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deutsch artikel (Interpretation und charakterisierung)

Zur entstehung von amnesty international


1. Drama
2. Liebe

Die internationale Menschenrechtsorganisation amnesty international entstand im Jahre 1961. Zwei portugiesische Studenten wurden verhaftet, weil sie deutlich hörbar in einem Lokal auf die Freiheit anstießen. Als der Londoner Rechtsanwalt Peter Beneson von dieser Verhaftung erfuhr, empörte ihn diese Nachricht so sehr, dass er sich gezwungen sah zu handeln. Er wollte nicht länger tatenlos zusehen, wie Menschen allein wegen ihrer Gesinnung ins Gefängnis gesperrt werden. Er schrieb dazu einen ganzseitigen Artikel, der am 28. Mai 1961 in der Londoner Zeitung Observer unter dem Namen "The Forgotten Prisoners" erschien. Darin machte Beneson auf das Schicksal von politischen Gefangen aufmerksam, die wegen ihrer politischen Einstellung inhaftiert, gefoltert und ermordet wurden. Er rief andere Leser und Leserinnen dazu auf, sich in Briefen an die Regierung für diese Menschen einzusetzen.


So entstand amnesty international. Die deutsche Sektion nahm ihre Arbeit bereits zwei Monate nach der Gründung der internationalen Organisation auf. Zu ihren Gründern zählen die Autorin Carola Stern und der Journalist Gerd Ruge.


Aus einer Aktion entstand eine erdumspannende Organisation. Inzwischen engagieren sich über eine Millon Menschen in mehr als 140 Ländern für die Sache von amnesty international.



Zahlen und Fakten

Stand: Mai 2003

Menschenrechtsverletzungen im Jahr 2002

Im Jahr 2002 gab es in mindestens 34 Staaten gewaltlose politische Gefangene, die ausschließlich wegen der friedlichen Ausübung ihrer grundlegenden Menschenrechte inhaftiert wurden:

Ägypten, Äquatorialguinea, Armenien, Belarus, Bhutan, China, Eritrea, Finnland, Indonesien, Irak, Iran, Israel, Jordanien, Katar, Kongo, Kuba, Kuwait, Laos, Libanon, Libyen, Malaysia, Malediven, Marokko/Westsahara, Mauretanien, Myanmar, Peru, Russland, Saudi Arabien, Schweiz, Syrien, Thailand, Togo, Tschad, und Tunesien.

In 106 Staaten wurden Menschen während ihrer Haft von Sicherheitskräften, Polizeibeamten oder anderen Staatsangestellten gefoltert oder misshandelt, viele starben an den Folgen der Folter oder den unmenschlichen Haftbedingungen:

Afghanistan, Ägypten, Albanien, Algerien, Angola, Äquatorialguinea, Argentinien, Armenien, Aserbaidschan, Äthiopien, Australien, Bahamas, Bahrain, Bangladesch, Belarus, Belgien, Belize, Bolivien, Brasilien, Bulgarien, Burundi, Chile, China, Deutschland, Dominikanische Republik, Ecuador, Eritrea, Fidschi, Frankreich, Georgien, Griechenland, Guatemala, Guyana, Haiti, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Israel, Italien, Jamaika, Japan, Jemen, Jordanien, Jugoslawien, Kambodscha, Kamerun, Kasachstan, Katar, Kenia, Kolumbien, Kongo (Demokratische Republik), Korea (Nord), Korea (Süd), Kuwait, Laos, Libanon, Liberia, Libyen, Madagaskar, Malaysia, Marokko/Westsahara, Mauretanien, Mauritius, Mazedonien, Mexiko, Moldawien, Mosambik, Myanmar, Nepal, Nigeria, Österreich, Pakistan, Palästinensische Autonomiegebiete, Papua-Neuguinea, Paraguay, Peru, Philippinen, Portugal, Ruanda, Rumänien, Russland, Saudi Arabien, Schweiz, Simbabwe, Spanien, Sri Lanka, St. Lucia, Südafrika, Sudan, Syrien, Tadschikistan, Thailand, Togo, Trinidad und Tobago, Tschad, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten von Amerika, Venezuela und Zentralafrikanische Republik.

In 54 Staaten waren im vergangenen Jahr Menschen willkürlich oder ohne Anklage und Verfahren in Haft:

Afghanistan, Ägypten, Algerien, Angola, Äthiopien, Australien, Bangladesch, Bosnien-Herzegowina, Burundi, China, Côte d\'Ivoire, Ecuador, Eritrea, Gambia, Großbritannien, Indien, Indonesien Iran, Israel, Jamaika, Jemen, Jordanien, Jugoslawien, Kamerun, Korea (Süd), Kuba, Kuwait, Laos, Libanon, Liberia, Malaysia, Mexiko, Namibia, Nepal, Niger, Pakistan, Palästinensische Autonomiegebiete, Papua-Neuguinea, Philippinen, Ruanda, Russland, Saudi Arabien, Senegal, Sierra Leone, Singapur, Somalia, Sudan, Syrien, Togo, Trinidad und Tobago, Venezuela, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten von Amerika und Zentralafrikanische Republik.

In mindestens 42 Staaten der Welt wurden Menschen Opfer extralegaler Hinrichtungen:

Argentinien, Äthiopien, Brasilien, Burkina Faso, Burundi, Côte d\'Ivoire, Dominikanische Republik, Fidschi, Guyana, Haiti, Honduras, Indien, Indonesien, Irak, Israel, Jamaika, Jemen, Kenia, Kolumbien, Kongo (Republik), Kongo (Demokratische Republik), Libanon, Liberia, Madagaskar, Mazedonien, Mosambik, Myanmar, Namibia, Nepal, Nigeria, Pakistan, Palästinensische Autonomiegebiete, Philippinen, Ruanda, Russland, Salomon, Simbabwe, Sudan, Thailand, Uganda, Venezuela und Zentralafrikanische Republik.

Die Schicksale von z.T. seit den 70er-Jahren \"verschwundenen\" Menschen in mindestens 33 Ländern sind bis heute unaufgeklärt:

Algerien Argentinien, Äthiopien, Belarus, Bosnien-Herzegowina, Burundi, Chile, Dominikanische Republik, El Salvador, Guatemala, Haiti, Honduras, Indonesien, Irak, Jugoslawien, Kolumbien, Komoren, Kongo (Republik), Kroatien, Kuwait, Libanon, Libyen, Marokko/Westsahara, Mexiko, Nepal, Paraguay, Peru, Philippinen, Ruanda, Russland, Sri Lanka, Ukraine und Uruguay.

3.248 Menschen wurden im Jahr 2002 in 61 Staaten zum Tode verurteilt:

Afghanistan, Ägypten, Algerien, Armenien, Äthiopien, Bahamas, Bangladesch, Burundi, China, Fidschi, Grenada, Guyana, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Jamaika, Japan, Jemen, Jordanien, Kasachstan, Katar, Kenia, Kirgisistan, Kongo (Demokratische Republik), Korea (Nord), Korea (Süd), Kuba, Kuwait, Laos, Libanon, Libyen, Malawi, Malaysia, Marokko/Westsahara, Mauretanien, Myanmar, Nigeria, Pakistan, Palästinensische Autonomiegebiete, Philippinen, Ruanda, Sambia, Saudi Arabien, Singapur, Sri Lanka, St. Lucia, Sudan, Syrien, Tadschikistan, Taiwan, Tansania, Thailand, Togo, Türkei, Uganda und Zentralafrikanische Republik.

über 1.500 Hinrichtungen wurden in mindestens 31 Staaten vollstreckt:

Ägypten, Äquatorialguinea, Belarus, China, Indien, Irak, Iran, Japan, Jemen, Jordanien, Kasachstan, Korea (Nord), Kuwait, Malaysia, Nigeria, Pakistan, Palästinensische Autonomiegebiete, Saudi Arabien, Simbabwe, Singapur, Somalia, Sudan, Syrien, Taiwan, Tadschikistan, Thailand, Uganda, Usbekistan, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten von Amerika und Vietnam.

Alle genannten Daten beziehen sich auf Fälle, die von ai dokumentiert wurden. Die tatsächliche Zahl von Menschenrechtsverletzungen dürfte weitaus höher liegen.

Menschenrechtsabkommen

Eine große Zahl im In- und Ausland tätiger nichtstaatlicher Menschenrechtsorganisationen sammelt Fakten und wird aktiv, um Menschenrechtsverletzungen und Übergriffe von Regierungen und bewaffneten oppositionellen Gruppen zu stoppen oder sie künftig zu verhindern. Menschenrechtsgremien der UNO und regionaler Menschenrechtsschutzsysteme überwachen die Einhaltung der unterzeichneten und ratifizierten Menschenrechtsabkommen. Durch sie wird die Wahrung der Menschenrechte einklagbar, und Regierungen können für ihr Handeln verantwortlich gemacht werden.

157 Staaten haben den Internationalen Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte unterzeichnet, 159 Staaten den Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte. Diese Pakte verpflichten die Vertragsstaaten, wesentliche Menschenrechte anzuerkennen und einzuhalten.
109 Staaten haben das erste Fakultativprotokoll zum Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte unterzeichnet. Das Protokoll regelt ein Verfahren, wonach einzelne Personen und Staaten bei Menschenrechtsverletzungen Beschwerde einlegen können.
55 Staaten haben das zweite Fakultativprotokoll zum Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte unterzeichnet, das die Abschaffung der Todesstrafe vorsieht.
146 Staaten sind der Anti-Folter-Konvention der UNO beigetreten.
141 Staaten haben die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 unterzeichnet und 140 Staaten das Protokoll zur Genfer Flüchtlingskonvention von 1967.
174 Staaten sind dem Abkommen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau und 82 Staaten dem Zusatzprotokoll zum Abkommen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau beigetreten.
192 Staaten sind der Kinderrechtskonvention und 115 Staaten dem Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention zur Einbeziehung von Kindern in bewaffneten Konflikten beigetreten. Das Fakultativprotokoll wurde durch die Resolution A-RES-54-263 vom 25. Mai 2000 in der 45. Sitzung der UN-Vollversammlung angenommen.
Das Statut von Rom wurde von 90 Staaten ratifiziert, 139 haben es unterzeichnet. Am 1. Juli 2002 ist es in Kraft getreten. Als Chefankläger wurde der Argentinier Luis Moreno Ocampo benannt. 32 Staaten haben Nichtauslieferungsabkommen mit den USA abgeschlossen.

Ein Highlight der ai-Arbeit im Jahr 2003

Im Oktober 2002 startete amnesty international eine weltweite Russland-Kampagne, um unter dem Motto \"Solidarität für Russland\" auf die unzähligen Menschenrechtsverletzungen in Russland aufmerksam zu machen, die tagtäglich in einem Klima der Straflosigkeit begangen werden. Die Situation von Kindern und Jugendlichen, von Frauen und von ethnischen Minderheiten bilden den Schwerpunkt der Kampagne, die noch bis Ende des Jahres laufen wird. Mitglieder von amnesty international weltweit fordern die russische Regierung auf, ihren Pflichten nachzukommen und die Menschenrechte zu schützen.

Allein zwischen Oktober 2002 und Januar 2003 wurden über 150.000 Unterschriften für eine Petition an Präsident Putin gesammelt.


Hilfe für die Opfer von Menschenrechtsverletzungen

amnesty international bildet eine internationale Gemeinschaft von Menschenrechtsverteidigern, deren Grundprinzipien internationale Solidarität, wirksame Aktionen für einzelne Opfer, globales Handeln, Universalität und Unteilbarkeit der Menschenrechte, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit sowie Demokratie und gegenseitiger Respekt sind.

Das Ziel von amnesty international ist eine Welt, in der allen Menschen die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und anderen internationalen Menschenrechtsinstrumenten festgeschriebenen Rechte gewährt werden.

Um dieses Ziel zu erreichen, hat es sich amnesty international zur Aufgabe gemacht, im Rahmen ihrer Arbeit zur Förderung aller Menschenrechte durch Ermittlungsarbeit und mit Aktionen schwer wiegende Verletzungen der Rechte auf körperliche und geistige Unversehrtheit, auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung und auf Freiheit von Diskriminierung zu verhindern beziehungsweise zu beenden. In diesem Zusammenhang ist amnesty auf folgenden Gebieten tätig:

ai arbeitet für die Freilassung von gewaltlosen politischen Gefangenen, d.h. von Frauen und Männern, die auf Grund ihres Glaubens, ihrer politischen Überzeugung, ihrer ethnischen Abstammung, ihres Geschlechts, ihrer Hautfarbe, ihrer Sprache, ihrer nationalen oder sozialen Herkunft oder ihres wirtschaftlichen Status inhaftiert wurden und Gewalt weder propagiert noch angewendet haben;
ai setzt sich für faire und zügige Gerichtsverfahren für alle politischen Gefangenen ein;
ai wendet sich vorbehaltlos gegen die Todesstrafe sowie gegen Folter und grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe;
ai tritt gegen politische Morde und das \"Verschwindenlassen\" von Menschen ein;
ai ruft Regierungen auf, ungesetzliche Tötungen ihrer Truppen in bewaffneten Konflikten zu unterbinden;
ai fordert bewaffnete politische Gruppen auf, Übergriffe wie die Inhaftierung von gewaltlosen politischen Gefangenen, Geiselnahmen, Folterungen und ungesetzliche Tötungen zu beenden;
ai wendet sich gegen Übergriffe durch nichtstaatliche Täter, wenn der Staat seiner Verpflichtung, wirksamen Schutz zu gewähren, nicht nachkommt;
ai setzt sich dafür ein, dass die für Menschenrechtsverletzungen Verantwortlichen vor Gericht gebracht werden;
ai tritt für den Schutz von Asylsuchenden ein, denen die Rückführung in ein Land droht, in dem sie von Verstößen gegen ihre fundamentalen Menschenrechte gefährdet sind;
ai wendet sich gegen bestimmte schwer wiegende Verletzungen wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte;
ai sucht die Zusammenarbeit mit anderen nichtstaatlichen Organisationen, den Vereinten Nationen sowie regionalen zwischenstaatlichen Organisationen;
ai tritt für effektive und dem Schutz der Menschenrechte dienende Kontrolle internationaler Beziehungen zwischen Militär, Sicherheitskräften und Polizei ein;
ai unterstützt Programme zur Menschenrechtserziehung und zur Förderung des Bewusstseins für die Menschenrechte.

Die Mitglieder von amnesty international setzen sich weltweit für Menschen ein, denen willkürliche Haft, unfaire Prozesse, Folter oder Hinrichtung drohen. Neben der Betreuung von politischen Gefangenen durch eine oder mehrere ai-Gruppen arbeitet amnesty international auch mit dem so genannten Eilaktionsnetz zu Gunsten politisch Verfolgter. Eilaktionen (urgent actions) werden in Fällen gestartet, in denen akut Gefahr droht, beispielsweise Folter oder die Hinrichtung eines Menschen. Dann greift binnen weniger Stunden das Eilaktionsnetz, in dem rund 80.000 Menschen in 85 Ländern mitarbeiten, die umgehend per Fax, Eilbrief oder Email bei den verantwortlichen Stellen des menschenrechtsverletzenden Staates intervenieren. In den Tagen nach Herausgabe einer Eilaktion gehen bei den Adressaten Tausende von Appellschreiben aus aller Welt ein. Im Jahr 2002 startete amnesty international 409 neue Eilaktionen zu Gunsten von Menschen in 81 Ländern, sowie 404 Eilaktionen, in denen die Organisation bereits vorher tätig war, so dass sich die Gesamtzahl auf 818 belief. In 130 Fällen hat dies zu positiven Resultaten geführt: Freilassungen, Hafterleichterungen, Umwandlungen von Todesurteilen, Kontakte zu Anwälten oder Anklagen gegen Folterer und Mörder in Uniform.
Von Januar bis Dezember 2002 sandte amnesty international Ermittlungsdelegationen und Prozessbeobachter in eine Vielzahl von Staaten, um vor Ort Menschenrechtsverletzungen zu recherchieren, Gespräche mit Opfern, Rechtsanwälten, Oppositionellen, Journalisten oder Regierungsvertretern zu führen und Prozesse zu beobachten.


Die Anfänge

amnesty international wurde 1961 von dem britischen Rechtsanwalt Peter Benenson ins Leben gerufen. Er ließ am 28. Mai 1961 in mehreren überregionalen Zeitungen verschiedener Länder einen Appell mit dem Titel \"Die vergessenen Gefangenen\" veröffentlichen, in dem zu einer - zunächst auf ein Jahr begrenzten - Kampagne für die Freilassung politischer Gefangener aufgerufen wurde. Schon in den ersten Wochen meldeten sich über 1.000 interessierte Mitstreiterinnen und Mitstreiter. Innerhalb des ersten Jahres des Bestehens von ai entstanden insgesamt sieben nationale Sektionen darunter auch die deutsche.
In den ersten zwölf Monaten entsandte die neue Organisation Delegationen in vier Länder, um sich für die Belange politischer Gefangener einzusetzen. Zu insgesamt 210 Gefangenenfällen wurden Ermittlungen aufgenommen. Die Ausgaben im Gründungsjahr beliefen sich auf umgerechnet 18.100 Mark.


Die Menschenrechtsorganisation amnesty international heute

amnesty international zählt mehr als 1 Million Mitglieder und Förderer in mehr als 140 Staaten. Im Internationalen Sekretariat der Organisation sind über 7.800 lokale Gruppen sowie Schüler-, Studenten- und Berufsgruppen in über 100 Staaten registriert. Darüber hinaus arbeiten ai-Mitglieder in Themen- und Länderspezialgruppen.
In 58 Staaten gibt es Sektionen, die eine kontinuierliche Menschenrechtsarbeit garantieren. In weiteren 23 Staaten existieren ai-Strukturen.
Die internationale Organisation wird von einem neunköpfigen ehrenamtlichen Vorstand, dem Internationalen Exekutivkomitee (IEC), geführt. Das IEC besteht aus acht ai-Mitgliedern, die alle zwei Jahre vom höchsten beschlussfassenden Gremium der Organisation, der Internationalen Ratstagung, gewählt werden, sowie einem Mitarbeiter des Internationalen Sekretariats.
Das Internationale Sekretariat hat seinen Sitz in London. Dort arbeiten mehr als 410 hauptamtliche sowie 120 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus über 50 Staaten. Generalsekretärin von amnesty international ist die Bangladescherin Irene Khan.


Die deutsche Sektion von amnesty international

Bereits zwei Monate nach der Gründung von amnesty international im Mai 1961 wurde in der Bundesrepublik die Arbeit von ai begonnen. Die deutsche Sektion zählt heute mehr als 50.000 Mitglieder und regelmäßige Förderer. Die amtierende Vorstandssprecherin ist Erika Schulze, Generalsekretärin ist Barbara Lochbihler. 617 ai-Gruppen, 77 Länderkoordinationsgruppen, 15 Themenkoordinationsgruppen sowie 45 Asyl- und 90 Jugendgruppen sind im Bundesgebiet tätig und arbeiten ständig für mehr als 600 Fallakten politischer Gefangener und anderer Opfer von Menschenrechtsverletzungen aus aller Welt. Im Jahr 2002 startete ai rund 810 Eilaktionen (urgent actions), für die allein in Deutschland pro Jahr schätzungweise 100.000 Briefe, Telefaxe und E-Mails geschrieben werden.

 
 

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