So wird der Deutsche Bundestag gewählt
- gewählt werden 656 Abgeordnete (Ausnahmen möglich)
- Wahl ist allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim
- 328 Abgeordnete werden durch Kreiswahlvorschläge in den Wahlkreisen gewählt, der Rest nach Landesvorschlägen
- Wähler hat 2 Stimmen (1. für Wahlkreisabgeordneten, 2. für Landesliste)
- Parteien brauchen 5% der Wählerstimmen bzw. in drei Wahlkreisen einen Sitz um berücksichtigt zu werden (siehe unten)
- Wählen dürfen alle Deutschen über 18 mit Wohnsitz in Deutschland seit mindestens 3 Monaten, und denen nicht das Wahlrecht entzogen wurde
- Wählbar sind Personen über 18, die seit mindestens einem Jahr deutsch sind
- Wahltag wird vom Bundespräsidenten festgelegt: muß Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein
Das Verhältniswahlrecht (Listenwahl)
- aufgerufen sind BürgerInnen eines bestimmten Gebietes
- keine Unterteilung in Wahlkreise
- Parteien stellen vorher Kandidatenlisten auf
- Bürger haben eine Stimme
- Parteien entsenden Abgeordnete entsprechend ihres Stimmenanteils und ihrer Liste in die Volksvertretung
Mehrheitswahlrecht (Persönlichkeitswahl)
- Aufteilung in Wahlkreise
- Aufstellung von Kandidaten (auch von Parteien Unabhängige)
- Wähler haben eine Stimme und wählen Person direkt
- Kandidat mit den meisten Stimmen gewinnt (Unterscheidung zw. absoluter, relativer und qualifizierter Mehrheit)
Fünf-Prozent-Klausel
- Verhältniswahlrecht würde eine Vielzahl von Parteien ermöglichen
- Mehrheitsfindung auf diese Weise schwierig
- zur Erleichterung der Arbeit der Parlamente dürfen nur noch die Parteien mit Abgeordneten vertreten sein, die mindestens 5% der Zweitstimmen oder drei Direktmandate errungen haben
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