Die Gesellschaft ist streng gegliedert, ihre Mitglieder sind einander nicht gleichgestellt. Die Bauern, die "große Masse", sind grundhörig, unfrei und müssen ihren Grundherrn Dienste und Abgaben leisten. Auch die Bürger in den Städten sind unfrei.
Der oberste Gerichts- und Lehensherr ist der König, von dem der weltliche und geistliche Adel direkt oder indirekt abhängig ist. Ihm unterstellt sind weltliche und geistliche Fürsten (Bischöfe, Äbte, usw.), ihnen folgt der nicht fürstliche Adel. Sie sind Lehensnehmer, können aber auch Lehen vergeben und üben die Grundherrschaft (Rechtssprechung).
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