Jedoch fragt man sich woher nun dieses hoch qualifizierte Personal kommen soll. Jedoch sind unsere Herrn Politiker schon daran ein neues KrPflG zu entwerfen, nach dem das alte von 1985 erhebliche Mängel aufweist.
Das seit 1985 geltende Krankenpflegegesetz (KrPflG) bestimmt in § 5 Abs. 4a und b, dass die praktische Ausbildung "... in der Krankenpflege durch Krankenschwestern oder Krankenpfleger gewährleistet..." wird. Durch diese Vorgabe wird der Stellenwert der praktischen Ausbildung stark vernachlässigt, da nicht, wie im Berufsbildungsgesetz verankert, Angehörige der jeweiligen Berufsgruppe nur durch Zusatzqualifikationen ( Meister) ausbilden dürfen. Dahingegen soll jede examinierte Pflegekraft für die praktische Ausbildung der Schüler verantwortlich sein, überdies werden die Auszubildenden auf die Stellenpläne der Kliniken angerechnet ( derzeit 7:1 ) nach § 17 Krankenhausfinanzierungsgesetz ( KHG). (6)
In der Praxis allerdings ist die Anleitung recht mager. Die Schüler sollen sich möglichst schnell in den Stationsalltag einfügen, das heißt, sie werden so eingesetzt, dass im Alltag maximaler Nutzen zugunsten eines reibungslosen Ablaufes entsteht. Das Erreichen der Ausbildungsziele, wie in § 4 KrPflG festgeschrieben, ist weder gewünscht noch realisierbar. Entwicklungsmöglichkeiten der Pflegenden werden dadurch praktisch ausgehebelt.
Die Pflege vermittelt Routine, die Auszubildenden passen sich dieser Routine an. Der Lohn ist dann ein Beurteilungssatz wie : "...war uns eine große Hilfe...". ( 6 )
5.1 Das neue Krankenpflegegesetz
So plant man ein neues KrPflG, dass 2004 in Kraft treten soll, in dem aber immer noch eine Anrechnung der Auszubildenden auf dem Stellenplan steht. Diese Anrechnung soll durch Änderung des § 17a des KHG von 7:1 auf 9,5:1 erhöht werden.
Dagegen fordert jedoch der DBfK eine Herausnahme jeglicher Anrechnung auf dem Stellenplan.
Im § 4 Abs. 2 des Entwurfes zur Neuordnung der Pflegeberufe wird festgeschrieben, dass die Gesamtverantwortung der Ausbildung bei der Schule liegt, jedoch nicht ohne zu ergänzen "(...) die Praxisanleitung ist durch die (...) Einrichtungen sicherzustellen".
Was zu begrüßen ist, dass ist der Entwurf einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ( KrPflAPrV) in der für Praxisanleiter in § 2 Abs. 2 ausdrücklich eine berufspädagogische Zusatzqualifikation gefordert wird. (6)
Es bleibt nur zu hoffen, dass sich vielleicht wirklich etwas mit dem in Kraft treten des neues Gesetzes bewegt werden kann.
5.2 Der Umgang mit Auszubildenden
Wenn ein neuer Schüler auf eine Station kommt, so wird er erst über den Stationsablauf informiert, man erwartet ein schnelles einarbeiten und mitschwimmen im Strom. Des weiteren erwartet man auf vielen Stationen Unterwürfigkeit, Ausführung jeglicher Aufgaben, könnte man deren Notwendigkeit noch so in Frage stellen.
Erfüllt er all diese Dinge, übt nie Kritik, und macht was man ihm sagt, dann kann der Schüler mit einer guten Beurteilung rechnen. Fällt Ihnen etwas auf? Genau, was ist mit Anleitungen? Was ist mit der Kontrolle der durchgeführten Pflege? Was ist mit Praxisanleitungen? Was passiert wenn Schüler Kritik üben?
Sicher gibt es Tage an denen auf Stationen wenig Zeit ist, gerade in Zeiten der Personalknappheit ist dies bestimmt keine Seltenheit. Jedoch darf es nicht sein, dass die wenige Zeit immer als Ausrede missbraucht wird.
Schaut man sich Schüler des ersten Lehrjahres an, so fällt auf dass diese doch sehr darauf bedacht sind, nach Schule zu arbeiten und mit ihren Möglichkeiten versuchen dass theoretisch erlernte in die Praxis umzusetzen. Nur wenn Schüler nach der Schule arbeiten, dann geschieht es oft, dass die Schüler daran gehindert werden nach Schule zu arbeiten, da angeblich keine Zeit dafür ist. Mit Sicherheit entwickelt jeder Mensch im Laufe seines Arbeitlebens eigene Strategien, um seine Aufgaben zu lösen. Des weiteren werden solche Strategien bestimmt auch nicht immer haargenau dem entsprechen was man irgendwann einmal gelernt hat. Jedoch darf es nicht sein, dass man beginnt so zu arbeiten wie es am bequemsten ist und am wenigsten Zeit erfordert, und dem gelernten gänzlich widerspricht, schon gar nicht wenn man junge Menschen in der Ausbildung begleiten möchte.
Auch gibt es manchmal Bemerkungen zu hören, die besagen das manche Stationen keine Zeit hätten nach Schule zu arbeiten. Ein fataler Fehler, der Auszubildende in einen Zwiespalt führt, da sie einerseits schulisch korrekt arbeiten möchten andererseits wollen sie auch keinen Ärger mit Ihrer Station haben. Jedoch wird hier von examiniertem Personal im Keim erstickt was eigentlich reifen sollte: eine hochqualifizierte Pflegeperson die weiß warum sie was wann tut, die Kompetenzen aufweisen kann und in der Lage ist patientenorientiert zu pflegen. Dagegen wird in 90% der Fälle eine Pflegekraft reifen, die sich schön dem Ablauf anpasst und morgens routinemäßig weckt und abends routinemäßig in die Nacht entlässt.
Was auch nicht immer oft begrüßt wird auf Stationen, dass sind kritische und kritikübende Schüler. Dies ist doch eigentlich sehr verwunderlich, oder nicht? Liest man doch oft in einem Beurteilungsbogen, dass der Schüler an seiner Ausbildung kein Interesse zeige. Jedoch wenn Schüler dann Interesse zeigen, hinterfragen usw. dann wird ihnen auch hier ein Strich durch die Rechnung gezogen. Liegt das nicht daran, dass ein Großteil der Pflegekräfte erhebliche Wissensdefizite aufweist? Kann es sein, dass viele Angst haben dem Schüler sagen zu müssen, dass sie im Moment auf seine Frage keine Antwort wissen?
Würde man diese Fragen stellen, würde bestimmt die Antwort kommen, dass man sich von dem, was man in drei Jahren gelernt hat nicht alles merken kann. Stimmt, ohne Zweifel kann man sich nicht alles merken. Man sollte aber doch verlangen können, dass eine Pflegekraft die mehrere Jahre in ein und dem selben Bereich tätig ist, sich in ihrem Bereich hervorragend auskennt.
Leider gibt es nur wenig Pflegekräfte, die mit Kritik eines Schülers umgehen können und falls sie auf eine Frage keine Antwort wissen, gemeinsam mit dem Schüler in Büchern nachliest. Die Pflicht zu lernen und sich fortzubilden endet nicht mit Bestehen des schriftlichen, mündlichen und praktischen Examens.
Es bleibt zu hoffen dass es immer mehr Pflegekräfte gibt, die gerne ausbilden und sich nicht davor scheuen, einmal sagen zu müssen, sie wissen dies oder jenes nicht. Die dann auch bereit sind in Büchern oder Zeitschriften nach zu schauen, um ihr Defizit auszubessern.
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