Zum einen kann eine Wiederholung vom Schiedsrichter angezeigt werden um das Spiel zu unterbrechen, dies zum Beispiel bei unvorhergesehen oder unbeabsichtigten Ereignissen.Auch wird eine Wiederholung angesagt, wenn der Ball sich auf der Oberkante des Netzes verfängt oder nach überfliegen des Netzes sich auf der anderen Seite noch verfängt. Ausgenommen ist dies bei einem Aufschlag. Ebenso wenn beide Spieler während eines Aufschlags einen Fehler machen oder der Aufschlag durchgeführt wird bevor der Rückschläger bereit ist. Wenn der Federball während des Spiels auseinanderfällt oder der Linienrichter nicht eindeutig sagen kann, wo der Ball gelandet ist wird auch eine Wiederholung durchgeführt Eine Wiederholung ist auch zu geben, wenn der Federball einen Gegenstand berührt, der sich in dem Raum über dem Spielfeld bis zu einer lichten Höhe von 9, 00 m befindet (Lampen, Lautsprecher, Spottgerät u.ä.
einschließlich Halterungen) und aus der Deckenkonstruktion herausragt (die zur Deckenkonstruktion gehörenden wie Träger usw. sind keine derartigen Gegenstände) oder wenn der Ball über die Netzhöhe (1,55 m) herausragenden Teil der Pfosten berührt, soweit diese auf der seitlichen Begrenzungslinie stehen (berührt der Ball jedoch einen Pfosten, der nicht höher als das Netz ist, so ist so zu entscheiden, als wenn er das Netz berührt hätte). Wenn eine Wiederholung durchgeführt wird, gilt der seid dem letzten Ballwechsel erfolgte Aufschlag nicht mehr und der Spieler, der den Aufschlag hatte, wiederholt diesen.
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