2.1 Vertragliche Regelung des Arbeitsverhältnisses
Die Gewerkschaften schliessen mit der jeweiligen Arbeitgeberorganisation sogenannte Gesamtarbeitsverträge (GAV) ab. Diese regeln die Arbeitsbedingungen verbindlich. Gesamtarbeitsverträge können sich auf eine ganze Branche oder nur auf eine einzelne Firma beziehen. Sie gelten für jeweils eine beschränkte Zeit, meist für 2 bis 4 Jahre und müssen dann neu ausgehandelt werden. Vor kurzem war diesbezüglich in den Medien zu erfahren, dass in der Schweiz immer weniger Arbeitnehmer unter einem GAV stehen.
Die GAV legen die folgenden Punkte fest:
. die Mindestlöhne
. die Arbeitsdauer
. die Ferienlänge
. die Mitsprache der Arbeitnehmenden
. Schutzbestimmungen bei Krankheit und Unfall
. Massnahmen zum Gesundheitsschutz
. die Dauer von Bildungsurlaub
2.2 Rechtsschutz für die Arbeitnehmenden
Die Gewerkschaften bieten ihren Mitgliedern einen juristischen Beratungsdienst an. Der Schutz kann sich bis zu Gerichtsprozessen erstrecken.
2.3 Ferienangebot
Zahlreiche Gewerkschaften bieten ihren Mitgliedern zu ermässigten Preisen ein attraktives Ferienangebot (eigene Wohnungen, Hotels, Châlets).
2.4 Berufliche Weiterbildung
Die Gewerkschaften bieten Hilfe bei der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Sie organisieren in Zusammenarbeit mit Berufsverbänden entsprechende Kurse.
2.5 Persönliche Weiterbildung
Die Gewerkschaften bieten eine Fülle von Kursen und Tagungen zu aktuellen politischen und gesellschaftlichen Fragen.
2.6 Freizeit
Auch die Freizeitgestaltung hat bei den Gewerkschaften einen hohen Stellenwert. Die Gewerkschaften organisieren regelmässige gesellige Anlässe. Man trifft sich zum Sport, zum Spiel oder bloss zu einem gemütlichen "Schwatz".
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