I. Allgemeine Voraussetzungen
1. Eigenberechtigung
im Allgemeinen mit Vollendung des 19. Lebensjahres
2. Österreichische Staatsbürgerschaft ist abgesehen von wenigen Ausnahmen keine Voraussetzung
-die für Österreich erforderlichen Voraussetzungen sind zu erbringen (Anpassungslehrgang oder Eigungsprüfung kann gefordert werden
3. Fehlen von Ausschließungsgründen
-gerichtliche Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten
-Geldstrafe/180 Tagsätze (nicht wenn getilgt)
-bestimmtes Vergehen nach Finanzstrafgesetz (zB: Schmuggel, Abgabenhehlerei)
-Eröffnung eines Konkursverfahrens
|