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deutsch artikel (Interpretation und charakterisierung)

Politische und rechtliche strukturen


1. Drama
2. Liebe

Medien- und Kommunikationspolitik: /> In die Österreichische Medienpolitik, die in den 70er Jahren weitgehend von der Bundesregierung, den politischen Parteien und den Sozialpartnern und in den 8er Jahren von den Mediensozialpartnern( Verband Österreichischer Zeitungsherausgeber und Zeitungsverleger, Sektion Journalisten in der Gewerkschaft Kunst, Medien, Freie Berufe) bestimmt wurde, sind in den letzten Jahren neue Akteure eingetreten: ausländische Medienkonzerne, Gerichte und EU.
Ausländische Medienkonzerne, vor allem die deutsche WAZ-Gruppe, lösen durch ihr Engagement in Österreich eine heftige medienpolitische Diskussion aus, die -nach fünfjähriger Verzögerung- im Herbst 1993 zu einer umfangreichen Novelierung des Kartellgericht die Möglichkeit und die Pflicht, Marktmißbräuche abzustellen und- insofern es keinen anderen Weg gibt- dies durch Entflechtung zu verhindern. In der Praxis übt die Mediaprint (geschützt vom Kartellgesetz, das es anderen Unternehmen unmöglich macht, ein nur annähernd vergleichbares Gegengewicht aufzubauen) ihre Macht jedoch entschlossen aus: der Chefredakteur des Magazins "Profil" wird gekündigt, gegen das Wiener Stadtblatt "Falter" ist eine existenzgefährdende Klage eingebracht, dem linksliberalen "Standard" wird die begehrte Übernahme in die Hauszustellung verweigert, Zeitungskolporteure werden (auf Initiative des "Krone"- Herausgebers Dichand) von der Werksvertragregelung (Sozialversicherungspflicht) ausgenommen. Die politische Mediendebatte um die nachträgliche Entflechtung der Mediaprint setzt erneut voll ein und die Journalistengewerkschaft kündigt im Mai 1996 ein Medien- Volksbegehren "SOS- Medienfreiheit" an.
Als zweiter Akteur der Medienpolitik treten ab 1993 verstärkt die Gerichte auf. Neben dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, der im November 1993 das ORF Monopol als "schwerste Einschränkung" der Meinungsfreiheit verurteilt und eine neue liberale Rundfunkordnung postuliert, ist vor allem der Verfassungsgerichtshof, der durch Grunsatzentscheidungen medienpolitische Weichenstellungen vorgibt. Das Höchstgericht hebt im Oktober 1995 das rechtlich unzureichende Regionalradiogesetz auf, ermöglicht ab August 1996 erstmals privates österreichisches Fernsehen und ab Oktober 1996 Werbung im lokalen Kabelprogrammen.
Der dritte Akteur auf der Bühne der österreichischen Medienpolitik ist schließlich die europäische Gemeinschaft, EU- Regelungen aus dem Medienbereich gewinnen immer größere Bedeutung.
Legistische Anpassungen an den europäischen Normen sind für den Rundfunk wie den Telekommunikationsbereich notwendig. 1995 tritt die EU- konforme Werbezeitenbegrenzung von 15% der Sendezeit in Kraft.

Presseförderung:

Unter dem Eindruck zunehmender wirtschaftlicher Schwierigkeiten von Tages- und Wochenzeitungen und als teilweiser Ersatz für die den Zeitungen entstehenden Kostenbelastungen bei Nachrichtenübermittlung und Vertrieb wurde 1975 die staatliche, gesetzlich geregelte, Presseförderung ins Leben gerufen. Das Presseförderungsgesetz wurde im Dezember 1984 um einen Abschnitt II "Besondere Förderung zur Erhaltung der Medienvielfalt" erweitert.
Die allgemeine Förderung (Abschnitt I des Gesetzes) kommt - einmalig im westeuropäischen Vergleich- allen auf dem Markt befindlichen Tages- und Wochenzeitungen zu. Ausgenommen ist nur "täglich Alles", da das Gesetz solche Tageszeitungen von der Förderung ausschließt, deren Verkaufspreis von jenem vergleichbaren Zeitungen erheblich abweicht ("Falk-Klausel").
Während die allgemeine Förderung für jedes Unternehmen jährlich relativ geringe Beträge (zw. 1,8 und 4,6 Mio. S) nach einem gleichartigen Raster ausschüttet, ist die besondere Förderung medienpolitisch bedeutend. Bei dieser Förderung werden selektiv ökonomisch eher auf schwachen Beinen stehende Zeitungen subventioniert.
Förderungswürdig ist eine Zeitung laut besonderer Förderung dann, wenn die verbreitete Auflage mindestens 1%der Bevölkerungszahl des jeweiligen Bundeslandes nicht unterschreitet und 15% im Bundesland bzw. 5% in ganz Österreich nicht übersteigt, wenn der Anzeigenumfang nicht mehr als 22% des jährlichen Seitenumfangs ausmacht und wenn es keine Beziehung zu Anzeigenblättern gibt.
Auch die Subvention von Einrichtungen der Journalisten- Aus- und Weiterbildung sowie die finanzielle Unterstützung von Presseclubs ist in diesem Zusammenhang als direkte Förderung zu erwähnen, da sie in den letzten Jahren wesentlich erhöht wurden.
Zu dieser direkten Presseförderung des Bundes kommt die regionale Presseförderung, bei der 1998 in NÖ 5,9 Mio. S, in OÖ 2,2 Mio. S und in der Stmk. 45,2 Mio. S ausbezahlt wurden.

 
 

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