A. Rückblick: Was bisher geschah
Obwohl in den Gründungsverträgen (Römische Verträge) ein Vorgehen in Sachen Umweltpolitik nicht verankert ist, War man sich in der EG bereits in den siebziger Jahren darüber einig, daß etwas getan werden mußte. 1973 erschien dann das erste Aktionsprogramm für den Umweltschutz, daß die folgenden wesentlichen drei Punkte enthielt:
- Verringerung der Umweltbelastungen
- Aktionen zur Verbesserung der Umwelt
- Gemeinsames Vorgehen und Handeln in internationalen Umweltorganisationen
Dieses Aktionsprogramm entstand aus zwei wichtigen Gründen. Zum ersten nahm man die steigenden Umweltbelastungen war, die nicht nur Auswirkungen auf die Verursacherstaaten, sondern auch auf viele Nachbarstaaten hatten. Und zum zweiten war zu befürchten, daß wenn die EG nicht bald leitende Beschlüsse oder Richtlinien für die Mitgliedsstaaten vorgeben würde, jedes Mitgliedsland sein "eigenes Süppchen" brauen, also eigene, nationale Beschlüsse fassen und somit neue Schranken im entstehenden Binnenmarkt aufbauen würde.
Bei allen anfänglichen Überlegungen stand die Sanierung der Umwelt im Vordergrund. Die Verursacher sollten verantwortlich gemacht werden und die entstandenen Schäden von ihm möglichst beseitigt werden. Bald danach kam noch der wichtige Aspekt der Vorsorge hinzu. Absehbare Umweltschäden sollten bereits vor dem Entstehen verhindert werden. Damit war ein wesentlicher Grundgedanke für das dritte Aktionsprogramm von 1983 geschaffen.
Ein weiterer wichtiger Leitfaden der Umweltpolitik war die Festsetzung der Handlungebenen. Je nach dem, um welche Probleme es ging, sollte immer der am besten dazu Ebene (örtlich, regional, national, gemeinschaftlich, international) darüber beraten. Aus diesem Grund bestand und besteht die Hauptaufgabe der EG darin, gesetzliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche Rahmen zu schaffen, die den jeweiligen Handlungsebenen die Möglichkeit gaben, ihre Probleme zu lösen.
B. Zielsetzung der Umweltpolitik
Die allgemeine Zielsetzung beschreibt, unabhängig von den konkret vereinbarten Zielen in den Aktionsprogrammen, die Grundsätze der Umweltpolitik der Europäischen Gemeinschaft. Die wichtigsten Punkte sind:
1. Die gemeinsame Umweltpolitik hat zum Ziel, die Umwelt zu erhalten, zu schützen und zu verbessern, die menschliche Gesundheit zu schützen und eine ökologisch und wirtschaftlich durchdachte Nutzung der natürlichen Ressourcen zu gewähr-
leisten.
2. Die Schutzmaßnahmen sollen vorbeugend sein und das Problem an der Wurzel bekämpfen wobei die damit verbundenen
Erfordernisse Bestandteil der europäischen Politik sind.
3. Die Erarbeitung von Maßnahmen muß sorgfältig und u.a. mit Hilfe von wissenschaftlichen und technischen Daten und unter Berücksichtigung der sozialen und wirtschaftlichen Entwick-
lung der Gemeinschaft geschehen.
Diese Schutzmaßnahmen sollten jedoch niemanden davon abhalten, strengere Auflagen auf nationaler Ebene zu erlassen. Im Gegenteil, strengere Grenzwerte z.B. können sich nur positiv auf die Umwelt auswirken.
C. Instrumente der EG
Mit den "Instrumenten der EG" sind die Mittel und Möglichkeiten der EG gemeint, die Beschlüsse und die daraus resultierenden Vorschriften durchzusetzen bzw. die Mitgliedsstaaten, Industriekonzerne, Unternehmen, usw. zu motivieren diese einzuhalten. Außerdem geht es dabei um die Einhaltung der gemeinsamen allgemeinen Zielen (siehe III.2.).
Das wichtigste Instrument der EG ist wohl die Erlassung von Richtlinien, die vorab gemeinsam festgelegt werden und dann für alle Mitgliedsländer verbindlich sind. Diese Richtlinien bilden schließlich auch das, was die Unternehmen, Firmen, usw. direkt zu spüren bekommen. Dinge, wie außenpolitische "Rangeleien" zweier oder mehrerer Länder um z.B. Gelder, die in neue Kläranlagen gesteckt werden sollen, hört man eigentlich nur in den Nachrichten und hackt es dann schnell wieder ab, denn eigentlich betrifft es uns gar nicht unmittelbar. Dennoch wird hier ein weiteres wichtiges Instrument deutlich. Alle Mitgliedsstaaten haben sich aus verschiedensten Gründen in die Gemeinschaft integriert. Dabei spielt jedoch die Hoffnung auf mehrere wirtschaftliche und gesellschaftliche Vorteile innerhalb der EG eine entscheidende Rolle. Denn alle Länder verpflichteten sich mit ihrer Aufnahme auch ein paar Pflichten zu erfüllen, um das noch recht instabile Gebäude "EG" zu festigen. Und wenn nun von der Mehrheit der Mitglieder die Umweltpolitik und die damit verbundenen Richtlinien und Maßnahmen mit in den Bereich der Pflichten erhoben werden, sind alle Mitglieder verpflichtet auch dort mitzumachen, da sie schließlich zum Schluß vom fertigen "Kuchen" eine gewisse Portion abhaben wollen. Sie wollen von dem gemeinsamen System profitieren. Genau deshalb kann man sie politisch auch ein wenig unter Druck setzen, wenn sie die gemeinsamen Grundsätze, durch Unzuverlässigkeit bei der Erfüllung ihrer Pflichten, ins wackeln bringen.
Diese Verhältnisse geben der EG ein weiteres Instrument in die Hand, um wichtige umweltpolitische Maßnahmen in der Praxis durchzusetzen.
Ich denke, daß die EG stärker darauf achten muß, daß die Beschlüsse von allen Mitgliedern eingehalten werden. Alles andere halte ich angesichts der Bedrohung von Tier- und Pflanzenwelt für nicht vertretbar. Wer sich auf das Bündnis EG einläßt und im beitreten will, muß diese Umweltpolitischen Grundsätze achten.
D. Die Öko-Steuer
Neben den Möglichkeiten, die die Erlassung von Richtlinien bieten, wurde jedoch bald nach umfassenderen Maßnahmen gesucht, die Verursacher von Umweltproblemen zu motivieren, z.B. den Ausstoß von Kohlendioxid und FCKW zu senken. So debattierten bald das Europäische Parlament, sowie die Kommission der Europäischen Gemeinschaft und der Wirtschafts- und Sozialausschuß über die so genannte ÖKO-STEUER. Versteuert werden sollen Produktion und Produkte, die die Umwelt belasten. Umweltbewußtes Produzieren soll mit Steuervergünstigungen gefördert und so den Menschen ein umweltbewußtes Denken beigebracht werden. Bald war klar, bis auf Spanien und Großbritannien waren alle dafür und die Europäische Kommission arbeitete sogleich eine dementsprechende Erklärung aus. Nach diesem Konzept wird somit durch Abgaben oder Steuern folgendes teuerer: Benzin und fossile Energieträger (Kohle, Erdöl, ...) sowie die Produktion von FCKW (Fluorchlorkohlenwasserstoff), Kohlendioxid, Abfall und Kunstdünger.
Der Wirtschafts- und Sozialausschuß (WSA) begrüßte dieses Vorhaben als eine "Ergänzung zur Politik der Grenzwerte". Allgemein war man sich vorher schon im Klaren, daß man den globalen Problemen nicht nur Grenzwerten und Richtlinien begegnen darf. Verstärkung erhofft man sich von der Öko-Steuer. Ein WSA-Beschluß hat bereits jetzt einen Vorschlag für konkrete Abgaben und Steuern in den Bereichen Verkehr, Energie, Umwelt, Chemie und Landwirtschaft vorgelegt.
Der Deutsche Industrie- und Handelstag fand die Idee grundsätzlich gut, schlug jedoch vor, statt der "Öko-Steuer" einen dritten Steuersatz einzuführen. Man könne neben dem Normalsteuersatz von 15 Prozent und dem ermäßigten von 7 Prozent für Zeitungen und Bücher einen dritten Mehrwertsteuersatz von 20 Prozent einführen, der für umweltschädliche Produkte und Dienstleistungen erhoben würde. In Dänemark gibt es bereits ein ähnliches Konzept. Bis jetzt ist man sich jedoch weder im Bundestag (Öko-Steuer auf nationaler Ebene) noch in der EG (europaweite Öko-Steuer) einig über einen der Vorschläge.
Bei all diesen Überlegungen fehlt jedoch die Kernenergie. Sie wird, wie es scheint, vom WSA als weniger schädigend, weil sie nicht annähernd soviel Treibhausgase verursacht, wie die Energieerzeugung mit fossilen Energieträgern. Dieses Denken birgt jedoch einige große Gefahren. Zum ersten darf man mit der Kernenergie nicht zu leichtsinnig umgehen. Sie hat auch ein paar nahezu unkalkulierbare Risiken und birgt ebenso große Gefahren für Luft und Leben, wie die Treibhausgase. Zum anderen ist hier meiner Meinung nach ein vernünftiger Gedanke nicht zu Ende geführt worden. Wenn man schon umweltgefährdende Unternehmen mit einer extra Steuer belegt, sollte man vor der mindestens genauso gefährlichen Kernenergie nicht zurückschrecken und sich statt dessen für alternative, umweltfreundliche Energieformen einsetzen. Die eingenommenen Gelder könnten unter anderem dazu dienen, diese umweltfreundlichen Energien zu nutzen.
Ich halte den Vorschlag für eine Öko-Steuer für sehr sinnvoll. Unternehmen und Produzenten werden dadurch gezwungen, ihre Tätigkeiten umweltschonend zu gestalten, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Das Geld, daß damit in die Staatskassen kommt, sollte verwendet werden, um die Umweltverträglichkeit von Stoffen und Produktionsmethoden sowie den Produkten eingehend zu prüfen und um die Firmen bei ihren Umrüstungen durch Subventionen und/oder Steuererleichterungen unter die Arme zu greifen. Ein dritter Mehrwertsteuersatz könne parallel dazu eingeführt werden, um auch den Verbraucher unter Druck zu setzen, etwas umweltfreundlicher zu handeln.
E. Erfüllung von Richtlinien und Grenzwerten
Die Bundesrepublik sieht sich zwar gerne in der Rolle des umweltbewußte Vorbildes, Doch in der Realität sieht das ganz anders aus. Allein im Jahre 1989 hatte sich die deutsche Regierung in sieben Klagen wegen Nichterfüllung von gemeinsamen Umweltschutzregelungen vor dem Europäischen Gerichtshof zu verantworten. Da werden Deiche in Vogelschutzgebieten gebaut, Qualitätsanforderungen an das Trinkwasser nicht erfüllt und deutsche Gesetzestexte nicht ausreichend durch die europäischen Beschlüsse ergänzt.
Aber Deutschland ist kein Einzelfall. Innerhalb der EG häufen sich die Fälle, in denen Mitgliedsstaaten die EG-Richtlinien nur ungenügend oder überhaupt nicht beachten. Bis zum Jahresende 1989 mußte die EG-Kommission 362 Verfahren gegen Mitgliedsstaaten anstreben. Und es sind nicht etwa die armen Länder, denen es besonders schwer fallen würde, die Beschlüsse in die Praxis umzusetzen. Länder wie Italien und Belgien haben sich jeweils in vier Fällen nicht an die Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes gehalten. Und das alles obwohl sie Gründungsmitglieder sind und sich eigentlich nicht erst an die EG-Gesetze anpassen müssen. Dänemark sollte uns allen dabei ein Vorbild sein. Es ist bis jetzt nur in fünf Verfahren verwickelt und hält die EG-Umweltvorschriften somit am konsequentesten ein.
Der EG-Umweltkommissar schlug vor, diesen Ländern Gelder aus der EG-Kasse zu streichen, wenn sie sich nicht an Gesetze und Abmachungen halten können.
|