Bei den Feststoffen wird unterschieden zwischen:
Stückgütern: das sind zahlenmäßig erfaßbare Einzellasten
z.B.: Bauteile, Fässer, Kannen, Säcke, Container
Schüttgütern: das sind stückige, körnige oder staubförmige Feststoffe in un-
geordneter Schüttung
z.B.: Granulat, Kohle
2.1 Lagerung von Schüttgütern
Eine für den Platzbedarf wichtige Kenngröße des Lagergutes ist die Schüttdichte (d.h. die Masse der Schüttung pro Volumseinheit). Zwischen den Feststoffteilchen befindet sich in der Schüttung Gas, in den meisten Fällen Luft. Deshalb ist die Schüttdichte stets kleiner als sie Dichte des Feststoffes.
Eine weitere Einflußgröße auf die lagerung ist der Schüttwinkel (Böschungswinkel). Dieser ist von der Art und der Beschaffenheit, z.B. Form, Größe, Feuchtigkeit des Schüttgutes abhängig. Je spitzer der Schüttwinkel ist, desto eher kann das Gut abrutschen und z.B. zu Schäden der Abgrenzung führen. Deshalb darf eine maximale Füllhöhe nie überschritten werden. Außerdem kann es bei vielen organischen Stoffen durch den Eigendruck zur Erwärmung oder Entzündung kommen.
Die Lagerung von Schüttgütern kann erfolgen:
. Freilager
. Gebäudelager
. Bunker, Silos
. Transportable Lagerbehälter: Container, Fässer
2.1.1 Freilager:
sind Lagerplätze im Freien, auf denen auf einer festen Unterlage (befestigter Boden) Schüttgüter zu Haufen aufgeschüttet werden. Sie sind mit Stützmauern umgeben, besitzen Be- und Entladevorrichtungen. Freilager bieten keinen Schutz vor Witterungseinflüssen (Auffangen von Sickerwasser => Reinigung der Auswaschungen); dadurch sowie durch die Forderung des Umweltschutzes (Boden, Luft, Wasser) ist der Umfang der frei lagerfähigen Güter eingeschränkt. Die spezifische Lagerkapazität wird durch die Höhe der Lagerplatzeinfassung (wenn vorhanden), die Schüttdichte und den Schüttwinkel des Gutes bestimmt.
2.1.2 Gebäudelager:
ähneln dem Freilager, sind aber allseitig geschlossen und schützt die Schütt- und auch Stückgüter vor witterungsbedingten Einflüssen. Neben Klimaanlagen zum Schutz bestimmter Lagergüter sind Be- und Entlüftungsanlagen sowie Fördereinrichtungen installiert. Bei mehrstöckigen Lagerhallen muß die zulässige Deckenbelastung im Gebäude kenntlich gemacht werden.
2.1.3 Bunker und Silos:
sind Schachtspeicher aus senkrecht stehende Hohlkörpern aus Beton oder Metall mit verschiedenen Querschnitten. Die Gutzufuhr erfolgt von oben, die Entnahme am unteren Auslauf durch einen konischen oder keilförmigen, geneigten Auslauftrichter mit entsprechendem Verschluß und Austragsgerät, was ein Nachrutschen des Gutes aufgrund der Schwerkraft voraussetzt. Das Lagergut muß gut fließfähig sein und hohem Druck widerstehen können. Das Fließverhalten wird bestimmt durch Korngröße, Schüttdichte, Temperatur des Gutes, Feuchtigkeit und vorallem der Speicherform (Schlankheitsgrad: Höhe/Durchmesser, Querschnittsform, Größe und Form des Auslaufs, Neigung des Trichters, Reibungswinkel zw. Gut und Wand) bestimmt. Langzeitspeicher, oft in Mehrzellenbauweise mit bis zu 20 000 t Fassungsvermögen, werden als Silo, kleinere Zwischenspeicher mit häufigem Umschlagwechsel als Bunker bezeichnet.
2.1.4 Transportable Lagerbehälter (Container):
sind verschiedenartig ausgerüstet und für die Lagerung fast aller Stoffarten geeignet. Die Vorteile dieser Lagerart bestehen darin, daß aufwendige Umschlagsarbeit entfällt, stoffspezifische Lagerung erfolgt, flexibel gelagert werden kann, aufwendige Lager entfallen und platzsparende Lagerung möglich ist.
Kunststoff- Verpackungszwischenlager:
Der Ausbau der Anlagen für die stoffliche Verwertung der Kunststoff- Verpackungsabfälle erfolgt rasch. Anlagen für die thermische Verwertung mußten erst umgebaut oder müssen überhaupt neu errichtet werden. Sie sind nach dem AWG und nach der gesetzlich vorgesehenen Umweltverträglichkeitsprüfung zu genehmigen. Um dies und die Bauzeit zu überbrücken hat der ÖKK behördlich zugelassene Zwischenlager angelegt. Die noch nicht verwerteten Verpackungen werden dort in 49´- Seecontainern gelagert.
|