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geographie artikel (Interpretation und charakterisierung)

Auswirkungen des euro - vor- und nachteile der wwu



4.1 Reibungsloses und effizientes Funktionieren des Binnenmarktes

Um ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes zu gewährleisten, muß vermieden werden, daß Wechselkursschwankungen den Handelsverkehr oder die Rentabilität von Investitionen negativ beeinflussen. Selbst geringe Wechselkursveränderungen können das vertragliche Gleichgewicht zwischen zwei europäischen Unternehmen ganz empfindlich stören. Gleichzeitig wird der relativer Wohlstand der Unionsbürger und die Kaufkraft der Konsumenten beeinträchtigt.
Durch den Wegfall des Wechselkursrisikos und die Einführung einer einheitlichen Währung werden Unternehmen und Private vor solchen Störungen geschützt.
Weiters wird es auch zum ersten Mal möglich sein, die Güter- und Dienstleistungspreise direkt über die Grenzen hinweg zu vergleichen. Durch die daraus resultierende Stärkung des Wettbewerbs innerhalb des Binnenmarktes profitieren wiederum die Verbraucher und Unternehmen.

4.2 Anregung von Wachstum und Beschäftigung

Der Euro wird Investitionen und Beschäftigung auf zweierlei Weise fördern. Erstens, weil die Währungsunion sich an stabilitätsorientierten Zielen ausrichtete
und daher einen stabilen wirtschaftlichen Rahmen mit kontrollierten öffentlichen Defiziten anbietet. Dadurch wird der Handel gefördert, die optimale Verteilung der Ressourcen verbessert, eine zunehmende Ersparnis und Wachstum angeregt und schließlich neue Arbeitsplätze und eine höherer Lebensstandart geschaffen.
Zweitens, weil die EZB über die erforderlichen Instrumente und Mittel verfügen wird, um ihre vorrangigen Ziele - Sicherung der Preisstabilität und monetäre Stabilität in Europa - zu verwirklichen. Das daraus resultierende wachsende Vertrauen in die Märkte wird zu Zinssenkungen führen und damit unter anderem die öffentlichen Haushalte entlasten.



4.3 Wegfall der Transaktionskosten

Unter Transaktionskosten werden jene Kosten, verstanden die für die Wirtschaftssubjekte durch das bei internationalen Geschäften unumgängliche Geldwechseln oder durch die Absicherung des Wechselkursrisikos entstehen. Diese Kosten stellen eine nicht zu vernachlässigenden Größe dar. Sie werden mit 0,5% des Bruttoinlandsprodukts der EU, d. h. 20-25 Mrd. ECU (ca. 260-325 Mrd. ÖS), veranschlagt.
Diese Kosten entstehen jedem einzelnen. Wenn beispielsweise eine Privatperson mit 1000ÖS, DM, FF oder dem Gegenwert in einer anderen Währung von zu Hause aus nacheinander durch die Staaten der Union reist und an jeder Grenze ihr Geld in die jeweilige Landeswährung wechselt, bleiben ihr bei der Rückkehr nach Hause nur noch 500ÖS, DM, FF oder der entsprechende Gegenwert in einer anderen Währung, ohne daß sie unterwegs irgend etwas gekauft hätte. Die andere Hälfte ging durch Kursverluste und Gebühren verloren.


4.4 Ein Beitrag zur internationalen Stabilität

Die EU ist die größte Handelsmacht der Welt. Mit der Einführung des Euro in Europa wird sich diese zu einer der wichtigsten Reserve- und Handelswährungen entwickeln und gleichwertig neben dem US-Dollar und dem japanischen Yen stehen. Für die europäischen Unternehmen bedeutet das, daß sie ihre Importe mehr und mehr mit Euro bezahlen und ihre Exporte gleichfalls in der neuen Währung verrechnen können. Dadurch werden sie in die Lage versetzt. Die Rentabilität ihrer Investitionsprogramme auf einer soliden Basis kalkulieren zu können und so Beschäftigung in Europa zu sichern.
Außerdem wird Europa in Kooperation mit Japan und den USA in der Lage sein, für eine erhöhte Stabilität des Weltwährungssystems zu sorgen.
Eine isolierte nationale Betrachtungsweise stellt angesichts des weltweiten Wettbewerbs eine gefährliche Illusion dar und erweckt falsche Erwartungen. Europa befindet sich mit anderen Kontinenten im Wettbewerb. Vielfach wird auch von einer tripolaren Welt - Europa, Nordamerika, Asien - gesprochen. Die Absicherung der sozialen Sicherheit und des Wohlstandes in Europa erfordern daher gemeinsame wirtschaftliche Anstrengungen der EU-Staaten. Zwar kann der Euro nicht direkt die wirtschaftlichen Probleme Europas lösen, er stellt aber die Voraussetzung dar, daß nationale und EU-weite Maßnahmen möglichst effizient wirksam werden können.


4.5 Stärkung der gemeinsamen Währungssouveränität

Mit dem Übergang in die dritte Stufe der WWU gehen die währungspolitischen Kompetenzen auf die EU über. De facto ist dies mit einem Verlust der nationalen Währungssouveränität gleichzusetzen. Allerdings ist hier zu hinterfragen, wie glaubwürdig bzw. effektiv eine souveräne Währungspolitik von einzelnen Staaten heut noch betrieben werden kann. In einer intedependenten, d. h. gegenseitig abhängigen Wirtschaft mit freiem Kapitalverkehr ist die Verfolgung einer autonomen Geldpolitik keine glaubwürdige Alternative. Die Mitgliedstaaten übertragen der Union nur ein für sich nicht mehr effektives Instrument, um gleichzeitig durch die aktive Teilnahme am Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) eine gemeinsame, gestärkte und wirkungsvolle europäische Währungssouveränität zu etablieren. [6]


4.6 Mögliche Bedenken - unwiderruflich festgelegter Wechselkurs

Eine einheitliche Währung bedeutet unwiderruflich feste Wechselkurse. Es besteht daher von verschiedenen Seiten Bedenken, daß das Wechselkursinstrument nicht mehr zur Bewältigung bestimmter Schwierigkeiten zur Verfügung stehen könnte. Aber dieses Instrument schafft nur unter ganz bestimmten Umständen und in der Regel nur vorübergehend Erleichterung. In den meisten Fällen kann solchen Schwierigkeiten besser mit anderen Mitteln wie der Fiskalpolitik oder dem Funktionieren der Arbeitsmärkte begegnet werden, die in der Verantwortung der Mitgliedstaaten liegen. Deshalb betont der Vertrag die Notwendigkeit eines hohen Maßes an Konvergenz und das Prinzip einer offene Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb. Gerät ein Mitgliedstaat durch außergewöhnliche Umstände, die nicht in seinem Einflußbereich liegen, in Schwierigkeiten, so sieht der Vertrag unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit der Gewährung eines finanziellen Beistands durch die Gemeinschaft vor, über die der Rat zu entscheiden hat. [8]

 
 

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