3.1. Was ist die PID?
Die Präimplantationsdiagnostik ist ein diagnostisches Verfahren zur Untersuchung der Embryonen im 4 - 8- Zellstadium auf genetisch bedingte Erbkrankheiten. Sie wurde Ende der 80'er / Anfang der 90'er Jahre entwickelt und wird vor allem in den USA, in Belgien, Australien und England angewandt.
Die Voraussetzung für die Durchführung der Präimplantationsdiagnostik, ist die In-vitro-Fertilisation, da diese Methode nur in-vitro angewendet wird. Erst nach der In-vitro-Fertilisation können PID Methoden durchgeführt werden. Hierbei werden dem Embryo mittels einer Embryonenbiopsie 1 - 2 Zellen im 4 - 8- Zellstadium entnommen. Anschließend werden die Zellen im Labor auf genetische Fehler untersucht. Dazu stehen den Wissenschaftlern zwei Diagnoseverfahren zur Verfügung. Zum einen die Molekulargenetische Diagnostik mit Hilfe der Polymerase Kettenreaktion (PCR) und zum anderen die Chromosomendiagnostik mit der Flourescence in situ hybridisation (FISH).
Bei der Chromosomendiagnostik mit der FISH - Methode werden die Zellkerne mittels eines spezifischen Verfahrens auf einem Glasplättchen fixiert. Anschließend werden Sonden, die mit einem fluoreszierenden Farbstoff gekoppelt sind, zu den fixierten Kernen gegeben. Dabei verbinden sich die Sonden mit den für sie spezifischen Chromosomen (Hybridisierung). Diese Verbindungen der Sonden mit den Chromosomen sind unter dem Mikroskop sichtbar, wodurch auf das Geschlecht oder auf Abweichungen vom normalen Chromosomenbild geschlossen werden kann.
Neben der Geschlechtsbestimmung können Wissenschaftler mit Hilfe der Molekulargenetischen Diagnostik auch monogene Defekte erkennen. Bei diesem Verfahren werden die Gene während der tausendfachen Vermehrung mit einem Farbstoff oder einer radioaktiven Substanz gekennzeichnet, so daß eventuelle Veränderungen gegenüber bestimmten Kontrollgenen rechtzeitig erkannt werden können.
Da die Durchführung bei jeder dieser beiden Methoden nur wenige Stunden dauert, kann anschließend der für gesund diagnostizierte Embryo in den Uterus der Frau transferiert werden.
Mit der PID können heutzutage außer der Geschlechtsbestimmung auch Chromosomentranslokationen (falsch zusammengesetzte Chromosomen), sowie Krankheiten, die auf einzelne Gendefekte zurückzuführen sind, festgestellt werden, z.B. das Down-Syndrom, die Bluterkrankheit, Mukoviszidose, Chorea Huntington, zystische Fibrose und Thalassämien.
Der Vorteil der PID besteht darin, daß die Abtreibung eines kranken Embryos verhindert werden kann, da der genetische Defekt vor der Einpflanzung des Embryos diagnostiziert wird.
Jedoch sind die Risiken auch nicht zu vernachlässigen. Denn einerseits wird die Gesundheit der Frau durch die Hormonbehandlung gefährdet und andererseits kann der Embryo bei der Mikromanipulation beschädigt werden.
Alternativ stehen der Medizin die Ammniozentese, die Chorionzottenbiopsie und der Ultraschall zur Diagnose zur Verfügung. Werden jedoch bei einer dieser Methoden schwere Defekte des Embryos diagnostiziert, muß die Frau und die Familie über eine eventuelle Abtreibung entscheiden.
Weiterführende Gedanken, die von der PID ausgehen, führen letztlich alle zur Gentherapie, die in somatische Gentherapie und Keimbahntherapie unterteilt wird, wobei die Keimbahntherapie verboten ist. Die somatische Gentherapie verfolgt das Ziel, vererbte und erworbene Genkrankheiten durch Einschleusung von normalen Genen in bestimmte Zielzellen des Körpers, zu heilen. Die Gentherapie kann auf zwei verschiedene Weisen durchgeführt werden. Die erste Methode läuft in-vivo ab, d.h. es findet ein zielgerichteter Gentransfer in spezielle Zellen und/oder Organe statt.
Die andere Methode wird ex-vivo durchgeführt. Hierbei werden die Zielzellen aus dem Organismus isoliert, danach in eine Zellkultur mit den gewünschten gesunden Genen transferiert und schließlich wieder in den Organismus reimplantiert (siehe Abb.1).
Anwendungsmöglichkeiten der Gentherapie ergeben sich vor allem in drei Gebieten, nämlich den klassischen Erbkrankheiten mit isolierten Einzelgendefekten, den erworbenen genetischen Erkrankungen, z.B. chronische Infektionskrankheiten, und den multifaktoriellen genetischen Erkrankungen, z.B. Tumoren, Herz- und Kreislauferkrankungen. Abb.1
3.2. Die rechtliche Seite der PID
In Österreich ist jegliche Manipulation von Embryos zu diagnostischen Zwecken verboten (laut Gesetz zum Schutz von Embryonen. Dabei wird völlig außer acht gelassen, dass nur diejenigen Embryos replantiert werden, die mikroskopisch ,einwandfrei' aussehen. Nach §8 (1) des EschG gelten als Embryos auch \"... ferner jede einem Embryo entnommene totipotente Zelle, die sich bei Vorliegen der dafür erforderlichen weiteren Voraussetzungen zu teilen und zu einem Individuum zu entwickeln vermag.\" Andererseits ist die Totipotenz menschlicher Blastomeren nach neuesten Erkenntnissen auf das Achtzellstadium oder früher begrenzt. Allerdings ist auch die PID an nicht-totipotenten Zellen, d.h. nach dem Achtzellstadium, in den Österreich verboten.
In der Schweiz ist die PID nicht ausdrücklich verboten, da es noch kein Bundesgesetz zur Fortpflanzungsmedizin gibt und die gesetzliche Regelung Sache der Kantone ist. Laut Aussage von Herrn H.Schmid, dem Fürsprecher im Bundesamt für Justiz, wird in der Schweiz momentan keine PID durchgeführt, da der Bundesrat bereits - auch im Hinblick auf mögliche Manipulationen des Embryos - ein Verbot der PID vorgeschlagen hat.
Es gibt aber Länder wie Großbritannien oder die USA, in denen PID erlaubt ist und durchgeführt wird. In den USA dürfen jedoch keine staatlichen Gelder zur Forschung in diesem Gebiet eingesetzt werden. In Großbritannien müssen die Eltern entscheiden, ob die nicht implantierten Embryonen sofort vernichtet werden sollen oder ob diese noch für maximal 14 Tage zu Forschungszwecken verwendet werden können.
3.3. Ethische Bedenken bei der PID
Im Zusammenhang mit einer möglichen Legalisierung der Präimplantationsdiagnostik stehen Probleme, die nicht außer acht gelassen werden dürfen. Nachfolgend wird auf drei wichtigen Probleme eingegangen.
3.3.1. Lockerung des Tötungsverbotes
Die weitere Legalisierung der PID könnte möglicherweise zu einer Lockerung des Tötungsverbotes führen. Mit Hilfe einer Schiefen Ebene können mögliche Folgen dargestellt werden.
· Es sprechen keine primären Gründe gegen das Töten von Laborembryonen (mit schweren genetischen Defekten) und damit gegen die PID.
· Ein Individuum X entwickelt sich kontinuierlich vom Embryo zur Person, so dass kein präziser Punkt angegeben werden kann, von dem an X eine Person ist.
· Eine Person darf nicht getötet werden.
· Kann kein präziser Punkt in der Entwicklung einer Nichtperson zu einer Person angegeben werden, und setzt man das Tötungsverbot für Menschen außer Kraft, die noch keine Personen sind, so geraten wir in die Gefahr, dass auch Personen getötet werden.
· Das Risiko, dass als Folge einer Legalisierung der PID Personen getötet werden, sollte nicht eingegangen werden.
Fraglich ist es nun, wie groß diese Gefahr einzuschätzen ist, dass es durch Einführung der PID zu einer Aufweichung des Tötungsverbotes kommen könnte.
Vergleichen wir die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes zum Schwangerschaftsabbruch gemäß §218, welcher nicht rechtswidrig ist. Hier sollte eine Fristenfestlegung zum Abbruch der Schwangerschaft doch deutlich schwerer sein, als bei der PID. Schließlich lässt sich mit dem Zeitpunkt der Implantation in die Gebärmutter eine klare Verfügbarkeit angeben.
Es wird Frauen, denen die Option eines Schwangerschaftsabbruches nach konventioneller pränataler Diagnostik offen steht, nur schwer begründbar sein, den Zugang zur PID zu verwehren.
3.3.2. Mensch nach Maß
Es ist nur eine Frage der Zeit, dass es möglich sein wird, Embryonen auch auf Normalmerkmale (z.B. Haarfarbe, Beinhöhe, Ohrenform usw.) testen zu können, die keinen Krankheitswert besitzen.
Ist dieses gentechnologisch erst einmal möglich, besteht die Gefahr, dass Eltern womöglich eine Wunschkindmentalität ausbilden würden, die über die Forderung nach einem gesunden Kind weit hinaus reicht. Eltern, die sich z.B. sehnlichst einen Jungen oder ein Mädchen wünschen, würden diesbezüglich alles versuchen, auch eine PID-Anwendung zu legalisieren. Schließlich könne die Geburt eines Kindes unerwünschten Geschlechtes ebenso Leid verursachen, wie ein unerfüllter Kinderwunsch. Um solch einen möglichen Missbrauch im Vorwege entgegen zu wirken, sollte durch Regelungen mit Begrenzungen des Anwendungsbereiches auf medizinische Problemstellungen, bei zukünftigen Gesetzesentwürfen geachtet werden.
3.3.3. Behindertenproblematik im Zusammenhang mit der PID
Im \"Kasseler Dokument\", einer Grundsatzaussage bezüglich der Bioethik, äußern sich sechs Verbände der Behindertenhilfe und Selbsthilfe.
Der Teil des Kasseler Dokumentes, der sich mit dem ungeborenen Leben bzw. den damit verbundenen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen beschäftigt, zeigt klar die Furcht vor der Entwicklung in der Gesellschaft und deren Folgen.
Man befürchtet eine weitere Verschlechterung der Stellung von Behinderten in der Gesellschaft sowie einen Angriff auf die Individualität eines jeden Menschen; von Lebensbeginn an. Wobei die scheinbar fließende Grenze, wann denn nun vom Beginn des Lebens gesprochen werden kann, hervorgehoben wird. In der Zeitschrift \"Ethik in der Medizin\" wird die Frage aufgeworfen: Führt uns die Präimplantationsdiagnostik auf eine Schiefe Ebene ?
\"Die gesamte Pränataldiagnostik birgt nach Ansicht zahlreicher Autoren die Gefahr; daß ihre Akzeptanz zu gesellschaftlichen Veränderungen führen könnte, in deren Gefolge nicht nur Behinderte und ihre Eltern diskriminiert werden, sondern noch weitere bedenkliche Entwicklungen ihren Anfang nehmen.\"
Als Resultat der Reaktionen zur PID versucht der Autor die befürchteten Schritte auf der Schiefen Ebene nachzuzeichnen:
1. Mit Einführung der PID verfestigt sich in der Gesellschaft die Überzeugung, daß Behinderte \"lebensunwertes Leben\" darstellen.
2. Auf gesellschaftlichen Druck hin (soziale Isolierung von Behinderten und ihren Eltern, Kürzung finanzieller Unterstützungen, Schließung von Betreuungseinrichtungen) nehmen immer mehr Paare die PID in Anspruch, weil sie sich große Sorgen machen, daß sie ein behindertes Kind bekommen könnten.
3. Im Rahmen eines staatlichen Programmes zur Vermeidung \"lebensunwerten Lebens\" wird die PID für Risikopersonen zur Pflicht.
4. Das Programm wird erweitert: Zusätzlich zu Embryonen mit Gendefekten sollen Behinderte jeden Alters getötet werde.
Es stellt sich die Frage, ob jede Form der pränatalen Diagnostik eine Unterscheidung von lebenswertem und lebensunwertem Leben voraussetzt. Parallelen zu diesem Thema erkennt man in der Deutschen Geschichte, im Zusammenhang mit der NS-Ideologie, die jedoch unter anderen Vorzeichen \"wertloses Leben\" zur Vernichtung freigab. Dort stand die Rassenreinheit im Vordergrund, die nicht direkt mit individueller Gesundheit in Verbindung gebracht werden kann. Letztlich ist sicher nur das Ergebnis von Bedeutung, das eine ähnliche Dimension besitzt.
Der Autor des Artikels kommt nach der Berücksichtigung verschiedenster Positionen zu einer Bewertung: \"Ein Verbot der PID oder gar der ganzen Pränataldiagnostik wäre sicherlich keine angemessene Reaktion auf die drohenden Gefahren. Ganz abgesehen davon, dass eine Zunahme der Behindertenzahlen doch nicht automatisch die Integration behinderter Menschen befördern würde - genauso wenig, wie in der Vergangenheit eine Abnahme bestimmter Krankheiten, etwa der Kinderlähmung, die Situation Behinderter verschlechtert hat.[...] Wir dürfen nicht vergessen, dass die Initiative zur Einführung der PID ohne jeden staatlichen Zwang nicht zuletzt von Seiten betroffener Eltern ausging.\"
3.4. Ein Zeitungsartikel
Menschen mit Erbkrankheiten wollen Präimplantationsdiagnostik
Eltern von Kindern mit Erbkrankheiten befragt / Studien aus mehreren Ländern
WÜRZBURG (mf). Die Präimplantationsdiagnostik (PID) wird von den Gegnern dieser Methode häufig mit dem Argument der unzulässigen Selektion abgelehnt. Studien mit möglichen Kandidaten für eine PID, etwa Menschen mit Erbkrankheiten wie Mukoviszidose oder Thalassämie, lassen jedoch erkennen, daß die Mehrheit dieser Menschen die PID befürwortet.
Die Akzeptanz dieses Verfahrens ist besonders groß bei Eltern, die bereits ein Kind mit schwerer Erbkrankheit haben. Dieses Fazit hat Professor Ilse Götz aus Wien aus einer Übersicht von Studien aus mehreren Ländern mit unterschiedlichen Kulturen und Religionen - etwa aus England, Italien, Spanien, Australien und China - gezogen.
Die PID ist bekanntlich verboten, da bei dem Verfahren Embryonen erzeugt werden, die nicht zur Erzielung einer Schwangerschaft verwandt werden, sondern vernichtet werden. In vielen anderen Ländern - USA, Australien, China und europäischen Ländern wie England, Frankreich, Belgien und Norwegen - ist die PID jedoch erlaubt.
In mehreren Studien wurden Eltern nach ihrer Einstellung zur PID befragt. Dabei sei deutlich geworden, daß die Befragten sich intensiv mit dem Thema beschäftigt hätten, so Götz bei einer Veranstaltung in Würzburg. Als positiv wurde gewertet, daß die PID die Gewißheit gebe, ein Kind ohne Erbkrankheit zu bekommen, und daß den Frauen Abruptiones erspart blieben, die häufig vorgenommen würden, wenn die Pränataldiagnostik einen Befund ergebe.
Es wurden jedoch moralische Bedenken geäußert, etwa die Frage nach dem Schicksal der nicht-implantierten Embryonen. Ein negativer Aspekt sei auch, daß man sich bei der PID High-Tech-Medizin ausgeliefert fühle.
Im Unterschied zur PID ist die Pränataldiagnostik auch in Deutschland erlaubt. Hierzu gibt es Studien, die ausschließlich mit Mukoviszidose-Patienten oder Genträgern gemacht wurden. Götz zitierte eine Studie mit 288 Eltern von Mukoviszidose-kranken Kindern, von denen 59 Prozent angaben, daß sie sich für eine Pränataldiagnostik entschieden hätten, wenn sie vor der Geburt von ihrer genetischen Belastung gewußt hätten.
Von den 96 Paaren, bei denen die Frau erneut schwanger wurde, haben dann 72 Prozent tatsächlich eine Pränataldiagnostik in Anspruch genommen.
Götz: \"Wir müssen Rahmenbedingungen schaffen, bei denen die Daten von Studien mit Betroffenen miteinfließen, und mit denen wir individuelle Entscheidungen ermöglichen.\"
|