Im ehemaligen Salzbergwerk bei Morsleben in Sachsen-Anhalt - bis Ende 1990 von der DDR als Atommüllager benutzt - wird seit Anfang 1994 wieder schwach strahlender Abfall vergraben. Das vom Gesetz vorgeschriebene Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung fand nicht statt. Grundlage für den Betrieb ist eine Genehmigung aus DDR-Zeiten, als Rechtfertigung dienen mangelhafte Sicherheitsanalysen. Zunächst gilt dieser Persilschein bis zum 30. Juni 2000.
Bis Mitte 1996 lagerten bereits über 33 000 Fässer mit strahlendem Müll in Morsleben. Bis 2000 sollen dort insgesamt 40 000 Kubikmeter Müll vergraben werden - trotz unkontrollierter Zuflüsse aus dem Deckgebirge, die ein Absaufen und Einstürzen des Bergwerkes befürchten lassen.
1994 klagte Greenpeace gegen das Land Sachsen-Anhalt, um ein Ende der Einlagerung zu erreichen. Im Herbst 1995 entschied das zuständige Gericht, daß die einmal erteilte Genehmigung nicht mehr anfechtbar sei. Im übrigen sei Sachsen-Anhalt nicht \"zuständig\", sondern das Bundesamt für Strahlenschutz in Salzgitter. Greenpeace hat gegen dieses Urteil beim Oberverwaltungsgericht in Berlin Revision eingelegt.
Offenbar sollen nun auch noch die Einlagerbedingungen für Morsleben geändert werden. Auf der Jahrestagung Kerntechnik 1996 kündigten Vertreter des Bundesamtes für Strahlenschutz an, man wolle auch höherradioaktiven Müll für die Einlagerung zulassen. Stück für Stück erschleicht sich der Bund so ein Endlager für alle Arten von Atomabfällen.
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