Seit 1853 ist Argentinien eine föderative Bundesrepublik. Sämtliche verfassungsmäßigen Bestimmungen wurden 1966 nach der Machtübernahme des Militärs ausgesetzt. Nach einem weiteren Militärputsch im Jahr 1976 wurde die Verfassung von 1853 erneut außer Kraft gesetzt, mit der seit 1983 regierenden zivilen Regierung jedoch wieder eingesetzt. 1994 trat eine neue Verfassung in Kraft, die 1997 letztmals geändert wurde.
5.1 Exekutive
Staatsoberhaupt ist der Präsident; er wird für eine Amtsperiode von vier Jahren vom Volk gewählt. Die Verfassung gestattet dem Präsidenten die Erklärung des Ausnahmezustands mit der Auflösung des Parlaments. In der Geschichte Argentiniens wurde auf diese Bestimmung häufig zurückgegriffen.
5.2 Legislative
Das argentinische Parlament besteht aus einem Abgeordnetenhaus mit 257 Mitgliedern und einem Senat mit 72 Sitzen. Die Abgeordneten werden für eine vierjährige Amtsperiode vom Volk direkt gewählt, Senatoren werden für eine Amtszeit von neun Jahren von den Provinzen bestimmt. Für alle Staatsbürger über 18 Jahre besteht Wahlpflicht. Das Verhältniswahlsystem bei nationalen Wahlen wurde 1962 eingeführt.
5.3 Judikative
Die Bundesgerichte umfassen den Obersten Gerichtshof, 17 Appellationsgerichte sowie Bezirks- und Ortsgerichte. Das Gerichtswesen in den Provinzen ist ähnlich aufgebaut und besteht aus dem Obersten Gerichtshof, den Appellationsgerichten sowie nachgeordneten gerichtlichen Instanzen.
5.4 Kommunalverwaltung
Argentinien besteht aus 23 Provinzen und dem Bundesdistrikt Buenos Aires. Das ehemalige Nationalterritorium Tierra del Fuego (Feuerland) wurde 1993 zur 23. Provinz. Zudem beansprucht Argentinien einen großen Sektor der Antarktis (zwischen dem 25. Längengrad West und 74. Längengrad West) und mehrere Inseln im Südatlantik; dieser Anspruch wird jedoch von zahlreichen Ländern, einschließlich der Vereinigten Staaten, nicht anerkannt. Die Provinzen verteilen sich auf fünf Hauptgebiete: die Provinzen an der Atlantikküste (Buenos Aires, Chaco, Corrientes, Entre Ríos, Formosa, Misiones und Santa Fe), die nördlichen Provinzen (Jujuy, Salta, Santiago del Estero und Tucumán), die Zentralprovinzen (Córdoba, La Pampa und San Luis), die Provinzen in den Anden (Catamarca, La Rioja, Mendoza, Neuquén und San Juan) und die Provinzen Patagoniens (Chubut, Río Negro und Santa Cruz).
Gemäß der Verfassung wählen die Provinzen des Landes eigene Gouverneure und Parlamente. In den Perioden, in denen die Verfassung außer Kraft gesetzt war, wurden die Provinzgouverneure von der Zentralregierung ernannt.
5.5 Politische Parteien
Das politische Leben in Argentinien wird im Wesentliche von zwei Parteien bzw. Gruppierungen bestimmt: dem peronistischen Partido Justicialista (PJ) und dem Parteienbündnis Alianza. Der PJ bzw. seine Vorgängerorganisation, der Partido Laborista, entstand in den vierziger Jahren des 20. Jahrhunderts als Partei der Peronisten, der Anhänger Juan Domingo Peróns, und versammelte als Massenbewegung vor allem die sozial Schwachen in seinen Reihen. Während der Militärdiktatur (1976-1983) zerfiel die Partei in verschiedene Flügel und Gruppierungen, konnte sich dann aber wieder konsolidieren und stellte von 1989 bis 1999 die Regierung. Der PJ hat nach eigenen Angaben etwa 4,5 Millionen Mitglieder.
Die Alianza (eigentlich Alianza para el Trabajo, la Justícia y la Educación) entstand 1997 als Gegengewicht zu dem übermächtigen PJ aus dem Zusammenschluss der sozialdemokratisch orientierten Unión Cívica Radical (UCR) und dem Linksbündnis Frente del País Solidario (Frepaso). Die UCR wurde 1890 gegründet, ist damit die älteste Partei Argentiniens und hat etwa 2,8 Millionen Mitglieder. Sie stellte von 1983 bis 1989 die Regierung und übernahm im Rahmen der Alianza 1999 erneut Regierungsverantwortung; nach nur gut zwei Jahren im Amt wurde die Alianza-Regierung jedoch wieder von einer peronistischen abgelöst.
5.6 Verteidigung
Das argentinische Militär gehört zu den modernsten und bestausgerüsteten in Lateinamerika und hat in der Geschichte des Landes eine tragende Rolle in nationalen Angelegenheiten gespielt. Wehrpflicht besteht für alle männlichen Staatsbürger im Alter von 20 bis 45 Jahren. Die allgemeine Wehrpflicht umfasst 14 Monate. Die Armee verfügt über circa 41 400 Soldaten, die Marine über circa 16 000 Soldaten, und die Luftwaffe hat eine Stärke von etwa 12 500 Soldaten (2001).
|