Mit Inkrafttreten der Einheitlichen Europäischen Akte am 1. Juli 1987 haben sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft verpflichtet, den einheitlichen Binnenmarkt bis Ende 1992 schrittweise zu verwirklichen. Nach § 8 a EWG-Vertrag umfaßt der Binnenmarkt "einen Raum ohne Binnengrenzen,
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in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gemäß den Bestimmungen des Vertrages gewährleistet ist". Inzwischen entfallen etwa 60 % des Exports der Mitgliedstaaten auf den EG-Binnenhandel. Es ist deutlich geworden, daß eine enge Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten die wirtschaftspolitische Effizienz erhöhen. Hauptanstoß für die Schaffung eines Europäischen Binnenmarktes war die internationale Wettbewerbssituatuion. Mitte der achtziger Jahre setzte sich allgemein die Erkenntnis durch, daß sich die einzelstaatlichen Volkswirtschaften in Europa auf längere Zeit nur schwer in der Konkurrenz mit den USA, Japan und den neuen industriellen Zentren in Ostasien behaupten können. Der Zusammenschluß der zwölf Mitgliedstaaten zu einem einheitlichen Binnenmarkt war die logische Antwort auf die internationale Herausforderungen.
Beseitigung technischer und rechtlicher Handelshemmnisse
Die EU-Staaten hatten in vielen Bereichen eigene Standards und Vorschriften. Z.B. bei Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften die ein Produkt zu erfüllen hatte. Es mußte also auf die Einführung nationalübergreifender Normen gepocht werden. Mittlerweile gibt es die europäischen Normenorganisationen CEN und CENELEC. Es sind z.B. Richtlinien über Druckbehälter, Baubedarfsartikel, Maschinen, Spielzeug, Funkenentstörung und persönliche Schutzausrüstungen verabschiedet worden.
Die Rechtsvorschriften müssen in einigen Bereichen ebenfalls harmonisiert werden. Bei Kraftfahrzeugen eine einheitliche Schadstoffemmission definiert werden. Bei Lebensmitteln müssen die Richtlinien der Etikettierung vereinheitlicht werden. Im Veterinärwesen und Pflanzenschutz müssen Richtlinien für Impfungen durch Antibiotika sowie die Höchstmenge deklariert sein. Ebenso muß das Herkunftsland erkennbar sein. Im Arzneimittelbereich soll die gegenseitige Anerkennung der nationalen Zulassung erfüllt werden. Bei Chemischen Erzeugnissen sind die Vorgaben der EG-Kommission weitgehend erfüllt.
Ziele des Binnenmarktes
In den Verträgen der Europäischen Gemeinschaften ist die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen als eines der wichtigsten Ziele festgelegt. Die gleiche Zielsetzung gilt auch für die Verwirklichung des Europäischen Binnenmarktes: Damit wird konkret eine Erhöhung des Lebensstandards der Verbraucher und Arbeitnehmer angestrebt. Dadurch ist die Soziale Dimension ein wesentlicher Bestandteil des Binnenmarktkonzepts: Der Binnenmarkt verstärkt die Chancen für mehr Wachstum und Beschäftigung - beides
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Voraussetzungen für sozialen Fortschritt. Die Gewährleistung des freien Waren- und Kapitalverkehrs, der Niederlassungsfreiheit und der Freizügigkeit der Arbeitnehmer erweitert die Möglichkeiten für eine freie Entfaltung der Bürger. Der dynamische Wettbewerb im Binnenmarkt wird dazu beitragen, daß alle sozialen Schichten höhere Realeinkommen erzielen. Durch die höheren Einnahmen der öffentlichen Haushalte können die sozialen Sicherungssysteme in den Mitgliedstaaten auch künftig in ausreichendem Maße leistungsfähig bleiben.
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