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geographie artikel (Interpretation und charakterisierung)

Begriffserläuterungen



BIP/Kopf Ein Indikator für den Lebensstandard in einem Land ist das BIP pro Kopf. Es wird berechnet, indem man das BIP eines Landes durch die Einwohnerzahl teilt. Diese Zahl wird dann oft in US-Dollar umgerechnet, um einen Vergleich zwischen den einzelnen Ländern zu ermöglichen. Wenn das BIP mit einer größeren Rate wächst als die Bevölkerung, bedeutet das, dass der Lebensstandard steigt. Steigt die Bevölkerungszahl mit einer höheren Rate als das BIP, dann sagt man, der Lebensstandard sinkt. Weil das BIP pro Kopf die Lebenshaltungskosten innerhalb eines Landes nicht berücksichtigt, halten es einige Fachleute für besser, den Lebensstandard zu beurteilen, indem man das BIP in Kaufkraftparitäten ausdrückt. Diese Schätzungen werden normalerweise auf einer Skala von 1 bis 100 dargestellt, wobei die Vereinigten Staaten die 100 darstellen. Ein weiterer Indikator für den Lebensstandard ist der Human Development Index, der erstmals im Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen im Jahre 1990 veröffentlicht wurde. Er wird auf einer Skala von 1 bis 100 dargestellt und berücksichtigt das BIP pro Kopf, die Lese- und Schreibfähigkeit der Erwachsenen sowie die Lebenserwartung.

Bruttoinlandsprodukt (BIP)

Der Wert aller Güter (Sachgüter und Dienstleistungen), die innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (meist ein Jahr) in einem Land erzeugt werden. Dazu gehören auch Güter, die von Ausländern und ausländischen Unternehmen erstellt werden, die im Inland ansässig sind. Das Bruttoinlandsprodukt spiegelt die gesamte wirtschaftliche Leistung eines Landes wider. Bei internationalen Vergleichen dient es oft als Gradmesser für die wirtschaftliche Leistungskraft der einzelnen Länder. In Deutschland betrug das Bruttoinlandsprodukt nach Angabe des Statistischen Bundesamtes vom Frühjahr 1997 im Jahr 1995 rund 3 460 Milliarden DM. Das wirtschaftliche Wachstum verringerte sich damit gegenüber 1994.

ECU

Abkürzung für European Currency Unit: Europäische Währungseinheit, künstlich geschaffene Währungseinheit der Europäischen Währungsunion (EWU). Er ist am 13. März 1979 mit dem Europäischen Währungssystem (EWS) eingeführt worden. Der ECU ist eine so genannte Korbwährung, er setzt sich also aus allen Währungen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zusammen. Der Anteil der einzelnen Landeswährungen am Währungskorb ergibt sich aus dem Anteil des betreffenden Landes am Bruttosozialprodukt der Gemeinschaft. So bestand der ECU Mitte 1995 zu 32,7 Prozent aus DM, zu 20,8 Prozent aus Französischen Franc, zu 11,2 Prozent aus Pfund Sterling, zu 10,2 Prozent aus Niederländischen Gulden usw. Die Zusammensetzung des Korbes wird in der Regel alle fünf Jahre überprüft. Durch diese Regelung erreicht der ECU eine relativ hohe Stabilität, da Kursschwankungen einzelner Währungen keine großen Auswirkungen haben und sich sogar ausgleichen können.



Schengener Abkommen

Internationale Vereinbarung einiger europäischer Staaten über den kontrollfreien Grenzverkehr (Personen und Güter) sowie über eine gemeinsame Sicherheits- und Asylpolitik. Das Abkommen ("Schengen II") wurde nach einem nicht umgesetzten ersten Vertragswerk ("Schengen I" von 1985) am 19. Juni 1990 in der luxemburgischen Kleinstadt Schengen zwischen Frankreich, der Bundesrepublik Deutschland und den Benelux-Staaten geschlossen. Die Kontrollen an den Binnengrenzen wurden durch innerstaatliche und länderübergreifende Sicherheitsmaßnahmen ersetzt. Die Personenkontrolle an den Außengrenzen wurde verschärft, die polizeiliche Zusammenarbeit durch ein zentralcomputergestütztes Fahndungs- und Informationssystem (Schengener Informationssystem, SIS) erweitert und effektiver gestaltet; die Polizei kann Straftäter im Nachbarland in "Nacheile" kurzzeitig weiter verfolgen; Einreisevisa für Bürger aus Nicht-EU-Staaten gelten in allen Signatarstaaten (unterzeichnenden Staaten); der "Eintrittsstaat" erhält die Zuständigkeit für die Entscheidung über den Aufnahmeantrag eines Asylbewerbers (um Mehrfachanträge zu verhindern).
Zwischen 1990 und 1992 traten dem Schengener Abkommen Italien, Spanien, Portugal und Griechenland bei, 1995 Österreich und Ende 1996 Dänemark, Norwegen, Schweden, Finnland und Island. Das Schengener Abkommen war als Vorstufe für die Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes 1993 gedacht und sollte als bedeutender Schritt zum vereinten Europa gelten. Wegen schleppender Ratifizierungsverfahren und Sicherheitsbedenken einzelner Staaten trat es jedoch erst am 26. März 1995 in Kraft (zwischen Deutschland und Frankreich zunächst "probeweise"). Verschiedene Signatarstaaten behalten sich Personenkontrollen zunächst vor.

 
 

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