Die Einwohnerzahl der Schweiz beträgt etwa 7,32 Millionen (2003). Die Bevölkerungsdichte liegt bei 177 Einwohnern je Quadratkilometer (2003). Die Bevölkerung ist regional sehr unterschiedlich verteilt. Das Mittelland ist der am dichtesten besiedelte Großraum des Landes. Weite Gebiete in den Schweizer Alpen sind dagegen unbewohnt. Ausländische Einwohner machen rund 15 Prozent der Bevölkerung aus.
Die durchschnittliche Wachstumsrate der Bevölkerung beträgt 0,21 Prozent im Jahr (2003). Die mittlere Lebenserwartung liegt für Männer bei 77,1 Jahren und für Frauen bei 83 Jahren (2003).
3.1 Wichtige Städte
Der Anteil der städtischen Bevölkerung beträgt 67 Prozent (2001). Die Einwohnerzahl der Hauptstadt Bern beträgt etwa 123 000 (2001). Weitere wichtige Städte sind Zürich (338 000), größte Stadt der Schweiz und internationales Finanzzentrum, Basel (166 000), ein wichtiges Handelszentrum für Textilien und Bekleidung, Genf (176 000), ein bedeutendes Finanz- und Handelszentrum, und Lausanne (115 000).
3.2 Sprache
Die Amtssprachen der Schweiz sind Deutsch (65 Prozent der Bevölkerung), Französisch (18 Prozent) und Italienisch (10 Prozent). Seit der Volksabstimmung vom 10. März 1996 ist Rumantsch, das zu den rätoromanischen Sprachen zählt und von weniger als 1 Prozent der Bevölkerung gesprochen wird, vierte Amtssprache. Der mit 6 Prozent relativ hohe Anteil anderer Sprachen spiegelt den hohen Anteil ausländischer Bürger wider. Im deutschsprachigen Teil wird als Mundart Schwyzerdütsch (Schweizerdeutsch) gesprochen, ein alemannischer Dialekt. Tageszeitungen und Zeitschriften erscheinen in Hochdeutsch. In den Kantonen Freiburg (Fribourg), Jura, Waadt (Vaud), Wallis (Valais), Neuenburg (Neuchâtel) und Genf (Genève) ist Französisch dominierend. Das Tessin (Ticino) bildet den überwiegenden Teil des italienischen Sprachraumes. Bündnerromanisch wird in erster Linie im Kanton Graubünden (Grisons) gesprochen.
3.3 Religion
Etwa 46 Prozent der schweizerischen Bevölkerung sind Katholiken, circa 40 Prozent sind Protestanten. Muslime, Juden und Angehörige anderer Religionen bilden jeweils kleinere Glaubensgemeinschaften. 1973 wurden durch eine Volksabstimmung mehrere Verfassungsartikel aufgehoben, die den Jesuitenorden sowie die Gründung von Klöstern verboten. Bedeutende Entwicklungen während der protestantischen Reformation des 16. Jahrhundert gingen von der Schweiz aus. Johannes Calvin führte beispielsweise seine Reformen in Genf ein.
3.3.1 Feiertage
Zu den gesetzlichen Feiertagen zählen u. a.: Neujahr (1. Januar), Ostern (Karfreitag bis Ostermontag), Christi Himmelfahrt, Pfingstsonntag und -montag, der Nationalfeiertag (1. August), das Erntedankfest im September sowie Weihnachten. In Teilen des Landes sind der Tag der Arbeit am 1. Mai und weitere Tage in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr ebenfalls gesetzliche Feiertage. Weihnachten ist das wichtigste Fest im Jahr. In der Schweiz ist Himmelfahrt zugleich Banntag (Grenztag), an dem die Leute früher die Grenzpfähle ihrer Grundstücke überprüften und ihre Felder segnen ließen.
3.4 Soziales
Die Schweiz zählt zu den wohlhabendsten Ländern der Erde; der überwiegende Teil der Bevölkerung verfügt über einen hohen Lebensstandard. Das Bundessozialversicherungsgesetz von 1911 regelt die Unfall- und Krankenversicherung. Die Unfallversicherung ist für die meisten Beamten und Angestellten Pflicht. Der Abschluss einer Renten- und Lebensversicherung, die auch Zuschüsse für den Fall der Erwerbsunfähigkeit einschließt, ist Pflicht und wird durch eine Lohnsummensteuer von Arbeitgebern und -nehmern finanziert. Die Arbeitslosenversicherung wurde 1976 zu einer gesetzlichen Pflichtversicherung. Die medizinische Versorgung der Bevölkerung ist hervorragend.
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