Jede Flasche Qualitätswein b.A. trägt eine Prüfungsnummer als Nachweis, dab sie die amtliche Qualitätsweinprüfung durchlaufen und bestanden hat. Diese Prüfung besteht aus einer Leseprüfung, einer analytischen Prüfung und der Sinnenprüfung zur Feststellung der gesetzlich für jeden Qualitätswein festgelegten Mindestbedingungen. Bei der Sinnenprüfung wird gemäb dem von der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft entwickelten und international anerkannten 5-Punkte-System gewertet.
Wein will mit allen Sinnen erfabt und bewertet werden: betrachtet, berochen und geschmeckt, wobei Zunge und Gaumen gleichermaben gefordert sind. Die Prüfung besteht aus zwei Teilen. Im ersten wird festgestellt, ob eine Reihe von Vorbedindungen erfüllt werden. Erst dann kann die eigentliche Sinnenprüfung beginnen.
Als Vorbedingungen stellen die Prüfer -es sind immer mehrere gut ausgebildete Fachleute- fest, ob der Wein:
1. eine seiner Weinart entsprechende Farbe und optimale Klarheit hat,
2. für seine Herkunft und, soweit angegeben,
3. für den Jahrgang,
4. für die Rebsorte,
5. für das Pradikat
in Geruch und Geschmack typisch ist. Nur fünfmal \"ja\" läbt den Wein zum zweiten Teil der Prüfung zu, in dem Geruch, Geschmack und Harmonie der engeren Bewertung unterzogen werden. Jedes der drei Prüfkriterien wird für sich allein bewertet und gleich beurteilt, wobei nach einer Punktzahl von null bis fünf (mit Stufen von halben Punkten) bewertet wird. Die Summe der drei Einzelbewertungen wird durch drei geteilt und gibt die Qualitätszahl oder Gesamtnote.
Bei der Qualitätsweinprüfung mub ein Wein mindestens 1,5 Punkte erreichen, um eine Prüfnummer zu erhalten und damit \"marktfähig\" zu werden. Bei Gütezeichnen und Prämierungen gelten höhere Gesamtnoten.
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