Alle Behälter in denen radioaktiver Abfall transportiert wird, sind mit der Bezeichnung "Typ B" gekennzeichnet. Diese Bezeichnung berechtigt den Atommülltransport.
Ein solcher Behälter muß 3 bestimmte Tests überstehen, bevor er verwendbar ist, diese Bestimmungen gelten in allen Atomkraftländern.
Falltest
Der Behälter, mit einem Eigengewicht von 100 t, muß einen Sturz aus 9 Metern Höhe auf einen Untergrund aus Beton und Granit und anschließend den Fall auf einen 15 cm großen Stahldorn aus 1 Meter Höhe unbeschädigt überstehen.
Feuertest
Der Behälter wird 30 Minuten lang einer Temperatur von 80 °C ausgesetzt.
Tauchtest & Drucktest
Der selbe Behälter der schon die zwei vorher genannten Tests bestanden hat wird nun auch noch 8 stunden lang bei 15 Metern Tiefe unter Wasser gehalten.
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