Gewerkschaft: r /
- dauernde berufliche Interessenvertretung unselbständiger Erwerbstätiger
- hat neue Interessen zu vertreten und vorhandene Errungenschaften zu wahren
Geschichte der Gewerkschaft in Österreich:
- entstand aus der Hilflosigkeit der Arbeiter gegenüber dem Arbeitgeber/Unternehmer
- Machtungleichgewicht zugunsten der Arbeitnehmer
- Erkenntnis: gemeinsame Forderungen haben mehr Gewicht
- durch gemeinsame Entschlüsse wurde solidarisches Handeln vereinbart
- Einzelne wurden zu Sprechern welche die Angestellten vertraten
- Vereine zur Bildung und Unterstützung wurden gegründet (Unterstützung von Verfolgten, Kranken- u. Arbeitslosenunterstützung)
- ein großer Fortschritt war die Legalisierung der Vereinsbildung
- nachdem das Koalitionsrecht eingeführt wurde, war die gewerkschaftliche Arbeit vom Gesetz erlaubt(nun konnte auch in der Öffentlichkeit gearbeitet werden)
Der Kollektivvertrag:
Kollektivverträge ersetzten Einzelverträge und ermöglichten allen die gleichen Grund- bzw. Startbedingungen in einem Betrieb; der Abschluß von Kollektivverträgen ist eine der zentralen Aufgaben der Gewerkschaften; gute Kollektivverträge können nur durchgesetzt werden wenn die Gewerkschaften auch genügend Mitglieder haben; der Kollektivvertrag beseitigt zum großen Teil das Machtungleichgewicht zwischen Lohnabhängigen und Kapitaleignern
Struktur und Aufbau der österreichischen Gewerkschaftsbewegung:
Grundlagen seit 1945:
1) überparteilich aber nicht unpolitisch
2) demokratische Willensbildung und Kontrolle
3) Freiwilligkeit der Mitgliedschaft
4) branchenübergreifender Zusammenschluß nach Wirtschaftsbereichen
1) bis zum Ende des 2.WK stand die Gewerkschaft in einem mehr oder weniger großen Naheverhältnis zu einer politischen Partei
z.B.: kommunistische Gewerkschaften, christliche Gewerkschaften, nationale
Gewerkschaften
Diese Richtungsgewerkschaften bekämpften sich teilweise
weltanschaulich-politische Positionen blieben; heute gibt es aber nur den ÖGB allein; es
entwickelten sich Fraktionen; es besteht kein Fraktionszwang
2) ÖGB-Funktionäre werden demokratisch gewählt; Wahl des Präsidenten erfolgt durch den
Bundeskongreß des ÖGB; in den verschiedenen Organen gibt es unterschiedliche Wahlsysteme
3) die österreichischen Arbeitnehmer verfügen heute über zwei Interessensvertretungen: den
ÖGB als einen auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhenden Verein und die Kammern für
Arbeiter und Angestellte als öffentlich-rechtliche Einrichtung mit Pflichtmitgliedschaft
(einige Ausnahmen wie z.B. Künstler)
es besteht ein enge Zusammenarbeit zwischen dem ÖGB und den Kammern
Aufgabenteilung ÖGB - AK: Rechte und Aufgaben der AK sind gesetzlich festgelegt
der ÖGB als Verein bestimmt seine Aufgaben und Ziele selbst
Die rechtliche Stellung des ÖGB:
- Sitz in Wien; Geltungsbereich ganz Österreich
- Verein nach dem Gesetz; unterliegt dem privaten Recht; hat das Recht der Selbstverwaltung
- die Behörde darf sich nicht mit den inneren Angelegenheiten des ÖGB befassen
- Wirtschafts- und Sozialpartnerschaft: der ÖGB hat in der paritätischen Kommission ein Mitbestimmungsrecht
- überbetriebliche Mitbestimmung: der ÖGB ist in Kommissionen und Beratungskörperschaften zur Mitarbeit eingeladen
- der ÖGB kann Generalkollektivverträge für alle Arbeitnehmer abschließen(Kollektivvertragsgesetz)
Der Solidaritätsfonds des ÖGB:
notwendig um Streik zu finanzieren(auch Streikfonds genannt); wird zur Gänze aus Mitgliedsbeiträgen finanziert; wird benutzt um Lohn- bzw. Gehaltsausfälle zu decken und die Organisation des Streiks zu bezahlen; im Falle eines Streiks steht die gesamte Finanzkraft des Solidaritätsfonds des ÖGB hinter der Gewerkschaft die den Arbeitskonflikt führt
14 Gewerkschaften:
- Gewerkschaft der Privatangestellten
- Gewerkschaft öffentlicher Dienst
- Gewerkschaft der Gemeindebediensteten
- Gewerkschaft Kunst, Medien, Sport und freie Berufe
- Gewerkschaft Bau-Holz
- Gewerkschaft der Chemiearbeiter
- Gewerkschaft der Eisenbahner
- Gewerkschaft Druck und Papier
- Gewerkschaft Handel, Transport, Verkehr
- Gewerkschaft Hotel, Gastgewerbe, persönlicher Dienst
- Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten
- Gewerkschaft Agrar - Nahrung - Genuß
- Gewerkschaft Metall - Bergbau - Energie
- Gewerkschaft Textil, Bekleidung, Leder
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