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geographie artikel (Interpretation und charakterisierung)

Die beendigung des arbeitsverhältnisses



11.2.6.1 Zeitablauf / Der Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses muß nicht unbedingt kalendermäßig festgelegt sein, sondern an einem objektiv feststellbaren Zeitpunkt geknüpft sein. (z. B. bis zur Rückkehr einer Mitarbeiterin aus dem Karenzurlaub).

11.2.6.2 Die einvernehmliche Auflösung

Sind sich beide Vertragspartner einig, so kann der Arbeitsvertrag jederzeit aufgelöst werden. Die kann mündlich, schriftlich, oder durch schlüssige Handlungen erfolgen.

11.2.6.3 Vorzeitige einseitige Beendigung

Wird das Arbeitsverhältnis von Seiten des Arbeitgebers vorzeitig beendet spricht man von "Entlassung". Beendet der Arbeitnehmer vorzeitig der Arbeitsverhältnis spricht man von "Austritt".

Entlassungsgründe wären z.B.:

- Unterlassung der Dienstleistung
- Tätlichkeiten, Sittlichkeitsverletzungen von Seiten des Arbeitnehmers

- Dauernde Dienstunfähigkeit


Austrittsgründe wären z.B.:
- gesundheitliche Schäden bei Weiterausübung der Tätigkeit
- der Arbeitgeber bleibt das Entgelt schuldig
- Tätlichkeiten, Sittlichkeitsverletzungen von Seiten des Arbeitgebers

Dienstverhältnis auf Probe

11.2.6.4 Die Kündigung

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung.
Gültig ist eine solche Kündigung nur, wenn die durch das Gesetz vorgesehenen Kündigungsfristen eingehalten werden. (auch der Kündigungsschutz ist zu beachten)
Kündigungen in bezug auf Angestellte und Arbeitnehmer sind jedoch unterschiedlich.

1.1.2.6.5 Tod des Arbeitnehmers

11.2.6.6 Ansprüche bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis.
Das Zeugnis beinhaltet Angaben über die Dauer und die Art der Arbeitsleistung.
Kündigt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, so hat dieser Ansruch auf eine Abfertigung.

Dauer des Dienstverhältnisses Höhe des Abferigungsanspruches
3 Jahre 2 Monatsentgelte

5 Jahre 3 Monatsentgelte
10 Jahre 4 Monatsentgelte

15 Jahre 6 Monatsentgelte
20 Jahre 9 Monatsentgelte
25 Jahre 12 Monatsentgelte



4 Wochenlöhne Urlaubszuschuß
5 Wochenlöhne Weihnachstremuneration

 
 

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