Stimmengewichtung: Die Machtverhältnisse im Rat, dem obersten EU-Entscheidungsgremium, werden neu austariert und die zwölf Kandidatenländer eingeordnet. Vom 1. Januar 2005 an hat Deutschland mit 29 Stimmen die gleiche Stimmenanzahl wie die drei anderen großen Länder Frankreich, Italien und Großbritannien, obwohl in der Bundesrepublik rund 20 Millionen Menschen mehr leben. Spanien und - nach einem Beitritt - Polen bekommen beide 27 Stimmen. Die Niederlande (13) erhalten eine Stimme mehr als Belgien. Der so genannte demographische Faktor wird künftig stärker berücksichtigt - ein Vorteil für das bevölkerungsreiche Deutschland. Eine Entscheidung ist künftig erst dann gültig, wenn die Bevölkerungszahl der zustimmenden Länder zusammen mindestens 62 Prozent der Gesamtbevölkerung der EU ausmacht. Das würde Deutschland zusammen mit zwei anderen großen EU-Staaten eine Blockade von Entscheidungen ermöglichen. Die kleinen Länder haben dafür die Möglichkeit der Blockade bei einer Reihe von Entscheidungen, bei denen zwei Drittel der Staaten zustimmen müssen. Auch wenn bis 2005 weniger als zwölf Kandidaten beitreten, bleibt die Regelung der Stimmenverteilung erhalten.
Kommission: Im bislang 20 Mitglieder zählenden Brüsseler Spitzengremium verzichten die großen Länder Frankreich, Spanien, Italien, Großbritannien und Deutschland ab 2005 auf ihren zweiten Kommissar. Jedes neue Land bekommt dagegen einen Kommissarsposten nach dem Motto \"Ein Kommissar, ein Land\". Wenn die Union auf 27 Mitglieder angewachsen ist, wird über eine Verkleinerung entschieden; eine Zahlenvorgabe dafür gibt es nicht. Der Kommissionspräsident wird künftig mehrheitlich von den Mitgliedsländern benannt.
Mehrheitsentscheidungen: Dieser Punkt ist die Schlüsselfrage für die künftige Handlungsfähigkeit der EU. Für rund 35 von 73 Artikeln der EU-Politik gilt künftig, dass per Mehrheitsbeschluss und nicht wie bislang einstimmig entschieden wird. Die so genannte qualifizierte Mehrheit der insgesamt 346 Stimmen im Rat liegt bei 71 Prozent oder 245 Stimmen. Die Sperrminorität liegt bei 102 Stimmen. In zentralen Bereichen wird aber die Veto-Möglichkeit aufrechterhalten. Beim Asylrecht wurde der deutschen Forderung entsprochen, wonach das Vetorecht erst fällt, wenn die Staaten einstimmig eine gemeinsame Asyl- und Einwanderungspolitik festgelegt haben.
Verstärkte Zusammenarbeit: Sie soll es einer Gruppe von EUMitgliedern (mindestens acht) ermöglichen, in Einzelfragen intensiver zusammenzuarbeiten als andere. Die übrigen Länder können allerdings jederzeit aufschließen.
Post-Nizza: Im Jahr 2004 findet wie von Deutschland gewünscht eine Konferenz zu weiteren Reformen statt. Sie hat vor allem die Kompetenzabgrenzung zwischen der EU und den Mitgliedsländern zum Thema. mdl.
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