Heiratspolitik wurde betrieben, seit es Hochzeiten gibt. Auch in Rom versuchten viele durch Heirat ihre finanzielle und soziale Situation zu verbessern. es war seit 445 v. Chr. allen möglich, in allen Schichten zu heiraten. Davon gab es nur zwei Ausnahmen. Senatoren, sowie deren Kinder und deren Enkel durften keine liberta (Freigelassene) heiraten, denn dann überspränge die liberta zu viele soziale Stufen. Es war ebenfalls nicht erlaubt, Sklaven zu heiraten. Diese mußten zuerst vom Heiratswilligen gekauft und zu diesem Zweck freigelassen werden. Heiratete die Freigelassene ihren Freilasser nicht innerhalb von sechs Monaten, fiel sie zurück in Sklaverei. Ein Sklave, der eine Witwe heiratete, die ihn freiließ, stieg in ihre Gesellschaftsschicht auf. Sonst war dies nur umgekehrt der Fall. Eine liberta hatte jedoch striktes Scheidungsverbot, selbst in einer Ehe sine manu, damit sie nicht auf den Gedanken kam sich Scheiden zu lassen und dann nach einem reicherem Partner umzusehen. Selbst nach einer Scheidung durfte die liberta so lange nicht neu heiraten, bis sie ihre Mitgift zurückerhalten hatte. Dies gab dem Freilasser eine gewisse Macht noch nach der Scheidung über sie. Er hatte schließlich Geld in sie investiert, als er sie als Sklavin kaufte.
Dieses läßt folgern, daß in Rom die Heirat Mittel zum sozialen Aufstieg unter den Frauen gang und gäbe war, unter Männern aber nicht benutzt werden konnte. Andererseits war Heirat ein bei Männern beliebtes Mittel, um die finanzielle Situation zu verbessern.
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