Wir dürfen in der Pause nicht in den Klassenräumen und den Fluren bleiben, weil uns etwas passieren könnte.
Der Schüler ist verpflichtet, schulische Einrichtungen pfleglich zu benutzen. Er ist für die Sauberkeit der Schulgebäude und des Schulgeländes mitverantwortlich. Er haftet gegenüber dem Schulträger für Schäden am Schulvermögen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
§88 Hausordnung
(1) Die Hausordnung soll insbesondere Regelungen für das Verhalten bei Gefahr und Unfällen, in Pausen und Freistunden, vor Beginn und nach Beendigung des Unterrichts sowie für das Verlassen des Schulgeländes und die Benutzung der Einrichtungen der Schule enthalten.
(2) Die Hausordnung der Schule ist im Einvernehmen mit dem Schulausschuss sowie im Benehmen mit dem Schulträger und dem Schulelternbeirat zu erlassen. Wird ein Einvernehmen nicht erzielt, entscheidet die Schulbehörde.
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