Abb.5
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Das Potential der Windkraft wird seit Jahrhunderten genutzt. Im Mittelalter stellte die Windmühle neben der Wassermühle die wichtigste Antriebsmaschine des vorindustriellen Europas dar. Bis Mitte des 19. Jahrhunderts wuchs die wirtschaftliche Bedeutung der Windmühle. Die mechanische Kraft wurde in der Müllerei und in Sägewerken benötigt. Mit der Erfindung und dem steigenden Einsatz der Dampfmaschine verlor die Windmühle an Bedeutung.
Bedingt durch die Energiekrisen der 70er und 80er Jahre des 20. Jahrhunderts begann das Bundesministerium für Forschung und Technologie (BMFT) mit Forschungen im Bereich der Windkraft. Gemeinsam mit den drei großen Energieversorgern HEW (Hamburger ElektrizitätsWerke), RWE (Rheinisch-Westfälisches Elektrizitätswerk) und der Schleswag wagte man 1980 das Growian-Projekt, aus dem 1983 eine 3-MW-Windanlage hervorging, die im Kaiser-Wilhelm-Koog errichtet wurde. Das ca. 44,58 Mio. Euro teuere Projekt endete 1988, als die Anlage aufgrund von 99%igem Stillstand und technischen Problemen demontiert wurde.
In den USA versuchte man Ende der 70er Jahre durch ein neues Gesetz, dass Abschreibungsmöglichkeiten von bis zu 25% ermöglichte und die Einspeisung des Stroms in das öffentliche Netz regelte, die Windkraft zu fördern. Dies hatte zur Folge, dass in den darauf folgenden Jahren allein im Bundesstaat Californien ca. 15.000 Windkraftanlagen errichtet wurden.
Während dieses Gesetz in den USA einen wahren Boom auslöste und auch der zweitgrößte Windkraftmarkt Dänemark weiter wuchs, plagten sich deutsche Anlagenerrichter vor allem mit den Behörden um Baugenehmigungen zu bekommen, da Windkraftanlagen im Baugesetz noch nicht vorgesehen waren. Auch die Energieversorger zeigten sich nicht kooperativ bei der Frage, ob man den Strom in ihre Netze speisen könne.
Im Jahre 1991 regelte ein neues Gesetz diese Differenzen. Regenerativ erzeugter Strom wurde mit 90% des Durchschnittserlöses je Kilowattstunde vergütet. Die Baugenehmigung oblag jedoch weiterhin den lokalen Behörden.
Nachdem die ausschließliche Förderung von Großprojekten durch das BMFT nicht den gewünschten Erfolg zeigte, schlug man mit dem 250MW-Programm eine neue Richtung ein. Der Betreiber eine Windkraftanlage konnte entweder durch eine Investitionszulage über 60% der Investitionskosten oder über eine Zulage zur Einspeisevergütung von diesem Programm profitieren. Schleswig-Holsteins Strombedarf konnte durch dieses Programm 1994 bereits zu 4% durch Windenergie gedeckt werden.
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