Kernkraftwerke arbeiten nach dem Prinzip von kalorischen Kraftwerken, allerdings wird die Wärme zur Dampferzeugung nicht durch Verbrennung, sondern durch Kernspaltung gewonnen. Bestimmte Isotope (Atome mit gleicher Ordnung-, aber verschiedener Massenzahl) radioaktiver Elemente, wie das Uranisotop, können durch Neutronenbeschuss in zwei Atomkerne geringerer Masse (z.B.: Krypton und Barium) gespalten werden. Dies Spaltprodukte sind radioaktiv und zerfallen im Laufe der Zeit unter Abgabe von Strahlung in stabile Elemente. Durch die Spaltung eines schwereren Atomkerns in zwei leichtere Kerne wird Bindungsenergie in Form von Wärme abgegeben. Zusätzlich werden bei jeder Kernspaltung zwei bis drei Neutronen emittiert. Diese können nun ihrerseits weitere Kernspaltungen auslösen, wobei sich die Zahl der gespaltenen Atomkerne un der dabei entstehenden Neutronen explosionsartig vermehrt Kettenreaktion.
GRENZEN DER ATOMENERGIE
Bei der Kernspaltung entstehen zum Teil hochradioaktive, giftige Spaltprodukte (z.B.: Plutonium), die entweder einer Wiederaufbereitung oder einer Endlagerung zugeführt werden müssen. Die Endlagerung des Atommülls etwa in ehemaligen Salzbergwerken ist noch nicht völlig problemlos und stößt auf großen Widerstand in vielen Teilen der Bevölkerung.
Weiters hätte ein Atomunfall verherende Folgen. Unter dem größten anzunehmenden Unfall (GAU) in einem Kernkraftwerk versteht man das Durchschmelzen des Reaktordruckbehälters. Weiter Gefahren liegen im Austritt radioaktiver Substanzen durch Defekte im Kühlsystem.
ATOMENERGIE IN ÖSTERREICH
In Österreich ist es aufgrund des Atomsperrgesetzes nicht möglich, Kernkraftwerke in Betrieb zu nehmen (Volksabstimmung 1978). Das einzige Atomkraftwerk in Zwentendorf ging niemals in Betrieb.
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