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geographie artikel (Interpretation und charakterisierung)

Vertriebenen- und aussiedlerpolitik



7.1 Vertriebenenpolitik Die CDU hat sich stets als Anwalt der Vertriebenen verstanden. Nach dem Zweiten Weltkrieg haben sich die CDU-geführten Bundes- und Landesregierungen für die Vertriebenen eingesetzt. An dieser Politik halten wir fest. Zum einen tritt die CDU für die Anliegen der Vertriebenen in der Bundesrepublik Deutschland ein, zum anderen ergreift sie Partei für die deutschen Minderheiten in Osteuropa.
Die Bundesregierung Helmut Kohl hat die Mittel für die kulturelle Förderung der Vertriebenen in den Jahren 1983 bis 1993 um das Elffache gesteigert, nämlich von 4,36 Millionen auf 48 Millionen Mark. Trotz der angespannten Finanzlage des Bundes standen im Haushaltsjahr 1994 immerhin noch 34 Mio. Mark bereit, um die Einrichtungen ostdeutscher Kultur zu fördern. In den Haushaltsberatungen für 1995 setzt sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion für eine Steigerung der Mittel zur Förderung ostdeutscher Kultur ein. Der Bund der Vertriebenen (BdV) erhielt 1994 3,3 Millionen DM für seine Verbandsarbeit aus dem Etat des Bundesministeriums des Innern und erhält 1995 3,6 Millionen Mark an institutioneller Förderung.
Die Altvertriebenen in der ehemaligen DDR erhalten im Rahmen des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes (EALG) altersgestaffelt eine einmalige Entschädigung von 4.000 DM. Bereits 1994 wurde der Betrag an die Berechtigten der Geburtsjahrgänge 1919 und früher gezahlt. Ab 1.1.1995 folgen dann die über 70jährigen, ab 1.1.1996 die über 65jährigen und ab 1.1.1998 alle übrigen Berechtigten. Das Vorziehen der Leistungen kommt mehr als 110.000 Berechtigten zugute. Im übrigen gilt für alle Ansprüche die Vererbbarkeit und Abtretbarkeit.

7.2 Deutsche Minderheiten in Osteuropa
Die CDU fühlt sich besonders den vier Millionen Deutschen in Mittel-, Südost- und Osteuropa verpflichtet. Bundeskanzler Helmut Kohl hat die deutschen Minderheiten als \"Brücke der Verständigung zwischen den Völkern\" bezeichnet und ihren Beitrag zur Versöhnung gewürdigt. Die Bundesregierung hat in den Jahren 1993/94 rund 150 Millionen Mark für die deutschen Minderheiten bereitgestellt, damit deren Angehörige ihre Sprache und Kultur pflegen können. Der standfesten Außenpolitik der CDU-geführten Bundesregierung ist es zu verdanken, daß die deutschen Minderheiten in den ehemaligen Ostblockstaaten weitgehende Selbstbestimmungsrechte erhalten haben. So zogen ins polnische Parlament erstmals Abgeordnete der deutschen Minderheit ein, und in Westsibirien wurden zwei Selbstverwaltungskreise (Rayons) mit deutschstämmigen Landräten konstituiert.
Das Aussiedleraufnahmegesetz und das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz haben sich bewährt. Es ist vorteilhaft für die Beteiligten, daß der Aufnahmebescheid für die Bundesrepublik Deutschland aus dem augenblicklichen Wohnort beantragt werden muß und eine Aussiedlung erst erfolgen kann, wenn ein Aufnahmebescheid vorliegt und die Aussiedlereigenschaft von Bund und Ländern eingehend geprüft ist. Die Festlegung im Kriegsfolgenbereinigungsgesetz, daß jährlich 225.000 Aussiedler aufgenommen werden können und das Tor nach Deutschland offen bleibt, hat zu einer wesentlichen Beruhigung im Aussiedleraufnahmeverfahren geführt. Aufnahmebescheide verjähren nicht. 150.000 Deutsche haben zwar einen Aufnahmebescheid erhalten, warten aber die weitere Entwicklung in ihrem Umfeld ab.
Immer mehr Deutschstämmige wollen aus Mittelasien, insbesondere aus Kasachstan, fortziehen, weil sie sich dort nicht mehr sicher fühlen. Viele der Deutschen beabsichtigen nicht auszusiedeln, sondern siedeln in die mit deutscher Hilfe aufgebauten deutschen Kreise in Westsibirien um. Die Bundesregierung wird die deutschen Selbstverwaltungskreise 1995 mit 65 Mio. DM beim Aufbau einer Infrastruktur unterstützen.

7.3 Aussiedlerpolitik
In den Jahren 1988 bis 1994 kamen rund 2 Millionen Aussiedler aus den osteuropäischen Staaten in die Bundesrepublik Deutschland.
Im Jahre 1994 wurden 222.591 Spätaussiedler in der Bundesrepublik Deutschland registriert. Der Zuzug entspricht damit in etwa den Zahlen des Jahres 1993 (218.888 Personen). Im Jahr 1992 waren noch 230.565 Aussiedler in das Bundesgebiet zugezogen.
Die Zahl der Antragsteller für einen Aufnahmebescheid ist 1994 insgesamt zurückgegangen. Sie erreicht etwa 98 % des Vergleichszeitraumes 1993, und 59 % des Vergleichszeitraumes 1992.

Folgende Zahlen im Vergleich
Aufnahmeanträge Registrierungen

1994: 237.291 Personen 222.591 Personen
1993: 241.178 Personen 218.888 Personen
1992: 402.375 Personen 230.565 Personen
Hiervon entfielen auf die Herkunftsgebiete

ehemalige Sowjetunion
1994: 228.938 Personen 213.214 Personen

1993: 223.368 Personen 207.347 Personen
1992: 356.233 Personen 195.576 Personen

Polen
1994: 4.042 Personen 2.440 Personen

1993: 10.396 Personen 5.431 Personen
1992: 28.684 Personen 17.742 Personen

Rumänien
1994: 3.495 Personen 6.615 Personen

1993: 5.991 Personen 5.811 Personen
1992: 15.277 Personen 16.146 Personen
Für die Aufnahme von Deutschstämmigen aus Osteuropa stellt der Bund weiterhin beträchtliche Mittel zur Verfügung. 1994 wurden rund vier Milliarden Mark bereit gestellt, die Spätaussiedlern zugute kamen. 1995 werden trotz der schwierigen Haushaltslage Milliardenbeträge an Eingliederungshilfe durch den Bund aufgebracht. Alleine 1,5 Mrd. Mark werden für Sprachförderung und Eingliederungshilfen aus dem Etat des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung getragen. Hinzu kommen die Leistungen der Länder, Kommunen, Kirchen und sozialen Verbände. Da die Zahl der Antragsteller sinkt, ist diese Kappung situationsgerecht. Im Kern bleiben die Leistungen auch 1995 bestehen. Erstaufnahmelager, Sprachkurse, berufliche Fort- und Umschulungsmaßnahmen, Eingliederungsprogramme und schulische Hilfen: All diese Maßnahmen wurden und werden Aussiedlern zuteil, die sich entschließen, in ihre neue, alte Heimat zurückzukehren. Die CDU Deutschlands unterstützt nachhaltig diese Politik der Bundesregierung, da die Deutschstämmigen in Osteuropa mit am schwersten unter den Folgen des Zweiten Weltkrieges gelitten haben.
Unsere demographische Entwicklung erfordert es, daß wir die Grundlagen unseres sozialen Systems sichern. Zu dieser Sicherung tragen auch die Aussiedler mit ihrer günstigen Altersstruktur erheblich bei. Nur rd. 6 % der Aussiedler, die nach Deutschland kommen, sind im rentenfähigen Alter. Der Großteil von ihnen ist erwerbsfähig und zahlt Steuern und Abgaben. Der Kinderreichtum der Aussiedlerfamilien wird auf Dauer den Rückgang und die Alterung der heimischen Bevölkerung abschwächen und so in Zukunft die Rentenversicherung entlasten. Nicht nur die Aussiedler brauchen uns, sondern auch wir brauchen die Aussiedler. Sie sind und bleiben ein Gewinn für unser Land.
7.3.1 Bildungsangebote für junge Aussiedler
Aussiedler sind nach Art. 116 GG deutsche Staatsbürger. Jährlich kommen rund 220.000 Aussiedler nach Deutschland. Die deutschen Minderheiten in Mittel- Südost- und Osteuropa konnten aufgrund jahrzehntelanger kommunistischer Diktaturen ihr kulturelles Erbe nur in einem geringen Umfang pflegen. Deutsche Kindergärten, Schulen oder gar deutschsprachige Lehrstühle hat es im ehemaligen Ostblock nicht gegeben. Deutschsprachige Vereine waren verboten. Leidtragende dieser völlig beschnittenen Minderheitsrechte waren Deutschstämmige der Nachkriegsgeneration. Sie haben deshalb Defizite in der Beherrschung der deutschen Sprache. Durch die sechsmonatige Eingliederungshilfe mit Weiterbildungsmaßnahmen und vor allem Sprachkursen werden mangelnde Sprachkenntnisse abgebaut. In einigen Bundesländern existieren Internate für junge Aussiedler mit einem speziellen Förderangebot. Die Mittel für diese Internate und Sprachkurse werden durch den sogenannten \"Garantiefonds\" der Bundesregierung bereitgestellt.
Auch für Akademiker unter den Aussiedlern bedeutet die Übersiedlung einen Neubeginn. Unterstützung erhalten sie durch das Akademikerprogramm für Aussiedler, welches von der Otto Benecke Stiftung durchgeführt wird. Finanziert vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie ermöglicht das Akademikerprogramm Aussiedlern den Wiedereinstieg in den Beruf. Rund 1800 werden jährlich in das Programm aufgenommen, 6000 Bewerbungen liegen vor.
Mit einem Stipendium von 1250 Mark monatlich werden Akademiker unter den Aussiedlern gefördert. Zunächst absolvieren die Stipendiaten einen Aufbaukurs Deutsch. Danach schließen sich berufsspezifische Orientierungskurse an. Ingenieure müssen sich vor ihrem Wiedereinstieg einer einjährigen praxisorientierten Studienanpassung unterziehen, um das Niveau eines Fachhochschulabschlusses zu erreichen. Juristen werden durch eine dreisemestriges Kompaktstudium ins deutsche Recht eingeführt. Pädagogen werden über ein Ergänzungsstudium zum ersten Staatsexamen geführt. Die Otto Benecke Stiftung kooperiert erfolgreich mit verschiedenen Universitäten, Fachhochschulen und Unternehmen.
7.4 Grundsätze der CDU in der Vertriebenen- und Aussiedlerpolitik
Die CDU wird an den Hauptzielen ihrer Vertriebenen- und Aussiedlerpolitik festhalten:
- Die Aufnahme und Integration der Aussiedler aus Osteuropa bleibt eine wichtige Aufgabe und Herausforderung für uns alle. Die Bundesregierung hat mit ihrer verantwortungsbewußten Aussiedlerpolitik die erforderlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, daß unsere Landsleute hier ein neues Leben beginnen können. Die CDU Deutschlands unterstützt die Aussiedlerpolitik der Bundesregierung. Die Kreisverbände der CDU haben ein dichtes Netz von Aussiedlerbeauftragten geknüpft, die Spätaussiedlern helfen, sich in ihrer neuen, alten Heimat zurechtzufinden.
- Schaffung gesicherter Lebens- und Zukunftsperspektiven für die Deutschen in Mittel-, Südost- und Osteuropa durch gezielte Aufbauhilfen in den Siedlungsgebieten;
- Erhaltung und Bewahrung des kulturellen Erbes der früheren deutschen Gebiete und Siedlungsgebiete im Osten.
Das bewährte System der Eingliederungshilfen für Spätaussiedler bleibt auch im Kern 1995 unangetastet:
- Sprachförderung und Eingliederungshilfe für die Dauer von sechs Monaten;
- Ausbildungsbeihilfen für die soziale Beratung und Betreuung durch Wohlfahrts-und Vertriebenenverbände;
- Förderung von Projekten zentraler Organisation und Verbände, die der Integration von Aussiedlern dienen.
8. Öffentlicher Dienst

8.1 Personal im öffentlichen Dienst
Beschäftigte im unmittelbaren und mittelbaren öffentlichen Dienst einschließlich der inzwischen privatisierten Bereiche (Bund, Länder, Gemeinden, kommunale Zweckverbände, Bahn, Post, Bundesanstalt für Arbeit, Sozialversicherungsträger, Träger der Zusatzversorgung):
West- und Ostdeutschland insgesamt: 6,49 Millionen
davon Vollzeitbeschäftigte: 5,36 Millionen

Teilzeitbeschäftigte: 1,13 Millionen.
Von den 6,49 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sind

Beamte/Richter: 1,94 Millionen
Angestellte: 2,91 Millionen

Arbeiter: 1,41 Millionen
Berufs-/Zeitsoldaten: 0,23 Millionen.
In Westdeutschland (einschl. Berlin-West) gehören rd. 4,96 Millionen Personen dem öffentlichen Dienst an; davon sind ca. 1,85 Millionen Beamte und Richter, 1,88 Millionen Angestellte, 1,02 Millionen Arbeiter und etwa 220.000 Berufs- und Zeitsoldaten.
Von 1950 bis 1981 war die Beschäftigtenzahl im westdeutschen öffentlichen Dienst um durchschnittlich 2,5 Prozent pro Jahr gestiegen. Von 1982 bis 1992 betrug die jährliche Personalzuwachsrate noch durchschnittlich 0,4 Prozent. In den letzten beiden Jahren ist die Zahl der Bediensteten zurückgegangen.
Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten im westdeutschen öffentlichen Dienst ist von 1982 bis 1993 um 258.000 (= + 38 Prozent) gestiegen. Die Zahl der Vollzeitbeschäftigten ist dagegen im gleichen Zeitraum um 66.000 (= - 1,6 Prozent) zurückgegangen.
Der Anteil der Frauen im westdeutschen öffentlichen Dienst hat sich von 19,4 Prozent im Jahre 1950 inzwischen auf 43,2 Prozent erhöht. Rund 39 Prozent der weiblichen Beschäftigten sind allerdings in Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen tätig (Männer: 4 Prozent).
In den neuen Bundesländern (einschl. Berlin-Ost) waren bei der letzten Erhebung rd. 1,53 Millionen Personen im öffentlichen Dienst beschäftigt; davon hatten rd. 1,34 Millionen ein Vollzeit- und knapp 0,19 Millionen ein Teilzeitbeschäftigungsverhältnis. Die weit überwiegende Mehrheit der 1,53 Millionen ostdeutschen Bediensteten sind Angestellte (rd. 1,02 Millionen) oder Arbeiter (rd. 0,39 Millionen). Etwas mehr als 100.000 Bedienstete in den neuen Ländern sind zu Beamten/Richtern ernannt worden. Die verbleibenden rd. 22.000 Personen sind Berufs- oder Zeitsoldaten.
8.2 Reform des öffentlichen Dienstes
Die Reform der öffentlichen Verwaltung ist eine der zentralen politischen Aufgaben dieser Legislaturperiode, der sich Bund und Länder gemeinsam entschlossen annehmen wollen. Neue Weichenstellungen sind unerläßlich. Die Reform des öffentlichen Dienstrechts ist dabei von ganz besonderer Bedeutung. Die Bundesregierung beabsichtigt, hierzu dem Deutschen Bundestag grundlegende, aufeinander abgestimmte Reformschritte vorzuschlagen. Damit soll das Dienstrecht in seiner Gesamtheit stärker leistungsorientiert gestaltet sowie in seiner Anwendung flexibler und transparenter werden. Es ist ein Reformansatz von weitreichender Bedeutung geplant, der sich keinesfalls in der Novellierung des Beamtenrechts erschöpfen soll.
Der Personalbestand in der Bundesverwaltung wird auch in Zukunft weiter verringert werden. Der vom Bundestag verabschiedete Haushalt für 1995 sieht vor, 1,5 Prozent der Stellen einzusparen. Die damit verbundenen und weitere Einsparungen bieten die Voraussetzung, um auch in Zukunft einen öffentlichen Dienst zu gewährleisten, der mit guter Bezahlung für besonders fähige Bewerber attraktiv bleibt. Die Bedeutung eines leistungsstarken öffentlichen Dienstes für eine hochkomplizierte Gesellschaft kann kaum überschätzt werden.
Mit ihrem Bericht zur Fortentwicklung des öffentlichen Dienstrechts vom 19. Juli 1994 hat die Bundesregierung bereits Schwerpunkte notwendiger Maßnahmen aufgezeigt. Ein Gesetzentwurf zu ihrer Umsetzung wird vorbereitet; er sieht u.a. vor:
1. Das Dienstrecht wird künftig mehr als bisher ein leistungsorientiertes, differenziertes und flexibles Handeln im Personalbereich ermöglichen. Die Verwaltung der Zukunft wird auch geprägt sein von einem schnelleren Wandel der öffentlichen Aufgaben. Innerhalb kurzer Zeit können erhebliche Personalverlagerungen notwendig werden. Dies verlangt mehr Mobilität der Beschäftigten in fachlicher und räumlicher Hinsicht, um gerade im Blick auf Personalabbau und -umschichtung die personellen Ressourcen des öffentlichen Dienstes bestmöglich nutzen zu können. Aus diesem Grunde sollen Abordnung und Versetzung - auch in andere Laufbahnen oder andere Ämter - erleichtert werden.
2. Führungspositionen in der öffentlichen Verwaltung müssen optimal besetzt werden. Herausgehobene Funktionen mit Vorgesetztenaufgaben werden zunächst für die Dauer von zwei Jahren vergeben. Nur bei Bewährung wird das Amt auf Dauer verliehen. Auch vor jeder anderen Beförderung muß künftig der Beamte seine Eignung für einen höherbewerteten Dienstposten in einer Erprobung in der höheren Funktion tatsächlich beweisen.
Die wieder neu diskutierte generelle Vergabe von Spitzenpositionen auf Zeit löst kaum die Probleme. Es geht darum, die Leistungsfähigkeit und Effektivität der Verwaltung zu steigern; ein Feld für stärkere Einflußnahme von außen auf Führungsfunktionen darf nicht eröffnet werden. Der Rückfall in das frühere, niedrigere Amt käme der sonst nur im Wege einer Disziplinarstrafe möglichen \"Degradierung\" gleich, ein solcher Beamter wäre kaum erfolgreich weiter verwendbar. Für die wenigen Funktionen, bei denen die politische Loyalität der Amtsinhaber zur jeweiligen Regierung von besonderer Bedeutung ist, gibt es die Institution des politischen Beamten (§ 36 BBG).
3. Die Bundesregierung erweitert auch in der neuen Legislaturperiode die Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung im öffentlichen Dienst. Neben die weitere Verbesserung der Rahmenbedingungen soll eine allgemeine, nicht an besondere Voraussetzungen gebundene Antrags-Teilzeit treten. Selbstverständlich muß und wird die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung voll erhalten bleiben. Den \"Beamten im Zweitberuf\" oder den Zwangs-Teilzeit-Beamten lehnt die Bundesregierung ab.
4. Die Stärkung des Leistungsprinzips, u.a. die Einführung neuer, leistungsbezogener Elemente im Bezahlungssystem verlangt eine stärkere Differenzierung in der Beurteilungspraxis.
Ansatzpunkt hierfür ist auch das Beurteilungssystem, in dem in geeigneter Weise der Konzentration auf Spitzennoten, z.B. durch eine Vergabe von allgemeinen Richtwerten (Quote), entgegengewirkt werden muß.
5. Auf Initiative des Bundesministers des Innern prüft zur Zeit eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Hochschulrektorenkonferenz und der Kultusministerkonferenz die Frage des unmittelbaren Zugangs für besonders qualifizierte Fachhochschulabsolventen zum höheren Dienst.
6. Die Fortentwicklung des Dienstrechts muß auch das Bezahlungssystem umfassen. Stärkere Eigenverantwortung und stärkeres Engagement der Mitarbeiter sollen durch bessere Bezahlung belohnt werden. Auf konkrete Bedarfslagen muß flexibel reagiert werden können. Bedarfsorientierte Bezahlungsverbesserungen werden deshalb nur dort und nur so lange erfolgen, wie es die Sachlage erfordert.
Derzeit muß auf Kostenneutralität im ganzen geachtet werden; deshalb ist der finanzielle Handlungsspielraum für die Modernisierung des Bezahlungssystems zunächst gering.
- Wichtig ist die Neugestaltung der Gehaltstabellen. Die Bezahlungsverbesserungen nach bisherigem Recht - alle zwei Jahre durch Aufstieg in den Dienstaltersstufen - sind unter dem Schlagwort \"Mehr Geld durch Älterwerden\" breiter Kritik ausgesetzt. Zukünftig soll das Aufsteigen im Gehalt auch leistungsabhängig und nicht wie bisher nur durch Zeitablauf erfolgen. Gleichzeitig wird das Lebenseinkommen degressiv umgeschichtet. Das Endgehalt wird folglich später erreicht, die hierdurch freiwerdenden Mittel werden in das erste Berufsdrittel verlagert. Hiermit sollen die erhöhten Belastungen in den ersten Berufsjahren, z.B. durch die Gründung eines Hausstandes oder einer Familie, berücksichtigt werden; die Attraktivität des öffentlichen Dienstes für Berufseinsteiger wird erhöht, die junge Familie soll so gefördert werden.
- Gleichzeitig wird die Vergabe von Leistungsprämien und Leistungszulagen für herausragende Mitarbeiter erprobt.
- Auch der Ortszuschlag wird verändert. Diejenigen Bestandteile des Ortszuschlags, die schon heute jeder erhält, werden in die Gehaltstabelle eingearbeitet. Die übrigen Bestandteile des Ortszuschlages bleiben als Familienzuschlag erhalten. Dabei soll jedoch das Einkommen des Ehegatten künftig ab einer bestimmten Einkommenshöhe berücksichtigt werden.
7. Besondere Bedeutung in der öffentlichen Diskussion haben gegenwärtig die Alterssicherungssysteme. Die Bundesregierung wird in diesem Jahr entsprechend dem Auftrag des Deutschen Bundestages einen Versorgungsbericht vorlegen; damit soll die Diskussion über die Versorgung im öffentlichen Dienst auf der Grundlage gesicherter Daten abgeschlossen werden, anschließende gesetzgeberische Maßnahmen in der Beamtenversorgung oder Änderungen im Tarifbereich sind noch nicht endgültig überschaubar. Es zeichnet sich aber bereits jetzt ab, daß jedenfalls Handlungsbedarf mit Blick auf das Problem der sog. \"Frühpensionierung\" besteht, weil die Versorgungslaufzeit die Versorgungskosten entscheidend beeinflußt. Notwendig sind schon jetzt:
- Die Altersgrenze, nach der Beamte auf Antrag in den vorzeitigen Ruhestand treten können, wird vom 62. auf das 63. Lebensjahr angehoben.
- Sind Beamte nur für bestimmte Verwendungen dienstunfähig, sollen sie (ggfls. nach Umschulung) auch in andere Laufbahnen versetzt werden können (Rehabilitation vor Versorgung).
- Der Versorgungsabschlag (Abzug von der Pension bei vorzeitiger Pensionierung auf Antrag) soll bereits früher eingeführt werden (nicht wie in der Rentenversicherung erst ab dem Jahr 2002).
- Bestimmte Vergünstigungen werden beseitigt (z.B. Berechnung der Pension aus dem Endgrundgehalt, obwohl dieses bei Frühpensionierung noch nicht erreicht war).
- Verbesserung des ärztlichen Beurteilungsverfahrens, Einschaltung der obersten Dienstbehörden bei Frühpensionierungsanträgen.
Der deutsche öffentliche Dienst - Beamte, Angestellte und Arbeiter - hat wesentlichen Anteil am erfolgreichen Aufbau der Bundesrepublik Deutschland nach dem Krieg. Er hat seine Leistungsfähigkeit erneut beim Aufbau der neuen Bundesländer besonders bewiesen. Er ist vielen ausländischen Staaten ein Vorbild. Es gibt deshalb keinen Anlaß, von der bewährten Gliederung des öffentlichen Dienstes in unterschiedliche Gruppen abzugehen. Notwendig ist jedoch immer wieder, den öffentlichen Dienst an veränderte Verhältnisse anzupassen. Dies gilt für den Bereich der Gesetzgebung betreffend Beamte ebenso wie für das Tarifrecht der Angestellten und Arbeiter.
Die Eckpunkte sollen zu einer breiten Diskussion mit den Bundesländern und ihren Kommunen sowie den Berufsverbänden des öffentlichen Dienstes dienen. Ihre möglichst unverzügliche Überführung in einen Gesetzentwurf, der parteiübergreifende Zustimmung finden sollte, ist das Ziel der Initiative der Bundesregierung. 76 Prozent der Beamten, Richter und Soldaten (ohne Einrechnung von Bahn und Post) und 82 Prozent aller öffentlich Bediensteten sind bei den Ländern und Kommunen und lediglich knapp 12 Prozent beim Bund beschäftigt. Daher muß ein so groß angelegter Reformschritt auf möglichst breite Zustimmung treffen. Alle Beteiligten - Bund, Länder, Kommunen und Interessenverbände - sind aufgefordert, an dem jetzt in Angriff genommenen Reformwerk positiv mitzuwirken. Die Reform des öffentlichen Dienstes wird ein wichtiger Beitrag zur Sicherung des Standorts Deutschland im internationalen Vergleich sein und dazu beitragen, daß auch in Zukunft unsere Verwaltung in Europa jeden Spitzenvergleich besteht.

 
 

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