Der Deutsche Sportbund (DSB) als Dachorganisation des deutschen Sports wurde 1950 von Landessportbünden und Spitzenverbänden gegründet. Er ist mit 24 Millionen Mitgliedern die größte Organisation Deutschlands.
Seine Aufgaben umfassen überfachliche Probleme auf Bundesebene, sowie die Interessenvertretung der Mitgliedsorganisationen gegenüber Staat und Öffentlichkeit. Sämtliche Mitgliedsorganisationen haben eine fachliche, organisatorische und finanzielle Selbständigkeit, dementsprechend verfügt der DSB über keine Weisungsrechte.
Mitgliedsorganisationen des DSB und ihre Aufgaben:
a) Landessportbünde
Landessportbünde werden von allen Sportvereinen eines Landes gebildet, unabhängig welche Sportart sie betreiben.
Sie untergliedern sich in Bezirks- und Kreissportbünde und vertreten die Interessen auf Landesebene.
b) Spitzenverbände (Bundesfachverbände)
Spitzenverbände sind Zusammenschlüsse von Organisationen.
Sie werden von den Landesfachverbänden gebildet. Eine Ausnahme bilden jedoch die Sportarten Hockey, Rudern, Segeln und Golf. Diese Vereine sind direkte Mitglieder der jeweiligen Spitzenverbände.
Eine grundlegende Säule des Hochleistungssports in Deutschland bilden die 56 Spitzenverbände.
Ihre Aufgaben sind folgendermaßen determiniert:
- Ausrichten der deutschen Meisterschaften
- Nominierung und Entsendung von Vertretern für Länderkämpfe, Europa- und
Weltmeisterschaften
- Auswahl und Betreuung der Spitzenkader
- Führung der Bundesleistungszentren
c) Landesfachverbände
Landesfachverbände werden aus den verschiedenen Bezirks- und Kreisfachverbänden oder den einzelnen Vereinen mit ihren Fachabteilungen zusammengesetzt. Ihr Aufgabengebiet umfaßt vor allem Talentsuche, Nachwuchsförderung, Führung der Landes- leistungszentren, Weiterbildung von Trainern und Ermittlung der Landesmeister.
d) Vereine
Zur Zeit gehören deutschen Sportvereinen ca. 24 Millionen Menschen an.
Über 81000 Vereine sind bereits in Deutschland vertreten.
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