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biologie artikel (Interpretation und charakterisierung)

Öffentliche umweltpolitik



Überall auf der Welt werden Umweltschutzbestimmungen verschärft. Es wird vor allem diskutiert über

 Grenzwerte aller Art (Schadstoffanteile etc.),
 Fristen über die Einführung neuer Bestimmungen,
 staatliche Zuschüsse bzw. Abgaben zur Finanzierung von Umweltschutzmaßnahmen.

1.3.1 Rechtsvorschriften

Die nachfolgende Grafik zeigt, dass ein Großteil der "Umweltinvestitionen" nur vorgenommen werden, weil sie gesetzlich von "Anrainern" (Nachbarn) gefordert wurden.

Beweggründe für Umweltschutzinvestitionen:



Möglichkeit für Rechtsvorschriften sind:

 Produktnormen
Das sind Vorschriften, die die von einem Erzeugnis ausgehenden Umweltbelastungen begrenzen.


Beispiele:
 Festlegen von Grenzwerten für die Schafstoffemission von Kraftfahrzeugen ("Katalysatorpflicht")
 Festlegen von Grenzwerten für die Lärmverursachung ("Flüster-LKW")
 Verbot der Verwendung von Kunststoffen, die nicht verrotten oder beim Verrotten umweltschädliche Stoffe abgeben
 Verbot von Waschmitteln, die biologisch schwer abbaubare Chemikalien enthalten


 Produktionsnormen
Das sind Vorschriften, die den Erzeugungsvorgang selbst umweltfreundlicher gestalten sollen.


Beispiele:
 Vorschriften über Filteranlagen, Kläranlagen
 Verbot weiterer Verbauung von Grünflächen
 Verbot der Errichtung weiterer Seilbahnen etc.


Abfallbeauftragter
Aufgrund des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) müssen Betriebe ab 100 Beschäftigten einen fachlich qualifizierten Abfallbeauftragten bestellen. Er hat die Einhaltung der den Betrieb betreffenden abfallrechtlichen Bestimmungen zu überwachen. Der Abfallbeauftragte ist der Behörde (Bezirksverwaltungsbehörde oder Magistrat) bekannt zu geben.


1.3.2 Finanzierung der Umweltpolitik

Umweltpolitik verursacht hohe Kosten, und zwar sowohl bei der "Vorbeugung" wie auch bei der "Sanierung" bereits entstandener Schäden.

Diskutiert wird über das Verhältnis der beiden Finanzierungsprinzipien:

 Verursacherprinzip

Zahlen soll derjenige, der die Umweltbelastung verursacht. Dies gilt z.B. für die Müllabfuhrgebühren, für die Errichtung von Umweltschutzanlagen bei neu gegründeten Unternehmen etc.

 Gemeinlastprinzip

Die Gemeinschaft soll über Steuern oder Sonderabgaben helfen, Umweltschäden zu vermeiden und vor allem bereits entstandene Umweltschäden zu beseitigen, da sonst einzelne Unternehmen und damit Arbeitsplätze gefährdet würden bzw. bereits entstandene Schäden nicht beseitigt werden könnten (z.B. Bau von Ringkanälen zur Abwasserbeseitigung, Sanierung von Deponien).

 
 

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