Eine Währungsunion berührt nationale Interessen und Hoheitsrechte in erheblichem Maße. Das Recht auf eigene Währung schließt nämlich die Möglichkeit der Zentralbanken ein, durch Geldpolitik die Wirtschaftsentwicklung zu beeinflussen. Wichtiges Instrument dabei ist da Recht, Banknoten zu drucken und in Umlauf zu bringen. Durch Begrenzung oder Ausdehnung der umlaufenden Geldmenge, was indirekt z. B. über Veränderung der Zinssätze gesteuert wird, kann das Wirtschaftsgeschehen beeinflußt werden.
Eine einheitliche EU-Währung "Euro" kann natürlich nur auf Weisung einer einzigen, neu zu schaffenden Europäischen Zentralbank (EZB) in Umlauf gebracht werden. Die Satzung dieser EZB (also gewissermaßen ihre verbindliche Arbeitsgrundlage) wurde von den Zentralbankpräsidenten der EU-Staaten gemeinsam ausgearbeitet und von den Regierungen als Bestandteil des Maastrichter Vertrags verabschiedet, wofür Einstimmigkeit vorgeschrieben war.
Es wurden vorher Befürchtungen laut, man werde sich, wie so oft, auf den kleinsten gemeinsamen Nenner einigen, um die Zustimmung auch jener Staaten zu erlangen, die bisher Preisstabilität für weniger wichtig und ihre abhängige Notenbank als bequeme Finanzquelle betrachtet haben. Die Satzung der EZB, so wurde vor allem in Deutschland gewarnt, könne allzu "weich" ausfallen, so daß manche Regierungen nach wie vor ihre chronischen Haushaltsdefizite über die Notenbank finanzieren können - auf Kosten der anderen Mitgliedstaaten, die sparsamer wirtschaften.
Solche Befürchtungen haben sich als vollkommen unbegründet erwiesen, tauchen aber immer noch in Kritiken auf. Tatsache ist, daß die EU-Staaten für die EZB eine Satzung vorgeschrieben haben, die dem Modell der Deutschen Bundesbank sehr ähnlich ist und z. T. über die Anforderungen im Bundesbankgesetz hinausgeht:
. Preisstabilität ist vorrangiges Ziel der EZB
. Sie ist unabhängig von den Regierungen und den Organen der EU
. Vergabe von Krediten zur Staatsfinanzierung ist ihr verboten
Da diese Arbeitsbedingungen der EZB im Vertrag über die Europäische Union festgeschrieben sind, also gewissermaßen Verfassungsrang haben, können sie nicht wie ein nationales Gesetz aufgehoben oder geändert werden. Damit steht fest: Die EZB muß eine gemeinsame EU-Währung so stabil halten, wie die Deutsche Bundesbank bisher die D-Mark. [3]
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