Als Grundlastkraftwerke werden die Kraftwerke mit den niedrigsten Stromgestehungskosten genutzt. Ansprüche an schnelle Regelbarkeit werden an diese Kraftwerke nicht gestellt.
Hierzu zählen Kraftwerke, die nur mit großem Aufwand zu regeln sind und dann auch sehr träge auf Regeleingriffe reagieren. Bei Betriebsunterbrechungen dauert es sehr lange, bis die volle Leistung wieder erreicht werden kann.
Spitzenlast ist die Kraftwerks-Leistung, die zusätzlich zur Grundlast benötigt wird, um auch bei schwankendem Stromverbrauch die Versorgung zu jeder Zeit sicherzustellen.
Spitzenlast bezeichnet kurzzeitig auftretende hohe Energienachfrage im Stromnetz. Der Leistungsbedarf ist in der Regel sehr gut voraussagbar, da der Verlauf der Nachfrage über den Tag bekannt ist. Bei unvorhersehbaren Ereignissen, beispielsweise.
Für ihre Erzeugung eignen sich besonders Elektrizitätswerke, die sich leicht und schnell an- und abfahren lassen, wie z.B. Speicherkraftwerke, Pumpspeicherkraftwerke, Druckluftspeicherkraftwerke, aber auch moderne Gasturbinenkraftwerke.
Da Wärmekraftwerke immer in Betrieb sind und auch nicht ausgeschalten werden, zählen sie zu den Grundlastkraftwerken. Sie liefern eine konstante menge an Energie und das rund um die Uhr.
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