Sofern das Haus durch Erdkabel mit dem ebenfalls unterirdisch verlegten öffentlichen Telefonnetz verbunden und die Telefonanlage an den Potentialausgleich angeschlossen ist, besteht so gut wie keine unmittelbare Gefahr.
Gefährdet sind dagegen Fernsprechteilnehmer, wenn das Telefon über eine auf Masten verlegte Zuleitung angeschlossen ist. In solchen Fällen, die insbesondere im Gebirge noch häufig anzutreffen sind, soll bei Gewitter vorsorglich nicht telefoniert und ein begonnenes Gespräch abgebrochen werden.
Bei allen Zuleitungsformen besteht allerdings die Gefahr der Beschädigung des Telefons, einer Telefonanlage, eines Faxgerätes oder eines Modems.
Die Fernmeldekabel sollen daher beim Gebäudeeintritt nicht nur mit ihrem Schirmmantel an eine vorhandene Erdung angeschlossen werden. Zusätzlich werden die eigentlichen Leitungen über spezielle BZT-zugelassene Schutzgeräte gegen Überspannungen gesichert.
Im Einzelfall muss der Einbauort mit der Telekom abgestimmt werden.
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