Radioaktive Strahlung kann man mit Hilfe der Fotomethode, Nebelkammer, Funkenstrecke oder dem Geiger-Müller-Zählrohr nachweisen.
Geigerzähler: Zunächst liegt die gesamte Spannung von 500 Volt zwischen Metallrohr
Metalldraht des Zählrohrs.
Wenn Strahlung durch die Folie in das Zählrohr dringt, wird das Gas
Ionisiert und damit leitfähig: es fliest ein elektrischer Strom.
Fotomethode: Eine Fotoplatte wird mir Radioaktiver Strahlung beschossen. Die
Strahlung belichtet dadurch die Fotoplatte.
Nebelkammer: In der Nebelkammer werden durch die radioaktive Strahlung
Nebelspuren hervorgerufen.
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