1957 errichtetes einheitl. Gericht der EU, bestehend aus 13 von den Regierungen der Mgl.staaten einvernehmlich ernannten Richtern, die von 6 Generalanwälten unterstützt werden; Sitz Luxemburg; u.a. zuständig für die Auslegung der Gründungsverträge und des sekundären Gemeinschaftsrechts (Europarecht); entscheidet auch über die Rechtmäßigkeit des Handelns von Rat und Kommission sowie von Mgl.staaten der EU.
Europarecht, das Recht der zwischenstaatl. Integration Europas; im wesentl. seit dem Ende des 2.Weltkrieges sich entwickelndes Rechtsgebiet. Das E. umfaßt zwei große miteinander verbundene Bereiche: 1. das Recht der Errichtung und des Funktionierens der europ. Organisationen (Primärrecht); 2. das im Rahmen dieser Organisationen gesetzte Recht sowie das zu seiner Durchführung im innerstaatl. Bereich erlassene Recht (Sekundärrecht). E. wird häufig auch als Synonym für das Recht der Europ. Gemeinschaften (Gemeinschaftsrecht) verwendet.
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