Josef K. wird verhaftet und einer unbekannten Schuld angeklagt; ob diese Schuld überhaupt existiert ist bis zum Ende des Romans offen. Josef K. hört nicht auf zu beteuern, er sei vollkommen unschuldig, gleichzeitig aber versucht K. dennoch sich zu rechtfertigen, Schuldgefühle zu unterdrücken und Ängste zu verleugnen.
Die Vertreter der Anklage bzw. des Gerichts behaupten das Gericht werde von der Schuld angezogen. Habe sich das Gericht einmal von der Schuld eines Angeklagten überzeugt, so sei es nicht mehr von dieser Überzeugung abzubringen; es gebe bei Gericht kein Vergessen. Der Gefängniskaplan erklärt auch Josef K. : " ... ich fürchte, es wird schlecht enden. Man hält dich für schuldig". Der Maler Titorelli erklärt, Freisprechungen gebe es nicht, sie seien nicht nachweisbar. K.s Kommentar dazu lautet: "Ein einziger Henker könnte das ganze Gericht ersetzen".
Titorelli, der Gerichtsmaler rät K. angesichts dieser Ausweglosigkeit schließlich zur "Verschleppung", zur endlosen Aufschiebung des Urteils, obwohl es eigentlich gar keine Alternative zu ihr gibt.
Allerdings gibt es dennoch eine Art Zielorientierung:
Das Urteil kommt nicht plötzlich, das Verfahren geht allmählich ins Urteil über - und das Urteil in die Strafe. Denn das Verfahren ist ja identisch mit der Strafe. K.s Tod kann man nämlich kaum als Strafe für eine bestimmte aber unerkannte Schuld sehen, er bedeutet entweder eine Art Liquidation, oder eine Art von vorzeitigem Freitod (K. hält sich für ihn bereit und ergibt sich resignativ in sein Schicksal).
K. ist zeitweilig der - weitgehend zutreffenden Meinung, daß man nicht nur unschuldig, sondern auch unwissend verurteilt wird. In der Tat bleibt die Anklageschrift dem Angeklagten und seinem Verteidiger unzugänglich.
Als K. einem Geschäftsfreund der Bank den Dom und andere Kunstdenkmäler zeigen will, trifft er auf den Gefängniskaplan, der ihn über den Schuldverdacht informiert. Auf die Frage , ob denn ein Mensch überhaupt schuldig sein könne, entgegnet der Kaplan: " ... so pflegen die Schuldigen zu reden".
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