürgern gewählt wurde (nicht alle durften wählen) setzte die Steuersätze fest und machte die Gesetzesentwürfe. Der König besaß von nun an nur noch die exekutive Gewalt. Er durfte Einspruch gegen neue Gesetze erheben, aber keine Gesetze aufheben. Alle Gerichtsverhandlungen fanden in der Öffentlichkeit statt und in den Schwurgerichten urteilten Bürger als Laienrichter.
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